14.06.2023

MiCA: Was Krypto-Dienstleister jetzt wissen müssen

Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im dritten Teil geht es um die Anforderungen an Krypto-Dienstleister.
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Rechtsanwalt Oliver Völkel
Rechtsanwalt Oliver Völkel | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte & Adobe Stock (Hintergrund)

Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Mit dieser brutkasten-Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet.

Teil 1 der Serie widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Im zweiten Teil ging es um das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Der dritten Teil behandelt nun Kryptowerte-Dienstleister und den Dienstleistungen, die sie erbringen. Wir stellen zunächst allgemeine Anforderungen an die Dienstleister dar, bevor wir im Anschluss daran Besonderheiten bei den einzelnen Dienstleistungen diskutieren, nämlich die Verwahrung und Verwaltung, den Betrieb einer Handelsplattform, den Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Beratung und die Portfolioverwaltung.


Kryptowerte-Dienstleistungen

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

MiCA unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen dürfen. Entweder erwirbt ein Unternehmen eine eigene Zulassung unter der MiCA, oder es handelt sich um ein bereits beaufsichtigtes Unternehmen; konkret nennt MiCA die Kreditinstitute, Zentralverwahrer, Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften oder Verwalter alternativer Investmentfonds. 

Alle Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Union haben, in dem sie zumindest einen Teil ihrer Dienstleistungsgeschäfte ausüben. Sie müssen auch den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsführung in der Union haben, und zumindest einer der Geschäftsführer muss in der Union ansässig sein. Die Anbieter dürfen ihre Dienstleistungen in der gesamten Union erbringen; dies kann entweder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erfolgen (zB durch eine Zweigniederlassung), oder im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs (also ohne Niederlassung). 

Für die Gruppe der bereits beaufsichtigten Unternehmen sieht MiCA vor, wer genau welche Dienstleistungen erbringen darf:

  • Kreditinstitute dürfen generell alle Dienstleistungen erbringen.
  • Zentralverwahrer dürfen Kryptowerte für Kunden verwahren und verwalten.
  • Wertpapierfirmen dürfen Dienstleistungen erbringen, die jenen Tätigkeiten gleichwertig sind, für die sie im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten lizensiert sind, also zB Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch gegen einen Geldbetrag oder andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen für Kunden, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung oder Portfolioverwaltung.
  • E-Geld-Institute dürfen E-Geld-Tokens ausgeben, und für diese E-Geld-Tokens die Verwahrung und Verwaltung im Namen von Kunden sowie Transferdienstleistungen erbringen.
  • Eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft oder ein Verwalter alternativer Investmentfonds darf solche Dienstleistungen erbringen, die der individuellen Verwaltung einzelner Portfolios und den Nebendienstleistungen gleichwertig sind, und für die eine Zulassung im Hinblick auf Fondsanteile besteht, also zB Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung, oder Portfolioverwaltung.
  • Ein Marktbetreiber darf eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben.

Für die bereits beaufsichtigten Unternehmen gilt, dass sie die jeweiligen Dienstleistungen erbringen dürfen, nachdem ein bestimmtes Verfahren abgeschlossen wurde. Zunächst müssen die Unternehmen der zuständigen Behörde zumindest 40 Arbeitstage vorab eine Mitteilung erstatten und bestimmte Informationen vorlegen, die von MiCA näher definiert werden. Hierzu zählt unter anderem ein Geschäftsplan und verschiedene Beschreibungen interner Abläufe und Prozesse. Die Behörde prüft diese Angaben innerhalb von 20 Arbeitstagen und verlangt gegebenenfalls weitere Informationen. Das Unternehmen darf die Dienstleistungen erbringen, wenn die verlangten Informationen der Behörde vollständig übermittelt wurden. 

Dieses vereinfachte Verfahren steht aber nur den oben genannten und bereits beaufsichtigten Unternehmen zu. Alle anderen Unternehmen müssen einen Antrag auf Zulassung bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Das ist der Regulator jenes Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, also etwa für in Österreich ansässige Unternehmen die FMA, oder für in Deutschland ansässige Unternehmen die BaFin.

MiCA enthält detaillierte Angaben über das Antragsverfahren und die notwendigen Unterlagen, die vorzulegen sind. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft den Antrag und die übermittelten Unterlagen. Die Behörde kann Verbesserungsaufträge erteilen und weitere Informationen nachfordern. Ohne auf Details einzugehen, bietet MiCA eine Reihe von Möglichkeiten für die zuständige Behörde, um eine Zulassung zu verweigern. Hierzu zählen bspw Bedenken an der persönlichen Zuverlässigkeit von involvierten Personen oder mangelhafte interne Kontrollverfahren. 

Insgesamt ist zu erwarten, dass das Zulassungsverfahren im Vergleich zur Rechtslage vor MiCA deutlich schwieriger werden wird. Dies wird Markteintrittsbarrieren schaffen. Und da mit einer Zulassung unionsweit Dienstleistungen angeboten werden dürfen, ist zu erwarten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten als Hotspot für Krypto-Dienstleister etablieren werden. Frankreich positioniert sich bereits spürbar als mögliches Zentrum Europas. Von den baltischen Staaten oder Malta erwarten wir ebenfalls ein Bekenntnis pro Krypto. Eine Konzentration auf wenige Mitgliedstaaten der Union hat für Krypto-Dienstleister freilich den Vorteil, dass Regulatoren mehr Erfahrung sammeln, und auf die Besonderheiten der Branche besser reagieren können.

Allgemeine Anforderungen an alle Dienstleister

Alle Dienstleister treffen bestimmte allgemeine Pflichten. Hierzu zählt einerseits die Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse des Kunden, die auch für Anbieter von Kryptowerten gilt. Auch die Pflicht zu redlichem, eindeutigen und nicht irreführenden Marketingmitteilungen und der Warnung vor Risiken gelten für Anbieter von Dienstleistungen ebenso wie für Anbieter von Kryptowerten. 

Daneben sieht MiCA gewisse Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister vor und enthält Regeln zur Unternehmensführung. Zudem verlangt MiCA als allgemeinem Grundsatz von allen Dienstleistern, dass sie Kryptowerte und Geldbeträge sicher aufbewahren, und zwar auf eine Weise, dass im Falle der Insolvenz des Dienstleisters die Kryptowerte und Gelder der Kunden geschützt sind. Für Österreich bedeutet dies, dass ein Aus- oder Absonderungsanspruch existieren muss. 

Alle Kryptodienstleister müssen darüber hinaus über ein funktionstüchtiges Beschwerdemanagement verfügen und über angemessene Verfahren, um Interessenskonflikte zu erkennen, zu vermeiden und gegebenenfalls offenzulegen. Auslagerungen dürfen ausschließlich entsprechend den Vorgaben der MiCA vorgenommen werden, und jeder Dienstleister muss über einen Plan verfügen, wie seine Geschäfte ordnungsgemäß abgewickelt werden können, sollte er seine Tätigkeit einstellen. 

Neben diesen allgemeinen Pflichten schreibt MiCA eine Reihe an besonderen Pflichten vor, die jeweils die Anbieter bestimmter Dienstleistungen betreffen.

Besondere Vorschriften für einzelne Dienstleistungen

Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden

Unter der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden versteht MiCA die sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden. Gemeint ist damit vor allem das am Markt unter dem Namen Custodial Wallet bekannte Modell, bei dem eine andere Person als der Eigentümer die privaten Schlüssel zu bestimmten Kryptowerten verwahrt. 

MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. Zunächst sind alle wesentlichen Vertragspflichten eindeutig zu regeln. Zu diesen Pflichten zählt unter anderem das Führen eines Registers für alle Kunden, in dem zB die Eigentumspositionen und sonstigen Rechte aller Kunden aufzuzeichnen sind. Räumt ein Kryptowert seinem Inhaber Rechte gegenüber dem Emittenten ein, so muss der Dienstleister seinem Kunden ermöglichen, diese Rechte einfach auszuüben. Überhaupt stehen dem Kunden grundsätzlich alle Rechte zu, auch etwa im Fall eines Hard Forks hinsichtlich der neu geschaffenen Kryptowerte.

MiCA sieht eine Haftungsbestimmung für Verwahrer für den Fall des Verlusts von Kryptowerten vor. Der Verwahrer haftet seinen Kunden für alle Verluste, die diese erleiden, wenn das jeweilige Ereignis dem Dienstleister zuzurechnen ist. Die Haftung ist mit dem Marktwert der verlorenen Kryptowerte im Zeitpunkt des Verlusts beschränkt.

Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte

Unter dem Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte versteht MiCA die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Kryptowerten – im System und gemäß dessen Regeln – auf eine Weise zusammenführen oder deren Zusammenführung erleichtern, dass ein Vertrag über den Tausch von Kryptowerten entweder gegen einen Geldbetrag oder den Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte zustande kommt. MiCA enthält auch spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Einerseits verlangt die Verordnung, dass die Unternehmen klare und transparente Betriebsvorschriften für die Handelsplattform festlegen. Im Hinblick auf das Listing ist insbesondere zu regeln, wie neue Kryptowerte genehmigt werden, und es sind Ausschlusskriterien sowie Gebühren für die Zulassung festzulegen. Es sind weiters Regeln über die Teilnahme an der Handelstätigkeit festzulegen, ein redlicher und ordnungsgemäßer Handel ist sicherzustellen und es sind objektive Kriterien zur Ausführung von Aufträgen festzulegen. Regeln über die Sicherstellung des Handels, die Aussetzung des Handels und die Abrechnung von Aufträgen sind aufzunehmen.

Alle Kryptowerte, die zum Handel zugelassen werden sollen, müssen vorab bewertet werden, unter anderem im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der verwendeten technischen Lösungen und potenzielle Verbindungen zu illegalen Aktivitäten. Dabei ist auch die Erfahrung, Erfolgsbilanz und Leumund des Emittenten zu berücksichtigen. Anonyme Kryptowerte dürfen nicht zum Handel zugelassen werden, außer der Dienstleister kann die Transaktionshistorie verifizieren.

Der Dienstleister darf auf der eigenen Handelsplattform nicht selbst aktiv werden, also nicht auf eigene Rechnung die Handelsplattform nutzen. Die Plattform muss außerdem widerstandsfähig sein, ausreichend Kapazität aufweisen, um auch in Spitzenzeiten zu funktionieren und auch in der Lage sein, Marktmissbrauch zu erkennen. Daneben bestehen eine Reihe weiterer Verpflichtungen. Alle Handelskurse sind in Echtzeit (gegen Entgelt) und mit einer fünfzehnminütigen Verzögerung (ohne Entgelt) zu veröffentlichen. Alle Daten sind zudem fünf Jahre lang aufzubewahren.

Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte

Unter dem Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag versteht MiCA den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals. Gleiches gilt mutatis mutandis für den Tausch von Kryptowerten. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Die Vorgaben sind im Vergleich zu anderen Dienstleistungen überschaubar. Einerseits müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie eine nichtdiskriminierende Geschäftspolitik verfolgen, andererseits müssen sie die Methode zur Berechnung des jeweils angebotenen Preises veröffentlichen, tatsächlich zu diesem Preis handeln, und Informationen über die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte veröffentlichen.

Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

Unter der Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden versteht MiCA den Abschluss von Vereinbarungen für Kunden über den Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder die Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte für Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Kryptowerten zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistung gegenüber Kunden erbringen möchten. 

Kardinalspflicht ist es, bei der Ausführung von Aufträgen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen (also bei Market Orders). Das gilt nur dann nicht, wenn der Kunde spezifische Anweisungen gibt (also bei Limit Orders). Die Ausführungsgrundsätze sind offenzulegen; sie müssen grundsätzlich zügig und redlich umgesetzt werden und Marktmissbrauch und die Nutzung von Insiderinformationen verhindern.

Platzierung von Kryptowerten

Unter der Platzierung von Kryptowerten versteht MiCA die Vermarktung von Kryptowerten an Käufer im Namen oder für Rechnung des Anbieters oder einer mit dem Anbieter verbundenen Partei. Die wesentliche Pflicht des Dienstleisters ist es, gegenüber seinem Kunden, also dem Emittenten eines Kryptowerts, genau festzulegen, welche Aufgaben übernommen werden. Dazu zählt die Festlegung von Garantien oder Mindestmengen, Höhe der Transaktionsgebühren, voraussichtlicher Zeitplan, Verfahren und Preise. Vor einer Platzierung ist die Zustimmung des Emittenten einzuholen, um das Whitepaper verwenden zu dürfen. 

Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

Unter der Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden versteht MiCA die Annahme eines von einer Person erteilten Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder zur Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte und die Übermittlung dieses Auftrags an eine Drittpartei zur Ausführung. Die in MiCA enthaltenen besonderen Bestimmungen sind überschaubar. Der Dienstleister hat Verfahren vorzusehen, wie die Weiterleitung der Kundenaufträge erfolgen soll. Von Handelsplattformen dürfen sie für die Weiterleitung der Kundenaufträge weder eine Vergütung noch sonstige Vorteile verlangen. 

Beratung zu Kryptowerten und Portfolioverwaltung

Unter Beratung zu Kryptowerten versteht MiCA das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen an Kunden oder die Vereinbarung der Abgabe solcher Empfehlungen in Bezug auf Kryptowerte oder die Nutzung von Kryptowerte-Dienstleistungen. Unter der Portfolioverwaltung von Kryptowerten versteht MiCA die Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats des Kunden. MiCA enthält spezifische Vorgaben für Unternehmen, die diese Dienstleistungen gegenüber Kunden erbringen möchten.

Zu den Kernpflichten zählt es, zu prüfen, ob die Kryptowerte für den Kunden geeignet sind. So wie im Bereich der Finanzinstrumente sind dabei die Kenntnisse und Erfahrungen mit Investitionen in Kryptowerte, ihre Anlagezeile, Risikotoleranz und finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen, einschließlich der Verlusttragfähigkeit des Kunden.

Wer zu Kryptowerten berät, der muss seine Kunden informieren, ob die Beratung unabhängig erbracht wird, auf einer umfangreichen oder eher beschränkten Analyse verschiedener Kryptowerte beruht oder auf Kryptowerte beschränkt ist, die von Rechtsträgern emittiert werden, die enge Verbindungen zum Dienstleister haben oder sonst in rechtlicher oder wirtschaftlicher Beziehung stehen. 

Handelt es sich um eine unabhängige Beratung, so muss sie ausreichend diversifiziert erfolgen. Der Berater darf diesfalls auch keine Provisionen oder andere Vorteile von dritter Seite annehmen. Doch selbst bei einer nicht unabhängigen Beratung dürfen Vorteile nur dann angenommen werden, wenn sie dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und den Dienstleister nicht in der Erfüllung seiner Pflicht beeinträchtigt, ehrlich, redlich und professionell sowie im besten Interesse des Kunden zu handeln. 

Daneben treffen diese Dienstleister gewisse weitere Pflichten, etwa die Pflicht auf Risiken aufmerksam zu machen oder Kryptowerte nicht zu empfehlen bzw in der Portfolioverwaltung nicht zu berücksichtigen, wenn diese nicht zum Kundenprofil passen. Über die Beratung ist ein Protokoll anzufertigen und auszuhändigen. Im Fall der Portfolioverwaltung ist laufend über die gesetzten Maßnahmen und die Entwicklung des Portfolios zu berichten. 

Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden

Unter Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden versteht MiCA das Erbringen von Dienstleistungen zur Übertragung von Kryptowerten von einer Distributed Ledger-Adresse oder einem Distributed-Ledger-Konto auf eine andere solche Adresse oder ein anderes solches Konto für eine natürliche oder juristische Person. Erfasst sind also auch lediglich buchmäßige Übertragungen, die nicht auf der Blockchain gesettled werden. Die Vorgaben unter MiCA sind recht überschaubar und beschränken sich auf das Gebot zu einer klaren Vertragsgrundlage mit bestimmtem Inhalt.


Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer Serie zur MiCA-Verordnung. Teil 1 widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Teil 2 behandelte das öffentliche Anbieten von Krypotwerten. Im vierten Teil wird es um Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie nicht erfasste Geschäftsmodelle gehen.

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Ein Elektrobus der Belgrader Verkehrsbetriebe lädt an einer Schnellladestation von Siemens. | (c) Alexandra Polic

Belgrad steht. Auto an Auto schiebt sich durch die Stadt, dazwischen fahren Busse, die ihr erstes Leben woanders verbracht haben: in Deutschland oder in Österreich zum Beispiel. Manche tragen noch die alten Aufkleber. „Notausstieg” steht da auf Deutsch auf einem Fenster, mitten in Serbiens Hauptstadt.

Es verwundert also wenig, dass einem in neun Tagen in Serbien nur eine einzige Haltestelle mit E-Bussen auffällt. Immerhin gab es die zu Lebzeiten der nun serbischen Busse in deutschsprachigen Ländern kaum. Aufhalten lassen sich ausländische Firmen dadurch nicht. In Belgrad verkauft etwa der chinesische Konzern BYD Elektroautos. Nur: Auf der Straße sieht man kaum welche. Trotzdem sollen ausgerechnet hier, in einem Land mit fossilem Antrieb, neue Wasserstoffprojekte entstehen, gefördert aus europäischen Ländern, zum Teil sogar aus Mitteln der EU. Woran liegt das?

Europas große Wette auf grünen Wasserstoff

Zum einen drängen die Ziele: Bis 2030 will die EU zehn Millionen Tonnen grünen Wasserstoff selbst produzieren und ebenso viel importieren. So steht es im REPowerEU-Plan. Es ist eines der ambitioniertesten industriepolitischen Vorhaben der Union und ein zentrales Werkzeug, um im Wettbewerb mit den USA und China zu bestehen. Der Draghi-Report 2024 nennt hohe Energiekosten und Importabhängigkeit als Hauptgrund, warum Europas Industrie zurückfällt. Seine Forderung: dekarbonisieren.

Grüner Wasserstoff kann dabei helfen. Er funktioniert dort, wo direkte Elektrifizierung an Grenzen stößt, etwa in Stahl, Chemie, Schifffahrt und Schwerlastverkehr, und ersetzt fossile Importe. Er ist Klima-, Industrie- und Souveränitätspolitik in einem. Hergestellt wird er in Elektrolyseuren: Anlagen, die Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff spalten. Grün ist er nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft stammt.

Aber der Hochlauf stockt. Die Produktion ist teuer, die Infrastruktur fehlt. 2024 waren in der EU laut European Hydrogen Markets Monitoring Report 308 Megawatt Elektrolysekapazität installiert. Vorgesehen waren 6.000. Bis 2030, so sieht es die EU-Wasserstoffstrategie vor, sollen es 40.000 werden.

Serbien: Ein Kandidat ohne Plan

Während Spanien als Vorreiter gilt und in Österreich mit 140 Megawatt die bisher größte Elektrolyseanlage des Landes entsteht, versuchen europäische Akteure auch den serbischen Markt zu erschließen. Dabei fehlt Serbien bis heute eine nationale Wasserstoffstrategie.

Politisch ist das Land seit 2012 EU-Beitrittskandidat und aktuell so weit von einer Mitgliedschaft entfernt wie lange nicht. Im jüngsten Fortschrittsbericht attestierte die EU-Kommission Serbien das schlechteste Zeugnis aller Kandidaten, die Reformen seien zum Stillstand gekommen. Proteste, Korruptionsvorwürfe und Neuwahlen Ende Oktober halten das Land in Aufruhr. Kann aus einem Beitrittskandidaten ohne Strategie ein Energiepartner werden? Und was heißt das für alle, die dort investieren wollen?

Im Navigator Business Center in Novi Beograd sind zahlreiche Unternehmen und Startups angesiedelt. | (c) Alexandra Polic

Keine Nachfrage für Wasserstoff

„Alle vier Jahre wird Wasserstoff zum wichtigsten Thema, und dann verschwindet er wieder von der Agenda. Gerade sind wir eher unten auf der Kurve. Die Investitionen rund um Wasserstoff sind so niedrig wie seit Jahren nicht”, sagt Rahul Mishra, Co-Founder von The Energy Bridge. Die Wiener Plattform bringt Forscher:innen, Unternehmer:innen und Investor:innen zusammen. „Serbien ist auf jeden Fall ein interessanter Ort für erneuerbare Energien. Was grünen Wasserstoff betrifft, bin ich mir allerdings nicht so sicher”, sagt Mishra. Grüner Wasserstoff mache nur dort Sinn, wo es bereits einen hohen Anteil an erneuerbarer Energie gebe.

Aber von Serbiens heimischer Energieproduktion entfielen laut Daten der Internationalen Energieagentur (IEA) 2024 rund 70 Prozent auf fossile Brennstoffe, während Sonne, Wind und andere Erneuerbare zusammen nur etwa 1,4 Prozent beitrugen. Damit fehlt genau die Voraussetzung, die Mishra nennt. Dazu kommt ein Richtungswechsel in Brüssel: Mit ihrem im Juli präsentierten Elektrifizierungsplan setzt die EU-Kommission stärker auf Strom als auf Wasserstoff.

Tiefschwarz

Viele Menschen in Serbien sagen unabhängig voneinander das Gleiche: dass das Land tiefschwarz ist. Schwarz steht in diesem Fall für Kohle. Wasserstoff ist in Serbien ein Thema für einen kleinen Kreis von Fachleuten. Selbst manche Institutionen zeigten sich auf Anfrage überrascht, dass es solche Projekte im Land gibt. Das serbische Energieministerium hat auf Anfragen nicht reagiert.

Warum Projekte feststecken

Dabei haben in den vergangenen Jahren vor allem deutsche Firmen versucht, den serbischen Wasserstoff-Sektor aufzubauen. Laut Informationen der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK) steckt ein Pilotprojekt gerade wegen regulatorischer Probleme in der Planung fest. Selbst für Pilotprojekte fehlen also Verordnungen, etwa zur Sicherheit.

Erst im Jänner hat Serbien ein nationales Gesetz zu CO₂-Emissionen eingeführt, das dem EU-Emissionshandel entsprechen soll. Wasserstoff fehlt darin, obwohl er unter den EU-Grenzausgleich CBAM fällt. Die Kammer hatte dessen Aufnahme in der öffentlichen Konsultation gefordert, blieb damit aber erfolglos.

Viele Ankündigungen, wenig Umsetzung

Ilija Batas-Bjelić forscht am Institut für Technische Wissenschaften der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste (SANU). Er modelliert Energiesysteme, mit dem seines Landes hat er sich umfassend auseinandergesetzt. Sein Fazit: „Im Grunde gibt es hier kein System.” Ein echtes Energiesystem verbindet viele verschiedene Komponenten zu einem funktionierenden Ganzen: Kraftwerke, Netze, Verbraucher:innen sowie unterschiedliche Sektoren wie Strom, Wärme und Transport. In Serbien fehlt diese Verzahnung bisher.

Laut Batas-Bjelić liegt das Land in der Energiewende rund zwanzig Jahre zurück, weil Kohle für das Finanzministerium die zentrale Einnahmequelle bleibt und notfalls sogar importiert wird. Das Energieministerium habe zwar viel Arbeit in Regulierung und Gesetzgebung gesteckt, aber für die Umsetzung fehle alles: das Geld, das Fachpersonal und die Infrastruktur. „Es gibt viele Ankündigungen, aber es passiert nichts”, sagt er.

Wer trotzdem baut

„Generell halte ich Wasserstoff für diese Region für etwas zu teuer”, sagt der Forscher. „Von Fall zu Fall kann sich Wasserstoff wirtschaftlich lohnen und für Banken finanzierbar sein”, erklärt er. Den Anstoß erwartet er vor allem von kleineren Unternehmen. Solarstrom und PV-Anlagen seien billig, die Gasversorgung bleibe unsicher. Wer eine eigene PV-Anlage betreibt, könne damit auch vor Ort Wasserstoff erzeugen.

Die Theorie bestätigt sich in der Praxis. Nach Informationen aus dem Umfeld der deutschen Entwicklungsbank KfW kommt derzeit nur ein Wasserstoffprojekt im Land wirklich voran: das eines privaten Transportunternehmens nahe Belgrad. Es will Strom aus einer eigenen Solaranlage in Wasserstoff für die eigenen Lkw umwandeln, die Tankstelle soll bis Mitte 2027 in Betrieb gehen. Das Projekt ist aus Eigenmitteln finanziert. Der Aufwand für Förderungen stand in keinem Verhältnis zur Summe. Wer in Serbien auf Wasserstoff setzt, ist bisher auf sich allein gestellt. Aber was heißt das für jemanden, der investieren will?

Wo der Markt wirklich liegt

Die Gesprächspartner:innen zeigen alle in dieselbe Richtung, und sie zeigt nicht auf Wasserstoff. Batas-Bjelić beobachtet, dass derzeit ausschließlich kleine Solarprojekte tatsächlich gebaut werden, während größere Vorhaben liegen bleiben, und erwartet den Anstoß von Unternehmen selbst. Wer in Serbien in Erneuerbare investieren will, muss also kleiner denken: bei Anlagen für den Eigenverbrauch von Betrieben.

Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer verweist auf eine konkrete Lücke, die auch für österreichische Investor:innen interessant sein könnte: Deutsche Firmen haben in Serbien längst selbst Photovoltaik installiert und ihre Prozesse optimiert, um auf das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM der EU vorbereitet zu sein. Ihre kleineren serbischen Zulieferer haben das nicht. Deren Emissionen schlagen nämlich auf die Klimabilanz ihrer internationalen Abnehmer durch. Und genau dort sei Raum für Investitionen.

Für alle Bereiche rät Daniel Schaub von The Energy Bridge, lokale Akteure einzubeziehen. „Wenn die Community rund um ein Projekt dagegen ist, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern. Die Community einzubinden, senkt dieses Risiko, und das ist bei Investitionen wichtig.” Wissenstransfer und lokale Arbeitsplätze gehören für ihn dazu.

Bei grünem Wasserstoff ist Serbien noch nicht so weit. Wer dort trotzdem investieren will, sollte beim Fundament anfangen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026″ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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Als Sprach-KI kann ich keine gesellschaftspolitischen Auswirkungen bewerten oder feststellen. Das hängt von persönlichen Einschätzungen, Meinungen und Diskussionen ab.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die neue europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) schafft eine Regulierung des Krypto-Marktes innerhalb der EU. Die Verordnung bringt neue Regeln für Krypto-Dienstleister mit sich, die entweder eine eigene Zulassung unter der MiCA erwerben müssen oder bereits beaufsichtigte Unternehmen sind. Das Zulassungsverfahren wird voraussichtlich schwieriger, was für Krypto-Dienstleister Markteintrittsbarrieren schafft. Es wird erwartet, dass sich in der EU einzelne Mitgliedstaaten als Hotspots für Krypto-Dienstleister etablieren werden. Die MiCA-VO strebt an, Kryptowerte und Geldbeträge sicher aufzubewahren und verlangt von allen Dienstleistern, dass sie dies sicherstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in solltest du über die neuen Regeln der MiCA-Verordnung im Bilde sein, um mögliche Geschäftsmöglichkeiten oder Risiken in der Krypto-Branche erkennen und einschätzen zu können. Insbesondere solltest du die Anforderungen und Besonderheiten bei den Kryptowerte-Dienstleistungen, wie Verwahrung und Verwaltung, den Betrieb einer Handelsplattform, den Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Beratung und die Portfolioverwaltung, verstehen, um mögliche Innovationen in diesem Bereich entwickeln und erfolgreich umsetzen zu können.

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