14.06.2023

MiCA: Was Krypto-Dienstleister jetzt wissen müssen

Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im dritten Teil geht es um die Anforderungen an Krypto-Dienstleister.
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Rechtsanwalt Oliver Völkel
Rechtsanwalt Oliver Völkel | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte & Adobe Stock (Hintergrund)

Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Mit dieser brutkasten-Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet.

Teil 1 der Serie widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Im zweiten Teil ging es um das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Der dritten Teil behandelt nun Kryptowerte-Dienstleister und den Dienstleistungen, die sie erbringen. Wir stellen zunächst allgemeine Anforderungen an die Dienstleister dar, bevor wir im Anschluss daran Besonderheiten bei den einzelnen Dienstleistungen diskutieren, nämlich die Verwahrung und Verwaltung, den Betrieb einer Handelsplattform, den Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Beratung und die Portfolioverwaltung.


Kryptowerte-Dienstleistungen

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

MiCA unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen dürfen. Entweder erwirbt ein Unternehmen eine eigene Zulassung unter der MiCA, oder es handelt sich um ein bereits beaufsichtigtes Unternehmen; konkret nennt MiCA die Kreditinstitute, Zentralverwahrer, Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften oder Verwalter alternativer Investmentfonds. 

Alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Union haben, in dem sie zumindest einen Teil ihrer Dienstleistungsgeschäfte ausüben. Sie müssen auch den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsführung in der Union haben, und zumindest einer der Geschäftsführer muss in der Union ansässig sein. Die Anbieter dürfen ihre Dienstleistungen in der gesamten Union erbringen; dies kann entweder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erfolgen (zB durch eine Zweigniederlassung), oder im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs (also ohne Niederlassung). 

Für die Gruppe der bereits beaufsichtigten Unternehmen sieht MiCA vor, wer genau welche Dienstleistungen erbringen darf:

  • Kreditinstitute dürfen generell alle Dienstleistungen erbringen.
  • Zentralverwahrer dürfen Kryptowerte für Kunden verwahren und verwalten.
  • Wertpapierfirmen dürfen Dienstleistungen erbringen, die jenen Tätigkeiten gleichwertig sind, für die sie im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten lizensiert sind, also zB Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch gegen einen Geldbetrag oder andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen für Kunden, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung oder Portfolioverwaltung.
  • E-Geld-Institute dürfen E-Geld-Tokens ausgeben, und für diese E-Geld-Tokens die Verwahrung und Verwaltung im Namen von Kunden sowie Transferdienstleistungen erbringen.
  • Eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder ein Verwalter alternativer Investmentfonds darf solche Dienstleistungen erbringen, die der individuellen Verwaltung einzelner Portfolios und den Nebendienstleistungen gleichwertig sind, und für die eine Zulassung im Hinblick auf Fondsanteile besteht, also zB Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung, oder Portfolioverwaltung.
  • Ein Marktbetreiber darf eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben.

Für die bereits beaufsichtigten Unternehmen gilt, dass sie die jeweiligen Dienstleistungen erbringen dürfen, nachdem ein bestimmtes Verfahren abgeschlossen wurde. Zunächst müssen die Unternehmen der zuständigen Behörde zumindest 40 Arbeitstage vorab eine Mitteilung erstatten und bestimmte Informationen vorlegen, die von MiCA näher definiert werden. Hierzu zählt unter anderem ein Geschäftsplan und verschiedene Beschreibungen interner Abläufe und Prozesse. Die Behörde prüft diese Angaben innerhalb von 20 Arbeitstagen und verlangt gegebenenfalls weitere Informationen. Das Unternehmen darf die Dienstleistungen erbringen, wenn die verlangten Informationen der Behörde vollständig übermittelt wurden. 

Dieses vereinfachte Verfahren steht aber nur den oben genannten und bereits beaufsichtigten Unternehmen zu. Alle anderen Unternehmen müssen einen Antrag auf Zulassung bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Das ist der Regulator jenes Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, also etwa für in Österreich ansässige Unternehmen die FMA, oder für in Deutschland ansässige Unternehmen die BaFin.

MiCA enthält detaillierte Angaben über das Antragsverfahren und die notwendigen Unterlagen, die vorzulegen sind. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft den Antrag und die übermittelten Unterlagen. Die Behörde kann Verbesserungsaufträge erteilen und weitere Informationen nachfordern. Ohne auf Details einzugehen, bietet MiCA eine Reihe von Möglichkeiten für die zuständige Behörde, um eine Zulassung zu verweigern. Hierzu zählen bspw Bedenken an der persönlichen Zuverlässigkeit von involvierten Personen oder mangelhafte interne Kontrollverfahren. 

Insgesamt ist zu erwarten, dass das Zulassungsverfahren im Vergleich zur Rechtslage vor MiCA deutlich schwieriger werden wird. Dies wird Markteintrittsbarrieren schaffen. Und da mit einer Zulassung unionsweit Dienstleistungen angeboten werden dürfen, ist zu erwarten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten als Hotspot für Krypto-Dienstleister etablieren werden. Frankreich positioniert sich bereits spürbar als mögliches Zentrum Europas. Von den baltischen Staaten oder Malta erwarten wir ebenfalls ein Bekenntnis pro Krypto. Eine Konzentration auf wenige Mitgliedstaaten der Union hat für Krypto-Dienstleister freilich den Vorteil, dass Regulatoren mehr Erfahrung sammeln, und auf die Besonderheiten der Branche besser reagieren können.

Allgemeine Anforderungen an alle Dienstleister

Alle Dienstleister treffen bestimmte allgemeine Pflichten. Hierzu zählt einerseits die Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse des Kunden, die auch für Anbieter von Kryptowerten gilt. Auch die Pflicht zu redlichem, eindeutigen und nicht irreführenden Marketingmitteilungen und der Warnung vor Risiken gelten für Anbieter von Dienstleistungen ebenso wie für Anbieter von Kryptowerten. 

Daneben sieht MiCA gewisse Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister vor und enthält Regeln zur Unternehmensführung. Zudem verlangt MiCA als allgemeinem Grundsatz von allen Dienstleistern, dass sie Kryptowerte und Geldbeträge sicher aufbewahren, und zwar auf eine Weise, dass im Falle der Insolvenz des Dienstleisters die Kryptowerte und Gelder der Kunden geschützt sind. Für Österreich bedeutet dies, dass ein Aus- oder Absonderungsanspruch existieren muss. 

Alle Kryptodienstleister müssen darüber hinaus über ein funktionstüchtiges Beschwerdemanagement verfügen und über angemessene Verfahren, um Interessenskonflikte zu erkennen, zu vermeiden und gegebenenfalls offenzulegen. Auslagerungen dürfen ausschließlich entsprechend den Vorgaben der MiCA vorgenommen werden, und jeder Dienstleister muss über einen Plan verfügen, wie seine Geschäfte ordnungsgemäß abgewickelt werden können, sollte er seine Tätigkeit einstellen. 

Neben diesen allgemeinen Pflichten schreibt MiCA eine Reihe an besonderen Pflichten vor, die jeweils die Anbieter bestimmter Dienstleistungen betreffen.

Besondere Vorschriften für einzelne Dienstleistungen

Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden

Unter der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden versteht MiCA die sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden. Gemeint ist damit vor allem das am Markt unter dem Namen Custodial Wallet bekannte Modell, bei dem eine andere Person als der Eigentümer die privaten Schlüssel zu bestimmten Kryptowerten verwahrt. 

MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. Zunächst sind alle wesentlichen Vertragspflichten eindeutig zu regeln. Zu diesen Pflichten zählt unter anderem das Führen eines Registers für alle Kunden, in dem zB die Eigentumspositionen und sonstigen Rechte aller Kunden aufzuzeichnen sind. Räumt ein Kryptowert seinem Inhaber Rechte gegenüber dem Emittenten ein, so muss der Dienstleister seinem Kunden ermöglichen, diese Rechte einfach auszuüben. Überhaupt stehen dem Kunden grundsätzlich alle Rechte zu, auch etwa im Fall eines Hard Forks hinsichtlich der neu geschaffenen Kryptowerte.

MiCA sieht eine Haftungsbestimmung für Verwahrer für den Fall des Verlusts von Kryptowerten vor. Der Verwahrer haftet seinen Kunden für alle Verluste, die diese erleiden, wenn das jeweilige Ereignis dem Dienstleister zuzurechnen ist. Die Haftung ist mit dem Marktwert der verlorenen Kryptowerte im Zeitpunkt des Verlusts beschränkt.

Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte

Unter dem Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte versteht MiCA die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Kryptowerten – im System und gemäß dessen Regeln – auf eine Weise zusammenführen oder deren Zusammenführung erleichtern, dass ein Vertrag über den Tausch von Kryptowerten entweder gegen einen Geldbetrag oder den Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte zustande kommt. MiCA enthält auch spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Einerseits verlangt die Verordnung, dass die Unternehmen klare und transparente Betriebsvorschriften für die Handelsplattform festlegen. Im Hinblick auf das Listing ist insbesondere zu regeln, wie neue Kryptowerte genehmigt werden, und es sind Ausschlusskriterien sowie Gebühren für die Zulassung festzulegen. Es sind weiters Regeln über die Teilnahme an der Handelstätigkeit festzulegen, ein redlicher und ordnungsgemäßer Handel ist sicherzustellen und es sind objektive Kriterien zur Ausführung von Aufträgen festzulegen. Regeln über die Sicherstellung des Handels, die Aussetzung des Handels und die Abrechnung von Aufträgen sind aufzunehmen.

Alle Kryptowerte, die zum Handel zugelassen werden sollen, müssen vorab bewertet werden, unter anderem im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der verwendeten technischen Lösungen und potenzielle Verbindungen zu illegalen Aktivitäten. Dabei ist auch die Erfahrung, Erfolgsbilanz und Leumund des Emittenten zu berücksichtigen. Anonyme Kryptowerte dürfen nicht zum Handel zugelassen werden, außer der Dienstleister kann die Transaktionshistorie verifizieren.

Der Dienstleister darf auf der eigenen Handelsplattform nicht selbst aktiv werden, also nicht auf eigene Rechnung die Handelsplattform nutzen. Die Plattform muss außerdem widerstandsfähig sein, ausreichend Kapazität aufweisen, um auch in Spitzenzeiten zu funktionieren und auch in der Lage sein, Marktmissbrauch zu erkennen. Daneben bestehen eine Reihe weiterer Verpflichtungen. Alle Handelskurse sind in Echtzeit (gegen Entgelt) und mit einer fünfzehnminütigen Verzögerung (ohne Entgelt) zu veröffentlichen. Alle Daten sind zudem fünf Jahre lang aufzubewahren.

Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte

Unter dem Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag versteht MiCA den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals. Gleiches gilt mutatis mutandis für den Tausch von Kryptowerten. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Die Vorgaben sind im Vergleich zu anderen Dienstleistungen überschaubar. Einerseits müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie eine nichtdiskriminierende Geschäftspolitik verfolgen, andererseits müssen sie die Methode zur Berechnung des jeweils angebotenen Preises veröffentlichen, tatsächlich zu diesem Preis handeln, und Informationen über die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte veröffentlichen.

Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

Unter der Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden versteht MiCA den Abschluss von Vereinbarungen für Kunden über den Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder die Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte für Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Kryptowerten zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Kardinalspflicht ist es, bei der Ausführung von Aufträgen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen (also bei Market Orders). Das gilt nur dann nicht, wenn der Kunde spezifische Anweisungen gibt (also bei Limit Orders). Die Ausführungsgrundsätze sind offenzulegen; sie müssen grundsätzlich zügig und redlich umgesetzt werden und Marktmissbrauch und die Nutzung von Insiderinformationen verhindern.

Platzierung von Kryptowerten

Unter der Platzierung von Kryptowerten versteht MiCA die Vermarktung von Kryptowerten an Käufer im Namen oder für Rechnung des Anbieters oder einer mit dem Anbieter verbundenen Partei. Die wesentliche Pflicht des Dienstleisters ist es, gegenüber seinem Kunden, also dem Emittenten eines Kryptowerts, genau festzulegen, welche Aufgaben übernommen werden. Dazu zählt die Festlegung von Garantien oder Mindestmengen, Höhe der Transaktionsgebühren, voraussichtlicher Zeitplan, Verfahren und Preise. Vor einer Platzierung ist die Zustimmung des Emittenten einzuholen, um das Whitepaper verwenden zu dürfen. 

Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

Unter der Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden versteht MiCA die Annahme eines von einer Person erteilten Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder zur Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte und die Übermittlung dieses Auftrags an eine Drittpartei zur Ausführung. Die in MiCA enthaltenen besonderen Bestimmungen sind überschaubar. Der Dienstleister hat Verfahren vorzusehen, wie die Weiterleitung der Kundenaufträge erfolgen soll. Von Handelsplattformen dürfen sie für die Weiterleitung der Kundenaufträge weder eine Vergütung noch sonstige Vorteile verlangen. 

Beratung zu Kryptowerten und Portfolioverwaltung

Unter Beratung zu Kryptowerten versteht MiCA das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen an Kunden oder die Vereinbarung der Abgabe solcher Empfehlungen in Bezug auf Kryptowerte oder die Nutzung von Kryptowerte-Dienstleistungen. Unter der Portfolioverwaltung von Kryptowerten versteht MiCA die Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats des Kunden. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistungen gegenüber Kunden erbringen möchten.

Zu den Kernpflichten zählt es, zu prüfen, ob die Kryptowerte für den Kunden geeignet sind. So wie im Bereich der Finanzinstrumente sind dabei die Kenntnisse und Erfahrungen mit Investitionen in Kryptowerte, ihre Anlagezeile, Risikotoleranz und finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen, einschließlich der Verlusttragfähigkeit des Kunden.

Wer zu Kryptowerten berät, der muss seine Kunden informieren, ob die Beratung unabhängig erbracht wird, auf einer umfangreichen oder eher beschränkten Analyse verschiedener Kryptowerte beruht oder auf Kryptowerte beschränkt ist, die von Rechtsträgern emittiert werden, die enge Verbindungen zum Dienstleister haben oder sonst in rechtlicher oder wirtschaftlicher Beziehung stehen. 

Handelt es sich um eine unabhängige Beratung, so muss sie ausreichend diversifiziert erfolgen. Der Berater darf diesfalls auch keine Provisionen oder andere Vorteile von dritter Seite annehmen. Doch selbst bei einer nicht unabhängigen Beratung dürfen Vorteile nur dann angenommen werden, wenn sie dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und den Dienstleister nicht in der Erfüllung seiner Pflicht beeinträchtigt, ehrlich, redlich und professionell sowie im besten Interesse des Kunden zu handeln. 

Daneben treffen diese Dienstleister gewisse weitere Pflichten, etwa die Pflicht auf Risiken aufmerksam zu machen oder Kryptowerte nicht zu empfehlen bzw in der Portfolioverwaltung nicht zu berücksichtigen, wenn diese nicht zum Kundenprofil passen. Über die Beratung ist ein Protokoll anzufertigen und auszuhändigen. Im Fall der Portfolioverwaltung ist laufend über die gesetzten Maßnahmen und die Entwicklung des Portfolios zu berichten. 

Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden

Unter Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden versteht MiCA das Erbringen von Dienstleistungen zur Übertragung von Kryptowerten von einer Distributed Ledger-Adresse oder einem Distributed-Ledger-Konto auf eine andere solche Adresse oder ein anderes solches Konto für eine natürliche oder juristische Person. Erfasst sind also auch lediglich buchmäßige Übertragungen, die nicht auf der Blockchain gesettled werden. Die Vorgaben unter MiCA sind recht überschaubar und beschränken sich auf das Gebot zu einer klaren Vertragsgrundlage mit bestimmtem Inhalt.


Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer Serie zur MiCA-Verordnung. Teil 1 widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Teil 2 behandelte das öffentliche Anbieten von Krypotwerten. Im vierten Teil wird es um Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie nicht erfasste Geschäftsmodelle gehen.

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v.l.n.r.) Sergio Rodríguez, Alejandro Huenich und Günter Winkler beim Decoto-Netzwerktreffen „Beyond the Pitlane 2026" am Red Bull Ring | (c) brutkasten

Millionenbudgets, erfahrene Business Developer und am Ende trotzdem kein einziger Abschluss: An diesem Muster scheiterten japanische Medizintechnik-Unternehmen immer wieder bei ihren Expansionsversuchen in die USA. „Zu Decoto kamen Unternehmen, die zuvor Millionen in ihr Business Development in den USA investiert und ihre besten japanischen Mitarbeiter dorthin geschickt hatten und nach zwei oder drei Jahren trotzdem keinen Umsatz erzielen konnten“, erzählt Alejandro Huenich im Gespräch mit brutkasten.

Aus genau dieser Beobachtung heraus gründete Sean Yoshikawa vor rund vier Jahren Decoto International in Tokio: als Antwort auf Handelshemmnisse, Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede, an denen die Internationalisierung von MedTech-Unternehmen häufig scheitert.

Huenich, der zuvor in der österreichischen Blockchain-Szene aktiv war, stieg später als Co-Founder ein. Kennengelernt hatten sich die beiden bereits Jahre zuvor bei einer Startup-Live-Veranstaltung in Österreich, an der Yoshikawa auf Einladung der WKO teilgenommen hatte. In die Medizintechnik kam Huenich zunächst ohne Branchenerfahrung: Innerhalb von 48 Stunden erhielt er zwei voneinander unabhängige Anfragen aus dem MedTech-Bereich, neben Yoshikawas Anruf auch eine Vermittlung zum Wiener Medizintechnik-Unternehmen Aurimod. „Das Universum hat mir innerhalb von 48 Stunden gleich zweimal MedTech auf den Tisch geknallt“, sagt Huenich.

Seit Jänner 2026 führt Huenich Decoto als Geschäftsführer und hat die Marke übernommen. Gründer Yoshikawa ist aus privaten Gründen aus dem operativen Geschäft ausgestiegen, begleitet das Netzwerk jedoch weiterhin punktuell beratend. Eine spätere Rückkehr bleibt offen.

Mit dem Wechsel an der Spitze kam auch eine strategische Neuausrichtung: „Ich habe Decoto stärker europäisch ausgerichtet“, sagt Huenich. Graz soll künftig als „Gateway to Europe“ dienen und internationalen MedTech-Unternehmen den Zugang zu europäischen Märkten erleichtern. Gleichzeitig bleibt das globale Modell bestehen: Partner in Mexiko öffnen den Zugang zu Lateinamerika, das Netzwerk in Japan zu Südostasien, weitere Partner decken Europa und die USA ab.

Ein Netzwerk ohne Angestellte

Decoto ist in mehr als elf Ländern aktiv, mit Schwerpunkten in Südostasien, Japan, Korea, den USA, Lateinamerika und Europa. China und die Schweiz sollen als nächste Märkte hinzukommen. Das Konstrukt dahinter ist ungewöhnlich: „Decoto ist ein System ohne Angestellte“, erklärt Huenich. Im Ökosystem arbeiten eigenständige Unternehmen, Expert:innen und Einzelunternehmer:innen projektbezogen zusammen, vergleichbar mit einer international aufgestellten Anwaltskanzlei. Vergütet wird, wer tatsächlich an einem Projekt beteiligt ist. Das hält die Struktur schlank und schafft für die Partner einen Anreiz, ihre Expertise einzubringen und das Netzwerk aktiv weiterzuentwickeln. Klassisches Marketing betreibe Decoto kaum, die Projektpipeline sei dennoch gut gefüllt.

Das Netzwerk unterscheidet sich nach Huenichs Verständnis jedoch nicht nur durch seine Struktur, sondern auch durch die Art, wie Partnerschaften aufgebaut und Geschäfte gemacht werden. „We are not a business company with some spiritual qualities. We are a spiritual company doing business“, beschreibt er den Ansatz. Im Gespräch wechselt er zwischen Deutsch und Englisch. Gemeint ist eine Unternehmenskultur, in der Achtsamkeit, Wertschätzung, Transparenz, Reflexion und kaufmännische Integrität die Grundlage der Zusammenarbeit bilden.

(v.l.n.r.) Günter Winkler, Alejandro Huenich, Sergio Rodríguez und Amel Havkic beim Decoto-Netzwerktreffen „Beyond the Pitlane 2026″ am Red Bull Ring. | (c) Decoto International

„Gute Beziehungen, Freude an der Zusammenarbeit und geschäftlicher Erfolg sind für uns kein Widerspruch, sie gehören zusammen“, sagt Huenich. Gerade die Monetarisierung von Netzwerken sei schwierig: Viele verfügten über starke Kontakte, schafften es jedoch nicht, daraus nachhaltige Projekte und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Decoto sieht seinen bisherigen Erfolg deshalb in der Verbindung gemeinsamer Werte mit einer klaren Methodologie, definierten Rollen und konkreten wirtschaftlichen Zielen.

Gleichzeitig ist Huenich überzeugt, dass die zwischenmenschliche Ebene künftig noch wichtiger wird. Künstliche Intelligenz werde zunehmend Prozesse übernehmen, Vertrauen, persönliche Beziehungen und die Qualität der Zusammenarbeit ließen sich jedoch nicht auf dieselbe Weise automatisieren. Eine ähnliche Haltung verfolgt er als Founding Member von Conxious (brutkasten berichtete), einer Initiative für bewusstere und werteorientierte Formen des Unternehmertums.

Decoto versteht sich ausdrücklich nicht als reine Unternehmensberatung. Beratung ist zwar ein Bestandteil der Arbeit, der Ansatz geht jedoch deutlich darüber hinaus: Gemeinsam mit seinen Netzwerkpartnern beteiligt sich Decoto aktiv an der Umsetzung und begleitet MedTech-Unternehmen beim Eintritt in neue Märkte. Unter dem Modell „Co-Founder as a Service“ übernimmt beispielsweise ein lokaler Partner den Aufbau der Aktivitäten vor Ort, bis das Unternehmen eigene Strukturen geschaffen hat und selbst übernehmen kann.

Die Partner kennen die jeweiligen Gesundheitssysteme, Marktmechanismen, kulturellen Besonderheiten und relevanten Entscheidungsträger. Dadurch erhalten die Unternehmen nicht nur strategische Empfehlungen, sondern auch operative Unterstützung und Zugang zu den notwendigen lokalen Netzwerken.

Wie finanziert sich Decoto?

Das Geschäftsmodell ruht auf drei Säulen: klassischer Beratung, Venture Building im Sinne des „Co-Founder as a Service“-Modells sowie erfolgsabhängigen Vergütungen im Vertrieb, die jeweils mit einem Retainer kombiniert werden. Beteiligungen an Unternehmen nimmt Decoto nur in Ausnahmefällen. „Equity ist nicht nur gut, es ist auch eine Verantwortung“, sagt Huenich. Inhaltlich konzentriert sich das Netzwerk auf MedTech und Life Sciences, von Digital Health bis Longevity. Pharma ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Projekte von Decoto

Zu den aktuellen Projekten zählen laut Huenich die Ansiedlung eines iranischen Startups in Graz, die laufende Ansiedlung eines indischen Unternehmens, die Zusammenarbeit mit einem koreanischen Unternehmen im Demenzbereich sowie die Unterstützung österreichischer Startups.

Als Referenzprojekt nennt Huenich das koreanische Unternehmen Seven Point One, das mit „AlzWIN“ ein KI-gestütztes, sprachbasiertes Screening zur Früherkennung von Demenzrisiken entwickelt hat. Das Unternehmen war bereits in Korea etabliert und laut Huenich auch in Japan erfolgreich, kam beim Eintritt in den US-Markt jedoch zwei Jahre lang kaum voran.

Gemeinsam mit den Decoto-Partnern wurden anschließend unter anderem der FDA-Prozess, das Branding, die Kapitalaufnahme und die ersten Verkäufe an Krankenhäuser bearbeitet. Nach acht Monaten sei das Unternehmen bereit gewesen, seine Aktivitäten in den USA zu skalieren.

Das zentrale Learning daraus beschreibt Huenich so: „Wenn du als ausländisches Unternehmen in einen neuen Markt gehst, wirst du zunächst immer als ausländisches Unternehmen wahrgenommen. Es gilt fast überall: America first, Japan first oder India first.“ Deshalb brauche es lokale Partner, die nicht nur den Markt kennen, sondern auch über das notwendige Vertrauen und die richtigen Beziehungen verfügen.

Eine zentrale Rolle in diesem internationalen Modell übernimmt Sergio Rodríguez. Neben Alejandro Huenich und Günter Winkler ist er der dritte Co-Founder des neu ausgerichteten, stärker europäisch verankerten Decoto-Unternehmens. Rodríguez ist seit mehr als 17 Monaten Teil des Netzwerks, leitet die Aktivitäten in Spanien und Lateinamerika und verantwortet die Bereiche Projektmanagement und Finanzen.

Der Strukturbauer: Günter Winkler

Seit Juni verstärkt Günter Winkler Decoto als neuer Geschäftsführer. Der Wirtschaftsingenieur war lange in der Automotive-Branche tätig, zunächst bei einem OEM in Stuttgart, danach zehn Jahre beim Grazer Technologieunternehmen AVL, wo er zuletzt ein internationales Entwicklungsteam in Indien, Ungarn und Österreich leitete. Seit 2022 ist er zudem Geschäftsführer von Ottronic, einem obersteirischen Entwicklungs- und Fertigungspartner für Medizintechnik-Unternehmen mit Sitz in Fohnsdorf.

Sein Weg zu Decoto begann zunächst als Kunde. Ausgangspunkt war die Wachstumsfrage von Ottronic: Der DACH-Markt allein passte nicht mehr zu den internationalen Zielen des Unternehmens. Die Zusammenarbeit begann mit einem geförderten Internationalisierungsprojekt, in dessen Rahmen Winkler gemeinsam mit Huenich zur World Health Expo und zur MedTech World nach Dubai reiste. Darauf folgte ein gemeinsames Südamerika-Projekt in Kooperation mit dem Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) mit einem Volumen von knapp 50.000 Euro.

Nach der Zusammenarbeit in diesen beiden Projekten entschied sich Winkler im Juni, nicht nur Kunde und Partner des Netzwerks zu bleiben, sondern als neuer Geschäftsführer Verantwortung für die weitere Entwicklung von Decoto zu übernehmen.

Seine zentrale Aufgabe ist es, aus dem bislang bewusst lose organisierten Zusammenschluss internationaler Expert:innen und Partner ein professionell strukturiertes Unternehmen zu entwickeln, das dem aktuellen Wachstum nachhaltig standhalten kann. Die organisatorische Weiterentwicklung ist notwendig, um die wachsende Nachfrage und die bestehende Projektpipeline künftig zuverlässig bedienen zu können.

Dabei soll Decoto vor allem in organisatorischer und struktureller Hinsicht professionalisiert werden, ohne jene bewährten Aspekte aufzugeben, die das Netzwerk bisher erfolgreich gemacht haben: seine Flexibilität, die persönliche Zusammenarbeit und die enge Verbindung zwischen den internationalen Partnern.

Die Arbeitsteilung bringt Huenich auf den Punkt: „Günter baut das Unternehmen, ich kümmere mich um die Menschen.“

Diese Fassung bleibt sehr nah am Original, stellt Günters neue Position aber deutlich klarer heraus und erklärt nachvollziehbar, warum er jetzt Geschäftsführer wird und welche konkrete Aufgabe er übernimmt.

Die klinische Perspektive: Amel Havkic und EvoMed

Mit Amel Havkic erweitert Decoto sein Netzwerk um klinisch-medizinische Expertise. Der Frankfurter Pneumologe ist Ärztlicher Leiter für Weaning und Heimbeatmung am St. Elisabethen-Krankenhaus Frankfurt und Gründer von EvoMed Consulting. Als Partner im Decoto-Netzwerk bringt er insbesondere seine Erfahrung in der klinischen Bewertung und Clinical Adoption ein – also bei der Frage, wie medizinische Innovationen sinnvoll in den klinischen Alltag integriert und von den späteren Anwender:innen angenommen werden können.

Huenich und Havkic lernten sich zunächst über LinkedIn kennen. Persönlich trafen sie sich kurz darauf bei der von Dylan Attard gegründeten MedTech World Dubai. Decoto ist Partner der internationalen Veranstaltungsreihe und regelmäßig bei deren Events vertreten. Im November soll ein großer Teil des Decoto-Netzwerks bei der MedTech World Europe auf Malta zusammenkommen.

„Statt uns als Konkurrenz zu betrachten, haben wir schnell erkannt, dass sich unsere Kompetenzen sehr gut ergänzen“, sagt Havkic. Den strategischen Wert der Partnerschaft sieht Huenich vor allem in Havkics Nähe zur klinischen Praxis: „Er kennt den medizinischen Bereich und den Alltag der Menschen, die eine Innovation später im Krankenhaus anwenden müssen. Dieser Aspekt ist unglaublich wichtig und wird häufig massiv unterschätzt.“

Für Havkic ist Clinical Adoption eine der entscheidenden Erfolgsmetriken im Gesundheitswesen: Wenn Ärzt:innen und Pflegepersonal ein Produkt im Alltag nicht sinnvoll einsetzen können oder darin keinen konkreten Mehrwert erkennen, kann selbst die beste Technologie scheitern.


Wie die Netzwerkarbeit funktioniert

Wie Decoto Netzwerkarbeit versteht, zeigte sich zuletzt am Red Bull Ring. Beim ADAC Racing Weekend lud das Unternehmen gemeinsam mit CESA und Reiter Racing zum Event „Beyond the Pitlane 2026“ – einer kuratierten Runde aus Spitzensport, MedTech und Venture Capital. Das Programm reichte vom Lunch im Fahrerlager über den Renntag in der Box von Reiter Racing, dessen Team an diesem Wochenende den zweiten Platz belegte, bis hin zu einer Paneldiskussion.

Netzwerkveranstaltung am Red Bull Ring | (c) brutkasten

Auf dem Podium diskutierten unter anderem Amel Havkic von EvoMed Consulting, Lejla Pock von Human.technology Styria, Matthew Foran von Meadow Valley Capital, Guillermo Fernando Pezzetto von AVL Racetech, Aleksandra Krajnc vom Know Center und Shavini Fernando von OxiWear. Moderiert wurde die Diskussion von Alejandro Huenich.

Das Event war zugleich Teil eines aktuellen Decoto-Projekts: Peak Performance MedTech. Die Initiative soll eine Brücke zwischen medizinischer Innovation und Spitzensport schlagen. Der Motorsport bietet dafür ein besonders geeignetes Umfeld, da der menschliche Körper hier seit Jahrzehnten an seine Grenzen gebracht wird – häufig lange bevor daraus gewonnene Erkenntnisse Eingang in die reguläre Gesundheitsversorgung finden.

MedTech-Innovationen sollen im Hochleistungssport erprobt, weiterentwickelt und sichtbar gemacht werden und von dort ihren Weg in breitere Märkte finden. Gleichzeitig zeigt das Format, wie das Decoto-Modell im Kern funktioniert: Unterschiedliche Akteure werden gezielt zusammengebracht, persönliche Beziehungen aufgebaut und daraus konkrete Projekte und Partnerschaften entwickelt.

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