29.03.2024
EU-REGULIERUNG

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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EIne Frau sitzt auf einer Couch
Bernadette Frech, CEO von instahelp I (c) instahelp

Das neue Jahr bringt gesetzliche Neuerungen. Einige wenige davon betreffen Zukunftsvorsorgen, Wohnkredite, Auto-Vignette oder die CO2-Steuer. 2025 werden auch Sozial- und Familienleistungen an die durchschnittliche Inflation angepasst. Erhöht werden dabei unter anderem die Familienbeihilfe sowie der Familienzeitbonus.

Seit dem gestrigen Neujahrsbeginn schlägt Österreich außerdem neue Wege in der psychischen Gesundheitsversorgung ein: Ab Jänner 2025 können Psychotherapie- und klinisch-psychologische Behandlungen, die vollständig online erfolgen, bei der Krankenkasse eingereicht werden. Davon profitieren auch heimische Startups wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp rund um CEO Bernadette Frech. Instahelp gestaltet diese Wegänderung mit seinem Angebot aktiv mit, so Frech.

Instahelp will Versorgungslücken schließen

Klinisch-psychologische Behandlungen können seit Anfang 2024 bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mit 2025 – also seit gestern – ist dies nun auch für Online-Therapie möglich.

Mit der Neuerung lassen sich nicht nur Versorgungslücken schließen, wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp in einer Aussendung vermeldet. Instahelp nutzt die bundesweite Regelung, indem es “ab sofort klinisch-psychologische Behandlungen online” anbietet. Damit will das Startup seine Mission fortsetzen, psychologische Unterstützung “für alle flexibel, ortsunabhängig und niederschwellig zugänglich zu machen.”

Psychologische Beratung – online und anonym

Instahelp wurde 2015 gegründet. Das Grazer Startup entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt.

Klinische und Gesundheitspsycholog:innen bieten psychologische Beratung über Video- und Audio-Telefonie sowie über Text-Chat an. Das Angebot kann auch abends und am Wochenende in Anspruch genommen werden. Die Sessions sind anonym sowie orts- und zeitunabhängig über Smartphone und Computer nutzbar.

Im Dezember des Vorjahres vermeldete das eHealth-Startup den Breakeven-Point sowie seinen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro – brutkasten berichtete.

Bereits im Mai versuchte man, in Form von Unternehmenskooperationen und Kampagnen auf das Thema Mental Health aufmerksam zu machen – damals mit einer Kampagne mit Mercedes-Benz Österreich, in der Instahelp-CEO Frech als Testimonial mitwirkte.

10.000 Beratungen von 350 Psycholog:innen pro Monat

“Digitale Gesundheitsdienste sind ein zentraler Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems”, wird CEO Bernadette Frech in einer Aussendung zitiert. “Wir setzen uns aktiv dafür ein, diesen Fortschritt voranzutreiben und die Gesundheitsversorgung zukunftsorientiert mitzugestalten. Bei Instahelp sehen wir die stark steigende Nachfrage nach digitalen Gesundheitsangeboten”, heißt es. Monatlich sollen über 10.000 Beratungen monatlich von 350 Psycholog:innen durchgeführt werden.

“Die Einführung von Online-Therapie mit Kostenzuschuss ist für uns ein wesentlicher nächster Schritt, um den Zugang zu psychologischer Unterstützung weiter zu verbessern”, gibt Frech in einem Statement preis.

30 Prozent der Bevölkerung psychisch erkrankt

Warum dieser Schritt so wichtig ist, hat CEO Frech zufolge nicht nur einen Grund. Nach Angaben des Ärzteblattes 2024 seien fast 30 Prozent der Österreicher:innen jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen. Strukturelle Hindernisse wie regionale Unterversorgung und lange Wartezeiten erschweren die Bedingungen für zeitgerechte, professionelle Hilfe. Psychologische Online-Therapie könne dabei Abhilfe schaffen und Behandlungszyklen beschleunigen.

Darüber hinaus sei Online-Therapie, Studien zu Folge, genauso wirksam wie Therapie vor Ort, so Frech. “Vorausgesetzt, dass sie professionell durchgeführt wird”, so Frech. Dafür setze man sich bei Instahelp ein. Mit der fortan unterstützten Online-Therapie sei man in Österreich ein europaweiter Vorreiter, der “neue Standards in der Gesundheitsversorgung setzt, heißt es von Instahelp.

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