12.05.2026
EXPLORE! INITIATIVE

Michael Tojner: Wer zweifelt, ist „der falsche Gründer“

Der Ruf nach mehr Gründertum in Österreich ist allgegenwärtig. Doch Investor Michael Tojner drückt auf die Bremse: Man dürfe niemanden in die Selbstständigkeit zwingen. Das eigentliche Problem sei ohnehin ein anderes: der europäische Kapitalmarkt.
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Michael Tojner © Sabine Klimpt

Während der Austrian Startup Monitor dem Standort eine verhaltene Dynamik bescheinigt (brutkasten berichtete), reicht es laut Global Entrepreneurship Monitor international nur fürs graue Mittelfeld. Wie also bringt man mehr junge Menschen dazu, den sicheren Karriereweg zu verlassen und ein Unternehmen aufzubauen? Für Michael Tojner, Investor und Mitinitiator der eXplore-Initiative, lautet die klare Antwort: Man muss aufhören, die Zweifler überzeugen zu wollen.

Anlass für diese ehrlichen Worte war ein Pressegespräch im Rahmen des „Business Case Challenge Day“ an der WU Wien. Die eXplore-Initiative, getragen von der B&C Privatstiftung und Tojner, investiert über zehn Jahre hinweg mehr als zehn Millionen Euro in die Förderung von Entrepreneurship an österreichischen Universitäten, wie brutkasten berichtete.

Der natürliche Ausleseprozess

Laut dem Global Entrepreneurship Monitor 2025 kann sich fast die Hälfte der Österreicher grundsätzlich vorstellen zu gründen, doch nur 7,5 Prozent planen es konkret. Für Tojner ist dieser Drop-off kein Grund zur Sorge, sondern ein notwendiger Filter. „Das ist ein super Ausleseprozess. Derjenige, der die letzte Meile zum Gründen nicht schafft, das ist auch der falsche Gründer.“

Unternehmertum erfordere einen „Über-Optimismus“. Wer schon vor dem Start zaudere, werde die unweigerlich kommenden Rückschläge kaum überstehen. „Ich brauche niemanden motivieren, der dann Zweifel hat. Wenn ich Zweifel am Anfang habe, dann schaffe ich die Kurve sowieso nicht mehr.“ Anstatt unschlüssige Personen in Gründungen zu drängen, müsse man jene unterstützen, die ohnehin für ihre Idee brennen.

Was dem Standort wirklich fehlt

Den eigentlichen Engpass sieht Tojner nicht in der Bürokratie oder in hohen Lohnnebenkosten, auch wenn beides belastend sei. Entscheidend sei vielmehr die eklatante Schwäche des europäischen Kapitalmarkts.

„Wir haben circa 65 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung der Welt in den USA“, erklärte Tojner. Das habe direkte Folgen für junge Unternehmen: „Von jedem Euro, den wir in Aktien anlegen, gehen 65 Prozent nach Amerika, um dort Firmen oder Startups zu finanzieren. Zwei Cent gehen nach Deutschland und nichts nach Österreich.“ Gerade für wachstumsorientierte Startups fehle damit jenes Kapital, das bereit sei, hohe Risiken einzugehen und auch Scheitern als Teil des Modells zu akzeptieren.

Praxis statt Frontalunterricht

Langfristig brauche es daher nicht nur Kapital, sondern auch ein anderes wirtschaftliches Mindset. Genau hier setzen die heimischen Hochschulen an.

Jonas Puck, Leiter der Business Case Challenge an der WU Wien, betonte, dass unternehmerisches Denken nicht im Frontalunterricht entstehe, sondern durch Praxisnähe, reale Problemstellungen und direktes Feedback aus der Wirtschaft. Beim Wettbewerb arbeiten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler an konkreten Herausforderungen von Unternehmen wie der OMV, der Ersten Bank oder der Wiener Städtischen und präsentieren ihre Lösungen vor Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis.

Michael Tojner, Christina Holweg und Jonas Puck (v.l.) © Sabine Klimpt

Auch Christina Holweg, Vizerektorin der Montanuniversität Leoben, verwies auf die Bedeutung früher Praxiserfahrungen. Sie schilderte als Beispiel ein studentisches Team, das in seiner Freizeit erfolgreiche Rennmotorräder entwickelt. „Das ist dieser Gewinner-Spirit, und der gehört sehr früh gefördert“, sagte Holweg.

Am Ende bleibt Tojners Credo eindeutig: Universitäten, Stiftungen und Unternehmen können die Infrastruktur schaffen, Netzwerke aufbauen und Talente fördern. Den entscheidenden Sprung ins kalte Wasser müsse aber jede Gründerin und jeder Gründer selbst wagen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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