02.04.2019

micromacro möchte mit App die Biodiversität von Hecken steigern

Das österreichische Startup micromacro hat eine App entwickelt, mit der Landwirte die Biodiversität ihrer Felder, Hecken und Ackerrandstreifen analysieren können. Ziel ist es, die Biodiversität zu erhöhen und den Landwirten ein Tool zur Verfügung zu stellen, das die Beantragungen von Förderungen erleichtern soll.
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micromacro
(c) greenstart

Hecken rund um Ackerstreifen erfüllen in der Landwirtschaft eine ganz spezielle Funktion: Sie schützen vor Winderosion und haben einen positiven Effekt auf den Wasserhaushalt im Boden. Zudem steigern sie die Biodiversität, da sie einen Lebensraum für Insekten und Vögel bieten. Die positiven Auswirkungen von Hecken wurde lange Zeit allerdings unterschätzt. Landwirte waren bestreben möglichst viel Ackerboden für die Bewirtschaftung zu nutzen – Bäume und Sträucher mussten weichen.

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App übermittelt Daten an Fördergeber

Mittlerweile findet in der Landwirtschaft jedoch ein Umdenken statt, wobei dies durch EU-Fördergelder weiter forciert wird. Genau hier möchte das österreichische Startup micromacro mit der Entwicklung einer App ansetzen: Sie scannt, analysiert und bewertet die Biodiversität der Felder, Hecken und Ackerrandstreifen und bereitet die Daten automatisch für Förderansuchen auf. Zudem sollen mittels eines automatischen Datentransfers die Daten automatisch an den Fördergeber übermittelt werden können.

„Hecken sind nicht nur wichtig für die Umwelt, sondern können sich für die Betriebe durchaus rechnen – ganz besonders, wenn sich Landwirte die sogenannte Dark-greening-Förderung der EU abholen“, erläutert Geschäftsführer Peter Comhaire „Doch bislang war den meisten die Einreichung für diese Förderung viel zu aufwendig. Hier setzt micromacro an: mit einer Handy-App, mit der Landwirte die Einreichung erledigen können, während sie mit dem Traktor an den Hecken vorbeifahren.“

Internationales Entwicklerteam

Entwickelt wurde und wird die App von einem internationalem Team: Dem Unternehmensberater und -gründer Comhaire, er stammt aus Belgien, stehen der deutsche Biologe und Biodiversitätsforscher Robin Sandfort, der litauische „IT Guru“ Linas Ozeraitis, die französische Marketingspezialistin Solweig Higel und der österreichische Projektleiter Georg Dostal zur Seite.

Provision auf Fördergelder

Die micromacro-App liegt bereits in einer Demoversion vor. Sie vermisst und lokalisiert Hecken und berechnet die Artenvielfalt. Mit wenigen Klicks lässt dich der Dark-greening-Förderantrag vom Handy aus abschicken. Das Geschäftsmodell von micromacro sieht eine Provision der App-Nutzer auf die lukrierten Förderungen vor.

Unter den Top 10 greenstart Startups

Für sein klimaschonendes Geschäftsmodell wurde micromacro zu den Top 10 Startups des Inkubators greenstart gekürt. Dabei handelt es sich um eine Startup-Initiative des Klima- und Energiefonds, die in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) den Unternehmern neben 6000 Euro Startkapital auch Workshops, Coaching und ein Netzwerk zur Weiterentwicklung ihre Geschäftsmodelle bietet.

Über greenstart Investoren suchen

„greenstart hat uns bereits einige Türen geöffnet“, sagt Comhaire. „Wir sind nun auf der Suche nach Investoren, mit deren Hilfe wir die Entwicklung rasch abschließen und in den Markt eintreten können. Sollte das nicht klappen, werden wir micromacro eben etwas langsamer weiterentwickeln.“ Außerdem sucht micromacro Landwirte, die mit der App arbeiten möchten. Dabei hofft Comhaire auch auf Kooperationen mit Klima- und Energie- Modellregionen, die heuer Schwerpunkte in den Bereichen Landwirtschaft und Biodiversität setzen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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