01.07.2022

MiCA and TFR are finally out – Was verändert sich nun für Krypto-Unternehmen?

Am Abend des 30. Juni 2022 verkündet die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament eine Einigung zu "Markets in Crypto Assets" (MiCA). Das sind die Ergebnisse.
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Nachdem vorgestern bereits die Transfer of Funds Regulation (TFR) vereinbart werden konnte, einigte man sich gestern Nacht schließlich auch auf den finalen Text der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA), wobei sich einige doch eher überraschende Regelungen abzeichnen. Nichtsdestotrotz schaffen diese Einigungen unionsweit harmonisierte Regelungen, die die EU in vielen Belangen im Krypto-Bereich eine Pionierstellung einnehmen lässt.
Im folgenden Beitrag findet ihr die bisher bekannten Key Topics der MiCA und der TFR für Crypto Asset Provider (CASP)

Entstehungsgeschichte der MiCA

Entscheidender Anlass für die MiCA, deren erster Entwurf am 24.9.2020 durch die Europäische Kommission veröffentlicht wurde, war das Projekt Libra/Diem von Facebook/Meta. Dies erklärt auch den ursprünglichen Fokus der MiCA auf sog. “Stablecoins” (d.h. Krypto-Assets, die den Wert einer Fiat Währung, in aller Regel den USD, wertstabil darstellen sollen). Im Zuge der weiteren Verhandlungen wurde versucht, auch andere Krypto-Assets in den Anwendungsbereich der MiCA mitaufzunehmen; dies mit Erfolg.

Was bedeutet die MiCA nun für Krypto-Unternehmen?

Passporting für CASPs

Einheitliche Zulassung | Passporting. Geht man von der nunmehr erzielten Einigung aus, so benötigen Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (kurz CASPs) nur mehr die Zulassung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, um in der gesamten Union tätig werden zu können (sog. Passporting). Dies löst somit die bisher gängige Praxis ab, dass CASP sich in jedem EU-Mitgliedstaat gesondert nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen registrieren lassen mussten. Die Möglichkeit des Passportings, sollte CASPs die Expansion innerhalb der EU sohin deutlich erleichtern.

Schnellere Verfahren vor nationalen Behörden. Nationale Behörden sind nunmehr verpflichtet, die oben genannten Genehmigungen/Zulassungen innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Auch im Kryptobereich sollte es im Gegensatz zu den bisher teilweise sehr langen Wartezeiten für CASPs nun daher möglich sein – bei richtiger Aufbereitung des Antrages und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – schnell eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu erlangen.

NFTs doch von MiCA umfasst?

Lange war es – u.a. auch aufgrund des anfänglichen Fokus von MiCA auf Stablecoins – relativ unstrittig, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) und NFT-Serien, wie etwa Cryptopunks oder Bored Apes, nicht von der MiCA umfasst sein sollten. Allerdings wurde mit der vorliegenden Einigung nun doch ein anderer Weg gewählt: NFTs (im Sinne ihres bisherigen Verständnis) könnten zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich der MiCA fallen.

Manche NFTs wohl nicht von MiCA umfasst. Zunächst ist laut aktueller Pressemitteilung des Europäischen Rates davon auszugehen, dass jene NFTs, die einzigartige (physische oder “reale”) Objekte wie Kunst, Musik und Videos darstellen, ziemlich sicher vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen sein werden. Der Europäische Rat spricht von “real objects like art, music and videos”, welche allesamt nicht unter die MiCA fallen.

Fractionalized NFTs und NFT-Kollektionen womöglich doch von MiCA umfasst. Im Zuge der abschließenden Verhandlungen zu MiCA wurde auch die Meinung vertreten, dass jene NFTs, die teilbar (sog. Fractionalized NFTs) oder Teil einer Sammlung/Serie sind (Cyberpunks, Bored Apes etc.), nicht als NFTs im vorgenannten Sinne zu verstehen sind. Argument hierfür ist, dass Fractionalized NFTs bzw. Gegenstände solcher Sammlungen/Serien zumindest ein gewisses Maß an Fungibilität besitzen würden. Sollte sich diese Meinung im finalen Text der MiCA durchsetzen, wäre der Anwendungsbereich der MiCA deutlich weiter und wären NFT-Kollektionen wie Cryptopunks wohl auch mitumfasst.

Unserer Meinung nach entspricht dieses Verständnis von NFTs jedoch nicht der bisher gelebten (rechtlichen und auch faktischen) Praxis. Bevor wir hierzu jedoch weiter Stellung nehmen können, gilt es noch den finalen Text der MiCA abzuwarten (gesonderter Beitrag folgt).

Strengere Regelungen für Stablecoin-Anbieter

1:1 Backing. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse legen offen, dass Emittenten von Stablecoins hinkünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 der ausgegebenen Stablecoins und teilweise in Form von Einlagen bilden müssen. Dies soll die hinreichende Stabilität und Wertsicherheit des jeweiligen Stablecoins gewährleisten.

Umtauschanspruch. Ferner wird Stablecoin-Besitzern gegenüber Emittenten nun einen jederzeit ausübbarer, kostenloser Anspruch auf Umtausch eingeräumt. Dieser Forderung haben Emittenten ehestmöglich nachzukommen.

Ausgabe. Schließlich fallen alle Stablecoins unter die Aufsichtskompetenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Miteingeschlossen ist die Verpflichtung von Stablecoin-Emittenten, sich vor Ausgabe eines Stablecoins in der EU zumindest in Form einer Teilniederlassung anzusiedeln. Nicht-EU-Playern wird in diesem Bereich sohin zusätzlicher Aufwand entstehen.

Blacklist bei Non-Compliance

Zwar wird das Thema der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (kurz AML/CFT) in der MiCA nicht gesondert geregelt – hierzu wurde auf EU-Ebene ein eigenes Geldwäschepaket geschnürrt (gesonderter Beitrag folgt) – doch sieht MiCA dennoch vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mit der Führung eines öffentlichen Registers beauftragt wird, welches die mit den europäischen AML/CFT-Vorgaben nicht konformen Krypto-Asset-Dienstleister ausweisen soll.

Dieses Register ähnelt dem hierzulande bereits bekannten System der FMA (Investorenwarnung) und erachten wir daher als äußerst sinnvoll.

Kein Verbot des Proof-of-Work, aber zumindest “Klima-Awareness” von CASP

Die jetzige Einigung sieht vor, dass CASPs Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenlegen müssen. Die ESMA ist nunmehr daran, Entwürfe technischer Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung dieser Informationen ausarbeiten. Inwiefern diese Regelungen daher in der Praxis zu behandeln sein werden, verbleibt bis dato noch offen.

Erweiterte AML Vorschriften: “Travel Rule” gilt nun auch für CASP

Die MiCA selbst enthält keine Regelungen zu AML/CFT. Es wurde aber ein eigenes Geldwäschepaket dazu geschnürt.

Travel Rule. Bedeutender Teil des Geldwäschepakets ist die Transfer of Funds Regulation (TFR). Sie hat zum Zweck, die von der FATF vorgegebene “Travel Rule” auch für den EU-Kryptomarkt zu implementieren. Dies bedeutet, dass CASPs dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen (Namen, Anschrift etc.) über den Auftraggeber sowie den Begünstigten einer Krypto-Transaktion zu sammeln und zu speichern.

Verpflichtete. Verpflichtete unter dem Anwendungsbereich der TFR sind alle CASPs im Sinne der MiCA; um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: auch Krypto-ATMs sind hiervon mitumfasst. Folglich fallen nur Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein CASP beteiligt ist, unter das Regime der TFR. Ausgenommen sind dagegen sog. “Peer-to-Peer-Transfers”, dh Transaktionen an denen ausschließlich eigenständig verwaltete Wallets, sog. “Unhosted Wallets”, partizipieren. Demnach ergeben sich zwei Fallkonstellationen, die für die TFR relevant sind: zum einen Transaktionen, die zwischen CASPs durchgeführt werden, zum anderen Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets. Der zweite Fall ist weiters in Transaktionen zwischen CASPs und Unhosted Wallets des eigenen Kunden einerseits sowie Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets einer dritten Partei andererseits zu unterteilen.

Keine Schwellenwerte für CASP-CASP Transaktionen. Abweichend von den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) enthält die TFR grundsätzlich keine Schwellenwerte (“Thresholds”). Es sind daher bei sämtlichen Transaktionen zwischen CASPs die durch KYC-Prozesse gesammelten, personenbezogenen Daten – unabhängig vom FIAT-Gegenwert einer Transaktion – zu übermitteln.

Sonderfall der Unhosted Wallet. Bei Transaktionen zwischen einem CASP und einer Unhosted Wallet eines Kunden dieses CASP hat der CASP erst ab einem Schwellenwert von EUR 1.000,- verpflichtend festzustellen, ob die Wallet tatsächlich seinem Kunden gehört. Sollten dagegen Transaktionen vom CASP zu Unhosted Wallets Dritter durchgeführt werden, so muss der CASP “bloß” angemessene risikobasierte Maßnahmen ergreifen (etwas, das in Österreich/Deutschland ohnehin auch schon jetzt so durch die FMA/BaFin verlangt wird). Das im Vorfeld befürchtete “Verbot von Unhosted Wallets” hat sich sohin nicht durchgesetzt und sind die jetzigen Regelungen als durchaus stimmig zu werten.

Conclusio

Auch wenn der finale Text der MiCA bzw. der TFR bis dato noch nicht veröffentlicht wurde, zeigt sich schon jetzt, dass die MiCA grundlegende Neuerungen für den europäischen Kryptomarkt mit sich bringen wird.

Dies ist unserer Meinung nach nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig, da für eine breite Akzeptanz von Krypto sowohl institutionelle als auch private Anleger gleichermaßen Rechtssicherheit benötigen. Die Vorgabe eindeutiger Regelungen, insb für CASPs, stärkt sohin nicht nur den Wirtschaftsstandort EU sondern auch jene der Mitgliedstaaten und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung “Massentauglichkeit von Kryptos”.


Disclaimer: Die finalen Texte der MiCA und TFR liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können von dem im Text dargestellten abweichen. Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autoren wieder.

Über die Autoren

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Dr. Martin Hanzl ist Head of New Technologies und Rechtsanwalt bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien (zB Registrierung als CASP, Smart Contracts, Einordnung von Krypto-Assets) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen rundum Finanzierungsrunden & Co. Zudem ist Martin in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig. Martin ist Vortragender zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung und publiziert hierzu regelmäßig.

Max Bernt © Max Bernt

Dr. Max Bernt ist Chief Legal Officer der Blockpit AG und war in dieser Funktion, sowie als Leiter der Working Group der International Association for Trusted Blockchain Applications (INATBA), auch aktiv in den politischen und rechtlichen Entstehungsprozess, sowohl der MiCA als auch der TFR, involviert. Max ist Vortragender zu rechtlichen Querschnittsmaterien im Kryptobereich, insbesondere im Zusammenhang mit straf- und steuerrechtlichen Fragen, und publiziert hierzu auch regelmäßig.

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(vlonru.) Everest Carbon, cortEXplore, My Esel und Simventure nutzten und nutzen die umfassenden Möglichkeiten an den TECH HARBOR-Standorten | (c) TECH HARBOR
(vlonru.) Everest Carbon, cortEXplore, My Esel und Simventure nutzten und nutzen die umfassenden Möglichkeiten an den TECH HARBOR-Standorten | (c) TECH HARBOR / tech2b / My Esel / Simventure

Der Begriff “Co-Working-Space” wäre bei TECH HARBOR in Linz eindeutig zu kurz gegriffen. Viel zu kurz gegriffen. Denn hochwertige Büroräume für Startups gibt es an den zwei Standorten TECHCENTER und NEUE WERFT zwar durchaus. In einem üblichen Co-Working-Space würde man aber wohl sehr schnell an die Grenze stoßen, wenn man dort eine Serienproduktion für Fahrräder oder eine Produktionsstätte für hochpräzise chirurgische Geräte aufbauen wollte.

Genau das und noch viel mehr passiert in den TECH HARBOR-Standorten. Sie bieten Hardware-Startups mit komplexen technischen Anforderungen und teilweise viel Platzbedarf eine Heimat. Große Werkstattbereiche, Techlabs für Forschung und Entwicklung und Lagermöglichkeiten machen dabei den entscheidenden Unterschied.

My Esel: Vom Prototypen bis zur Serienproduktion im TECHCENTER

Ein Unterschied, der etwa dem mittlerweile einer breiten Öffentlichkeit bekannten Holzfahrrad-Startup My Esel mehr als nur die ersten Schritte ermöglichte. “In der Zeit im TECHCENTER fand die Entwicklung von den ersten Prototypen hin zur Serienproduktion statt”, erzählt Gründer Christoph Fraundorfer. 2016 sei nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne von dort aus der Markstart erfolgt. “Parallel wurde an der Optimierung der Rahmenkonstruktion und an den My Esel E-Bikes gearbeitet. 2019 konnten noch aus dem TECHCENTER die ersten E-Bikes ausgeliefert werden.”

Im TECHCENTER kam Christoph Fraundorfer mit My Esel vom Prototypen bis zur Serienproduktion | (c) TECH HARBOR
Im TECHCENTER kam Christoph Fraundorfer mit My Esel vom Prototypen bis zur Serienproduktion | (c) My Esel

Ebenfalls im Jahr 2019 Jahr zog My Esel dann um. “In Traun fanden wir in den ehemaligen Produktionsstätten der Carrera-Brillen unseren neuen Standort. Inzwischen nutzen wir hier über 800 Quadratmeter und konnten 2023 mit etwas mehr als 1.000 Bikes zirka 2.7 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften”, erzählt Fraundorfer.

Simventure: Im TECH HARBOR-Standort zum Wingsuit-Simulator

Die Räumlichkeiten im TECHCENTER blieben danach freilich nicht leer. Auch aktuell arbeiten viele spannende Startups im TECH HARBOR-Standort und schreiben die Erfolgsgeschichten der Zukunft. Einer der Mieter ist etwa Simventure. Das Startup baut Geräte, mit denen Extremsportarten vollimmersiv simuliert werden können. Das erste dieser Geräte – WingSim – simuliert den Flug in einem Wingsuit – in Realität bekanntlich ein hochriskantes Unterfangen.

“Seit dem Einzug im TECHCENTER Anfang 2023 haben wir die Hard- und Software für unseren Prototypen entwickelt. Wir haben diesen Prototypen im Techlab gebaut und umfangreich getestet. Nun können wir den Demonstrator Kunden und potentiellen Investoren vorführen. Wir haben den Firmenwert seit dem Einzug vervielfacht”, sagt Gründer Norman Eisenköck.

Das Simventure-Team baut im TECHCENTER seine Simulatoren | (c) Simventure

Das TECHCENTER biete die idealen Voraussetzungen für das Startup und seine Wachstumsherausforderungen, so der Simventure-Gründer. “Ein Startup ist während der Unternehmensgründung und dem Unternehmens-Aufbau Schwankungen im Bedarf an Büroflächen und – in unserem Fall – eines Mechatronik Labors unterworfen. Die Flexibilität des TECHCENTER hat uns geholfen, diese Schwankungen sehr gut zu berücksichtigen.” Und die Infrastruktur diene nicht nur dem Team zur Arbeit, sondern biete auch schöne Repräsentationsräume, um Partner und Kunden zu empfangen.

cortEXplore: Von der NEUEN WERFT zu Yale und MIT als Kunden

Absolute HighTech-Produkte sind auch aus dem Standort NEUE WERFT schon vielfach hervorgegangen. Bis 2024 hatte dort etwa das Startup cortEXplore seinen Sitz, das eine Technologie für Gehirn-OPs für Forschungszwecke entwickelt hat. “Wir verkaufen unsere Technologie international in die EU, die USA und China und haben Kunden wie die US-Unis Berkeley, Yale und MIT”, sagt Gründer Stefan Schaffelhofer. Diesen April wurde das Unternehmen mehrheitlich von einem internationalen Medizintechnikkonzern übernommen.

Den Grundstein dafür legte cortEXplore am TECH HARBOR-Standort. “Wir haben in der NEUEN WERFT gestartet. Wir hatten zunächst Platz für die Entwicklung, hatten aber auch später ein Lager dort und Platz für Assemblierungen unserer Produkte”, erinnert sich der Gründer. “Es ist die optimale Location in Linz. Sie ist gut für Anlieferungen und den Versand der Produkte. Und es gibt Räumlichkeiten für Veranstaltungen und die Einladung von Kunden.”

cortEXplore baute in der NEUEN WERFT seine Hightech-Produkte für Gehirn-OPs | (c) tech2b/Andreas Balon
cortEXplore baute in der NEUEN WERFT seine Hightech-Produkte für Gehirn-OPs | (c) tech2b/Andreas Balon

Everest Carbon: “Unser Fortschritt übertrifft unsere Erwartungen”

Und auch in der NEUEN WERFT kamen seitdem viele spannende Unternehmen nach, etwa Everest Carbon, das diesen Sommer eingezogen ist. “Momentan entwickeln wir unser erstes Produkt, einen digitalen Umweltsensor für die Bindung von CO2 in Projekten basierend auf dem Prozess des beschleunigten Verwitterns, und testen es in Feldern hier in der Umgebung”, erklärt Gründer Matthias Ginterseder.

In der NEUEN WERFT baue man seit dem Einzug den primären Forschungs- und Produktionsstandort auf. “Wir sind gerade dabei, unser Team in der NEUEN WERFT zu vervollständigen, um Anfang nächsten Jahres die Produktionszahlen unserer ersten Produktlinie bedeutend erhöhen zu können”, sagt der Everest Carbon-Gründer. “Unser Fortschritt dabei übertrifft unsere Erwartungen, nicht zuletzt wegen der proaktiven Unterstützung durch Georg Spiesberger und sein Team hier im TECH HARBOR.” Und auch die Location selbst sei “hervorragend” für das Startup: “Das flexible Platzangebot sowie die zahlreichen Events, helfen uns sehr dabei, unsere Bedürfnisse in verschiedenen Entwicklungsstadien zu decken”, so Ginterseder.

Everest Carbon baut in der NEUEN WERFT gerade seine Produktion auf | (c) TECH HARBOR

Große Zukunftspläne – vom TECH HARBOR in die ganze Welt

Die Voraussetzungen für große Zukunftspläne und weitere Erfolgsgeschichten, wie die oben genannten, sind damit also perfekt gegeben. Der Everest Carbon-Gründer gibt einen Einblick: “Wir wollen in naher Zukunft unser erstes Produkt am Markt etablieren und unsere Technologie als eine bahnbrechende Lösung für zukunftsträchtige Formen von negativen Emissionen etablieren.”

Auch Simventure will am TECH HARBOR-Standort noch viel erreichen, wie Gründer Norman Eisenköck erklärt: “Wir werden weiterhin sowohl die Büroflächen als auch das Techlab für die Entwicklung weiterer Bewegungsplattformen nutzen. Es ist geplant, das weitere Wachsen des Teams und der Produktlinien im TECHCENTER zu machen.” Der erste WingSim werde aber schon bald ins Ars Electronica Center übersiedelt, um dort – ganz in der Nähe – für Kundenvorführungen zur Verfügung zu stehen. “Im Techlab werden dann neue Produkte entwickelt”, so der Gründer.

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