29.03.2024
EU-REGULIERUNG

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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Neben dem zehnjährigen Jubiläum des aws First Incubators fand die aws First Pitch Night erstmals im Rahmen des Jugend Innovativ Bundes-Finales statt. In einer gemeinsamen Ausstellung wurden so auch 16 Projekte des aws First Incubators gezeigt. Sechs der gezeigten Projekte traten dann beim finalen Pitch gegeneinander an.

aws First Pitch Night: Diamens sichert sich Jury- und Publikumspreis

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Diamens ist ein Health-Startup für Frauen, das einen at-home Test für die Diagnose von Endometriose entwickelt hat, der die Krankheit über Menstruationsblut erkennt. Frauen mit Endometriose leiden unter starken Menstruationsbeschwerden, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und sind einem höheren Risiko ausgesetzt, unfruchtbar zu sein. Die Diagnose dauerte bisher bis zu zwölf Jahre und war nur über einen operativen Eingriff möglich.

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“Programm erweitert”

“Das zehnjährige Jubiläum des Programms zeigt, wie wichtig die ersten Schritte für Gründer:innen sind und dass sie genau dort Unterstützung benötigen. Wir sind stolz darauf, dass wir bald in die nächsten beiden Calls starten, die von einer Neuerung geprägt sind (Anm.: englischsprachiger Call für Personen jeden Alters; deutschsprachiger Call für 18- bis 30-jährige Gründer:innen). Wir haben das Programm erweitert, um einer breiteren Zielgruppe den Zugang zu Gründungswissen und finanzieller Unterstützung zu ermöglichen. Damit fördern wir aktiv noch mehr junge Talente auf ihrem Weg zum Unternehmenserfolg, der für den Wirtschaftsstandort in Sachen Forschung und Innovation wichtig ist”, sagt aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.

Die weiteren Finalisten 2024

Ellion aus Wien befasst sich mit der Herstellung von innovativen Sportartikeln. Mit ihrem neuesten Piece, Tourelly, verfolgen sie das Ziel, den einfachsten Klick im Radsport zu liefern. Die patentierte Konstruktion ermöglicht es, von 360° und somit ohne Einstiegsseitenvorgaben in das Pedal einzuklicken. Durch das Design lässt es sich mit dem passenden Gegenstück am Schuh verbinden.

Greenpertise setzt sich mit der Komplexität der Nachhaltigkeitsvorschriften auseinander, die in den letzten zehn Jahren immer mehr zugenommen haben. Das Unternehmen bietet ein Spektrum an Nachhaltigkeitsexpert:innen auf Abruf an einem Ort. Die Vision ist es, das vertrauenswürdigste Ökosystem für private Märkte in Europa zu werden. Ihre Matching-Lösung mit hochqualifizierten Nachhaltigkeitssolopreneuren soll vor allem privaten KMU zugutekommen. Durch ihre Karriereentwicklungsprogramme im Bereich der Nachhaltigkeit will das Wiener Startup zudem eine integrative und engagierte Gemeinschaft von hochqualifizierten Expert:innen aufbauen.

Omni.farm aus Wien möchte jedem Haushalt ermöglichen, Lebensmittel in relevanten Mengen selbst anzubauen. Gemüse, Kräuter und diverse Beeren lassen sich mit dem omni.planter ernten – auf kleinstem Raum und das ganze Jahr über. Dabei ist der omni.planter mit mehreren Innovationen ausgestattet, welche die Pflanzen zum Sprießen bringen sollen. Neben frischen Zutaten für eine gesunde Küche liefert er zudem Einsparungen von Plastikmüll und setzt ein Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung, so der Claim.

Das technikgetriebene Team bei susteam entwickelt eine KI-Plattform, die dem Gastgewerbe – Hotels, Restaurants und Caterings – helfen will, ESG-Vorschriften einzuhalten und ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu steigern. In der Pilotphase umfasst die Plattform aus Wien eine automatische Berichterstattungssoftware, mit der die Kund:innen automatisch anpassbare Nachhaltigkeitsberichte erstellen können, die den UN- und EU-Standards entsprechen. Das demnächst erscheinende ESG-Dashboard soll außerdem einen detaillierten Einblick in die Nachhaltigkeitsleistungen der Kund:innen geben und datengestützte Verbesserungsvorschläge liefern.

Wendy by Strommer Strudler & K59 aus Podersdorf am See, Burgenland, hat sich der Kleinwindkraft verschrieben: Mit ihrer Windturbine bieten sie Betrieben und Haushalten die Möglichkeit, autark und nachhaltig ihren eigenen Strom zu erzeugen. Durch ihre vertikale Bauweise und ihr patentiertes Klappensystem, ist die Turbine nicht nur geräuscharm und windrichtungsunabhängig, sondern erreicht auch, eigenen Angaben nach, einen um bis zu 20 Prozent höheren Energieertrag als andere Kleinwindkraftanlagen.

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