20.04.2023

MiCA: Krypto-Regulierung im EU-Parlament beschlossen

Das Rahmenwerk der EU zur Kryptoregulierung, Markets in Crypto Assets (MiCA), hat am Donnerstag den letzten Schritt genommen und ist im Europäischen Parlament beschlossen worden.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Dass sie kommen wird, steht schon länger fest. Nun hat sie aber auch den letzten Schritt genommen: Das EU-Rahmenwerk zur Kryptoregulierung mit den Namen Markets in Crypto Assets (MiCA) ist am Donnerstag im Europäischen Parlament beschlossen worden. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten im Europäischen Rat bereits im vergangenen Oktober zugestimmt. Eine grundlegende inhaltliche Einigung zwischen Parlament, Kommission und Rat hatte es bereits im Juli 2022 gegeben.

Im Europäischen Parlament stimmten nun 517 Abgeordnete für den Entwurf. 38 Abgeordnete stimmten dagegen und 18 weitere enthielten sich. Das neue Regelwerk wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Formal tritt das neue Regelwerk mit der Publikation im EU-Amtsblatt in Kraft. Dies wird für Juni erwartet. Zur Anwendung kommen die MiCA-Regeln schrittweise dann weitere zwölf bis 18 Monate später.

Der neue Rechtsrahmen bringt, wie berichtet, Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen. Beispielsweise darf ein Kryptounternehmen, das in einem EU-Staat zugelassen wird, seine Dienstleistungen künftig auch in allen anderen EU-Staaten anbieten. Die Verfahren vor den nationalen Behörden wiederum sollen beschleunigt werden. Dazu kommen neue Vorgaben für Stablecoins, die diese sicherer machen sollen. Daneben werden Krypto-Projekte zur Veröffentlichungen von Whitepapers verpflichtet, die über Ausgestaltung und Geschäftsmodell informieren.

EU-Kommission sieht MiCA als Vorbild für andere Länder

In der EU-Kommission hat man hohe Erwartungen für das Regelwerk: „Ich hoffe, dass unsere Regeln ein Modell für andere Länder werden können“, hatte die für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuiness am Vortag im Parlament gesagt. Am Mittwoch hatte das Parlament das Regelwerk debattiert.

In den USA gibt es keinen umfassenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets. Auch aus diesem Grund ist der rechtliche Status vieler Krypto-Projekte in den USA unklar. Die US-Börsenaufsicht hatte in den vergangenen Monaten Schritte gegen zahlreiche Krypto-Projekte eingeleitet, die ihrer Einschätzung nach gegen das US-Wertpapierrecht verstoßen. In einem aufsehenerregenden Vergleich mit der Kryptobörse Kraken beispielsweise verpflichtete sich diese zu einer Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. US-Dollar sowie zum Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt.

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Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019
Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019 (c) Daniela Matejschek

Interkontinentale Zugreisen einfach und nachhaltig zu ermöglichen, dafür wurde Traivelling vor gut fünf Jahren gegründet. Ursprünglich war das Unternehmen im B2C-Bereich tätig. Privatpersonen sollten ohne großartige Recherche weite Strecken mit dem Zug zurücklegen können. Zuletzt wollte man sich im B2B-Bereich verstärken, doch nun ist das Unternehmen insolvent. Ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien wurde eröffnet.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich“

Zuletzt arbeitete Traivelling daran, eine Softwareschnittstelle im B2B-Bereich anzubieten, über die Tickets weitervermittelt werden sollten. Das Wiener Startup hätte dafür monatliche Fees von B2B-Partnern und eine Provision von Bahnfirmen erhalten. Aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 geht hervor, dass Traivelling dadurch Umsätze in einer Größenordnung generieren wollte, die für einen langfristigen Unternehmenserfolg entscheidend sein sollten. Im Endeffekt war laut KSV 1870 eben diese Softwareschnittstelle für die Nutzung durch Unternehmenskunden, also der B2B-Bereich, die Ursache für die Insolvenz.

Die Entwicklung dieser Schnittstelle konnte nämlich bis dato nicht fertiggestellt werden. Auch ein Rettungsversuch durch Verhandlungen mit Investoren scheiterte. „Es waren unüberbrückbare vertragliche Differenzen zwischen den Investoren und uns“, erklärt Geschäftsführer Elias Bohun, der die Namen der Investoren nicht nennen möchte.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich. Am Ende ist uns leider das Geld ausgegangen, obwohl wir jeden Tag Buchungen hatten. Wir hätten aber ein Vielfaches gebraucht“, sagt Bohun. Bereits gebuchte Tickets würden ihre Gültigkeit behalten. Das Unternehmen hatte zwei Mitarbeiter.

Die Verbindlichkeiten betragen laut Kreditschutzverband 435.000 Euro, rund 200 Gläubiger seien betroffen. Die Zahl der Gläubiger sei so groß, weil Traivelling sich unter anderem mittels Crowdfunding finanzierte.

Crowdfunding und FFG-Förderung

Das Startup konnte im Jahr 2025 über eine Crowdfunding-Aktion 200.000 Euro einsammeln (brutkasten berichtete). Um diese Summe zu erreichen, habe es laut Geschäftsführer Elias Bohun nur zehn Tage gebraucht. Zusätzlich erhielt das Wiener Startup eine FFG-Basisförderung. Insgesamt konnten man eine Finanzierung in Höhe von rund 600.000 Euro aufstellen.

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