27.04.2020

Miete wegen Corona reduzieren: Diese Punkte müssen beachtet werden

Viele Startups und KMU möchten in Zeiten des Coronavirus weniger Miete zahlen, um ihre Liquidität zu schonen. Zwei Experten erklären, was es dabei zu beachten gibt.
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Miete reduzieren wegen Corona
(c) Adobe Stock / terovesalainen

In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen. Dies verunsichert viele Mieter sowie  vor allem Startups und KMU stark.

Wen trifft das Corona-Risiko, Vermieter oder Mieter?

Ausschlaggebend für die Mietzinsminderung in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie sind die Bestimmungen der §§ 1104, 1105 ABGB. Nach der Bestimmung des § 1104 ABGB muss kein Mietzins entrichtet werden, wenn das Mietobjekt wegen „außerordentlicher Zufälle“ – hierfür zählt das Gesetz beispielhaft das Feuer, den Krieg oder die Seuche auf – nicht gebraucht werden kann.

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Dem Begriff der außerordentlichen Zufälle kann man generell mit einem elementaren Ereignis beschreiben, welches einen größeren Personenkreis betrifft und das von Menschen nicht beherrschbar ist, weshalb auch für dessen Folgen im Allgemeinen von niemanden Ersatz erwartet werden kann. Die uns derzeit beschäftigende Covid-19- Pandemie stellt zweifelsohne einen solchen außerordentlichen Zufall dar, ist damit Tatbestandsmerkmal und berechtigt grundsätzlich zur Minderung der Miete.

Braucht es eine behördliche Anordnung zur Reduktion der Miete?

Nein, es bedarf unseres Erachtens keiner behördlichen Anordnung. Weder dem Gesetz noch den Erläuterungen zur 3. Teilnovelle des ABGB kann entnommen werden, dass ein Minderungsanspruch nur dann gebührt, wenn neben der Seuche auch noch eine behördliche Anordnung vorliegt.

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Die bestandrechtlichen Normen stellen rein auf den Gebrauch der Bestandsache (den bedungenen Gebrauch derselben) ab, sodass unseres Erachtens eine Seuche daher sowohl mit oder ohne behördliche Anordnung zu einer gänzlichen oder teilweisen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Bestandobjektes führt.

Wie sieht es bei einer teilweisen Nutzungsmöglichkeit und Homeoffice aus?

Sofern das Bestandobjekt noch teilweise genutzt werden kann, wie im Fall einer zeitlich eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit (sei es stunden- oder tageweise), kommt § 1105 ABGB zum Tragen. Damit hat der Bestandnehmer nur in eingeschränkter Weise ein Mietzinsminderungsrecht. Auch das Argument, dass man durch Homeoffice grundsätzlich seine Tätigkeit weiterhin ausüben kann, geht unseres Erachtens ins Leere, da ein Bestandsvertrag über ein Geschäftslokal gerade den Zweck hat, die Ausübung seiner Profession im Bestandsobjekt zu erfüllen.

Wie errechnet sich die Minderung der Miete?

Die Ermittlung der Minderung hat grundsätzlich nach der relativen Berechnungsmethode zu erfolgen. Das heißt, die Minderung des Mietzinses ist nach jenem Verhältnis vorzunehmen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum Wert der mangelhaften Sache gestanden haben würde. Sofern dies – was nicht selten der Fall sein könnte – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre, obliegt die Ermittlung der Minderung des Mietzinses gemäß § 273 ZPO im Ermessen des Richters.

Fällt ein Coworking-Space auch unter das Bestandrecht?

Nach herrschender Ansicht fällt die Kurzzeitvermietung von Arbeitsplätzen (coworking Spaces, shared offices) unter die Bestimmungen des Bestandvertrages (§§ 1090 ff ABGB). Es besteht daher auch dort ein Mietzinsminderungsrecht aufgrund der Covid-19-Pandemie.


Über die Autoren

RA Dr. Christian Prader ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Er gilt als einer der führenden Immobilienexperten in Österreich und berät Mandanten in den Bereichen Immobilien-, Bauträger- sowie im Versicherungsrecht. Christian Prader tritt seit Jahren als Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien-, und Zivilrecht auf. https://www.wohnrecht.at/#team

RAA Dr. Lukas Gottardis ist Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck, ist zudem wissenschaftlicher Leiter des Universitätskurses „IT-Recht und Digitalisierung“ an der Universität Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Zivil-, Wohn- und Immobilienrecht. https://www.wohnrecht.at/#team

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Der Venture Day von VERBUND X und xista fand am ISTA in Klosterneuburg statt | © Noah Neumair / VERBUND
Der Venture Day von VERBUND X und xista fand am ISTA in Klosterneuburg statt | © Noah Neumair / VERBUND

Es wird immer wieder konstatiert: Österreich bringt zwar herausragende Forschungsergebnisse hervor. Bei der Umsetzung dieser Ergebnisse in die Wirtschaft gibt es aber Luft nach oben. Ein entscheidender Faktor ist, wie überall im Startup-Bereich, auch hier die Finanzierung. Eine klare Strategie fährt in diesem Bereich Österreichs größter Energieanbieter VERBUND mit seinem Corporate Venture Capital-Arm VERBUND X Ventures. Das wurde nun auch beim von VERBUND X Ventures gemeinsam mit xista, der Risikokapital-Gesellschaft des Institute of Science and Technology Austria (ISTA), veranstalteten Venture Day bekräftigt.

VERBUND setzt auf zukunftsweisende Cleantech-Investments

Cleantech-Startups und -Spin-offs sind zentral in der Investment-Strategie von VERBUND X Ventures verankert. Dieses Engagement ist von großer strategischer Bedeutung für das Unternehmen, erläutert VERBUND-CEO Michael Strugl in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models”: “Unser Ziel ist es, aktiv die Innovationen zu fördern, die den Energiesektor von morgen prägen werden. Mit VERBUND X Ventures positionieren wir uns bewusst als Treiber disruptiver Technologien und setzen gezielt auf Partnerschaften mit visionären Talenten. Auf diese Weise gestalten wir die Energiezukunft proaktiv und bieten innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen.”

VERBUND-CEO Michael Strugl (ganz links) in der Podiumsdiskussion zum Thema “Europe‘s energy investment engine: The impact of digital business models | © Noah Neumair / VERBUND

Stärkung des Cleantech-Ökosystems

Entsprechend standen auch am Venture Day nicht nur die technologischen Entwicklungen im Cleantech-Bereich sondern auch die Möglichkeiten und Herausforderungen in der Finanzierung von Cleantech-Startups und -Spin-offs im Zentrum. Dabei kam auch ein Ziel ganz klar heraus: Die Stärkung des Cleantech-Ökosystems in Österreich, das diese Aspekte vereint. VERBUND und ISTA verbindet bereits eine mehrjährige Zusammenarbeit. 2022 spendete der Energieanbieter fünf Millionen Euro für die Forschung, die in der Widmungsprofessur “VERBUND Professor of Energy Science” am ISTA ihren Ausdruck finden. Es soll aber noch deutlich mehr entstehen.

“Wollen einen Impuls setzen, um das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den CEE-Raum zu etablieren”

“Die europäischen Paradebeispiele dafür sind die TU München und die ETH Zürich, wo es gelungen ist, herausragende Ökosysteme zwischen Forschung und Wirtschaft aufzubauen. Hier am Venture Day wollen wir einen Impuls setzen, um auch das Ökosystem in Österreich zu stärken und als Hub für den gesamten CEE-Raum zu etablieren”, sagt Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X Ventures. Vertreter:innen von TU München und die ETH Zürich diskutierten ihre Modelle später auch in einer Podiumsdiskussion zu Thema “Unlocking the power of ecosystems: Catalyzing spin-offs across Europe”.

Der Venture Day ließ auch Raum für intensives Networking | © Noah Neumair / VERBUND

“Letztlich geht es darum, Wissen rascher in die Implementierung, die wirtschaftliche Umsetzung und die erfolgreiche Skalierung zu bringen. Wir brauchen mehr Dynamik in der Umsetzung und damit mehr Unternehmertum für die Gestaltung der Energiezukunft. Das stärkt den Innovationsstandort Österreich und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas”, so Zöchbauer.

Interaktive Labs beim Venture Day

Wichtiger Bestandteil des halbtägigen Venture Day waren drei interaktive Labs zu den Themen Stromspeichertechnologien, Investments in Cleantech-Startups und Ökosysteme. “Speichertechnologien sind ein ganz essenzielles Thema in der Energiewende. In den Labs konnten wir aber auch Best Practices im Corporate-Venturing-Bereich aufzeigen, um andere Corporates zu ermutigen, solche Aktivitäten zu setzen”, erklärt Franz Zöchbauer.

Bei den interaktiven Labs wurden Themen in kleinen Gruppen intensiv bearbeitet | © Noah Neumair / VERBUND

Eine ganze Reihe hochkarätiger Speaker:innen diskutierte zudem am Venture Day in Keynotes und Panels Themen wie den europäischen VC-Markt im Cleantech-Bereich, europäische Spin-off-Ökosysteme und digitale Geschäftsmodelle im Energiebereich. Abgerundet wurde das Programm durch Startup-Pitches von Easelink, Ogre.ai, Reduxi, Spine, InfraredCity, ReCatalyst, Rivus und Subdron.

VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern der pitchenden Startups | © Noah Neumair / VERBUND
VERBUND CEO Michael Strugl (mitte) und VERBUND X Ventures Managing Partner Franz Zöchbauer (ganz rechts) mit den Gründern aus dem VERBUND X Ventures-Startup-Portfolio | © Noah Neumair / VERBUND
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AI Summaries

Miete wegen Corona reduzieren: Diese Punkte müssen beachtet werden

  • In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen.
  • Dies verunsichert viele Mieter sowie vor allem Startups und KMU stark.
  • Zwei Experten erklären daher, was man beachten sollte.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen.
  • Dies verunsichert viele Mieter sowie vor allem Startups und KMU stark.
  • Zwei Experten erklären daher, was man beachten sollte.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Miete wegen Corona reduzieren: Diese Punkte müssen beachtet werden

  • In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen.
  • Dies verunsichert viele Mieter sowie vor allem Startups und KMU stark.
  • Zwei Experten erklären daher, was man beachten sollte.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • In vielen Medien und teilweise auch Fachzeitungen wurde in den letzten Wochen gezielt Thesen gestreut, die einem Mieter in Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Pandemie keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf gänzlichen oder verhältnismäßigen Mietzinserlass zugestehen.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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