29.03.2024
EU-REGULIERUNG

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

Deine ungelesenen Artikel:
19.06.2026

Beyond Gravity Austria baut Standort Berndorf für 4,5 Millionen Euro aus

Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria verdoppelt seine Produktionsfläche in Niederösterreich. Neben Thermalisolation soll künftig auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten dort angesiedelt werden. 50 neue Jobs sind geplant.
/artikel/beyond-gravity-austria-baut-standort-berndorf-fuer-45-millionen-euro-aus
19.06.2026

Beyond Gravity Austria baut Standort Berndorf für 4,5 Millionen Euro aus

Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria verdoppelt seine Produktionsfläche in Niederösterreich. Neben Thermalisolation soll künftig auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten dort angesiedelt werden. 50 neue Jobs sind geplant.
/artikel/beyond-gravity-austria-baut-standort-berndorf-fuer-45-millionen-euro-aus
Beyond Gravity Austria, verdoppelt seine Produktionsfläche in Berndorf (Niederösterreich). © Beyond Gravity, Martin Steiger

Der globale Space-Sektor verzeichnet starkes Wachstum und die heimische Industrie profitiert. Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria, reagiert auf die steigende internationale Nachfrage mit einem Kapazitätsausbau am Standort Berndorf (Bezirk Baden). Der Österreichische Arm des internationalen Unternehmen mit Sitz in Zürich ist bereits am Ariane-6-Programm beteiligt, das Amazon-Internetsatelliten ins All bringt.

Verdoppelte Fläche, neuer Maschinenpark

Für insgesamt 4,5 Millionen Euro wird ausgebaut.Beyond Gravity mietet eine Nachbarhalle der Berndorf AG und verdoppelt die eigene Produktionsfläche auf rund 5.000 Quadratmeter, inklusive neuem Maschinenpark. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2027 geplant. Bis dahin soll in Berndorf laut Unternehmensangaben der größte Weltraum-Reinraum Österreichs entstehen.

Fertigung von Steuermechanismen kommt nach Berndorf

Bisher lag der Fokus des Standorts auf Thermalisolation für Satelliten und Trägerraketen. Künftig wird dort auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten angesiedelt. Geschäftsführer Wolfgang Pawlinetz erklärt: „Wir haben im vergangenen Jahr einen bedeutenden Auftrag erhalten, um Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten zu bauen.“

Kleinere Serien sollen weiterhin im 2024 eröffneten Wiener Reinraum gefertigt werden. Entwicklung und Design verbleiben am Hauptsitz in Wien-Meidling.

50 neue Jobs, 20 Prozent Wachstum

Aktuell beschäftigt Beyond Gravity Austria in Berndorf rund 30 Personen. Mit dem Ausbau sollen in den nächsten drei Jahren 50 neue Industriearbeitsplätze entstehen. „Wir wachsen in den nächsten drei Jahren um mehr als 20 Prozent“, so Pawlinetz und Co-Geschäftsführer Kurt Kober. Insgesamt beschäftigt Beyond Gravity Austria rund 250 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 57 Millionen Euro.

Weltraumminister Peter Hanke unterstreicht die strategische Bedeutung: „Die Raumfahrtindustrie zählt zu den am stärksten wachsenden heimischen Wirtschaftssektoren.“ Hanke erhöhte zuletzt den österreichischen ESA-Beitrag von 260 auf 340 Millionen Euro.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein