10.09.2024
AUSZEICHNUNG

Milestone: Wiener Scale-Up refurbed wird B Corp-Unternehmen

Refurbed, der Online-Marktplatz für refurbished Produkte im deutschsprachigen Raum, hat einen weiteren Meilenstein im Ausbau seines Wirkungsportfolios erreicht und sich als B-Corp-Unternehmen zertifizieren lassen.
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refurbed-Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed
refurbed-Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed

Das österreichische Scale-Up refurbed rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski setzt seinen Erfolgslauf fort. Hat man im Vorjahr noch die Firmenbewertung durch ein 54-Millionen Euro-Investment verdoppelt, so vermeldet man aktuell einen weiteren Milestone. Das Unternehmen holte sich die B Corp-Zertifizierung.

B Corp: Über 9.000 Firmen weltweit

B Corp-zertifizierte Unternehmen gelten als neuer Typus von Firmen. Sie haben sich weiterentwickelt und achten laut Definition nicht mehr nur auf Gewinn, sondern auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt. Die Zertifizierung wird von dem gemeinnützigen Unternehmensnetzwerk B Lab vergeben, das Unternehmen auf Basis ihrer sozialen und ökologischen Leistung, ihrer Verantwortlichkeit und Transparenz nach strengen Bewertungskriterien zertifiziert. Aktuell gibt es weltweit 9.145 B Corp Unternehmen aus 162 Industrien.

Bisher haben nur sieben Unternehmen in Österreich die strengen 375 Kriterien in Sachen Transparenz, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit erfüllt, die für die renommierte B-Corp-Zertifizierung notwendig sind. Refurbed gehört nun seit September dazu.

„Die B-Corp-Zertifizierung ist ein wesentlicher Schritt in unserer langfristigen Strategie, die bisherigen Wirtschaftsstandards zu hinterfragen und die Art unseres Konsums auf breiter Basis zu verändern. Wir sind ein Unternehmen, das von unserem Engagement für den Planeten angetrieben wird, und diese Zertifizierung bestätigt unser Bestreben nach kontinuierlicher Verbesserung – für die Gesellschaft und unsere Umwelt“, sagt Windischhofer, CEO von refurbed.

Auszeichnung Teil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie

Für das Scale-Up ist die Auszeichnung als B-Corp-Unternehmen Teil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie und ein „international einfach zu verstehendes Label für die vielen Maßnahmen“, die das Unternehmen seit Jahren ergreift, um seine Mission umzusetzen: „Die Etablierung der dritten Konsumkategorie ‚Refurbished‘, die damit einhergehende nachhaltige Veränderung von Konsum im Generellen und das Erreichen der Kreislaufwirtschaft.“

Bereits im Februar 2024 startete refurbed im Rahmen seiner neuen Nachhaltigkeitsstrategie Partnerschaften mit international agierenden Umweltprojekten, um den globalen ökologischen Herausforderungen mit innovativen und diversen Lösungen zu begegnen.

Die refurbed-Nachhaltigkeitsstrategie umfasst dabei etwa die Finanzierung wirkungsvoller Projekte in den Feldern ‚Landscape Restoration‘, ordnungsgemäßes Elektroschrott-Recycling sowie CO₂-Reduktion aus der Atmosphäre und den Weltmeeren mittels innovativer Methoden.

Umweltimpact-Rechenmodell

Zudem stellte refurbed im April 2024 mit dem weltweit ersten Umweltimpact-Rechenmodell Kennzahlen zum ökologischen Fußabdruck von mehr als 10.000 elektronischen Produkten für seine Konsument:innen zur Verfügung.

Das von Fraunhofer Austria im Auftrag von refurbed entwickelte und nach ISO 14040/44 verifizierte Rechenmodell generiert konkret auf wissenschaftlich fundierter Basis neutral ermittelte Kennzahlen, die erstmals Konsument:innen genau aufzeigen, wie viel Wasser und CO₂ verbraucht werden und wie viel Elektroschrott bei Neuprodukten im Vergleich zu refurbished Produkten anfällt. Und welche Einsparpotentiale sich beim Kauf von refurbished Produkten ohne Abstriche bei der Qualität ergeben.

Das Scale-up unterstützt zudem auch die Ökodesign-Verordnung der EU, die eine einfachere Reparatur von Produkten fördert, und setzt sich aktiv für fairen Wettbewerb im Rahmen der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur ein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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