01.07.2022

MiCA and TFR are finally out – Was verändert sich nun für Krypto-Unternehmen?

Am Abend des 30. Juni 2022 verkündet die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament eine Einigung zu "Markets in Crypto Assets" (MiCA). Das sind die Ergebnisse.
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Nachdem vorgestern bereits die Transfer of Funds Regulation (TFR) vereinbart werden konnte, einigte man sich gestern Nacht schließlich auch auf den finalen Text der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA), wobei sich einige doch eher überraschende Regelungen abzeichnen. Nichtsdestotrotz schaffen diese Einigungen unionsweit harmonisierte Regelungen, die die EU in vielen Belangen im Krypto-Bereich eine Pionierstellung einnehmen lässt.
Im folgenden Beitrag findet ihr die bisher bekannten Key Topics der MiCA und der TFR für Crypto Asset Provider (CASP)

Entstehungsgeschichte der MiCA

Entscheidender Anlass für die MiCA, deren erster Entwurf am 24.9.2020 durch die Europäische Kommission veröffentlicht wurde, war das Projekt Libra/Diem von Facebook/Meta. Dies erklärt auch den ursprünglichen Fokus der MiCA auf sog. “Stablecoins” (d.h. Krypto-Assets, die den Wert einer Fiat Währung, in aller Regel den USD, wertstabil darstellen sollen). Im Zuge der weiteren Verhandlungen wurde versucht, auch andere Krypto-Assets in den Anwendungsbereich der MiCA mitaufzunehmen; dies mit Erfolg.

Was bedeutet die MiCA nun für Krypto-Unternehmen?

Passporting für CASPs

Einheitliche Zulassung | Passporting. Geht man von der nunmehr erzielten Einigung aus, so benötigen Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (kurz CASPs) nur mehr die Zulassung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, um in der gesamten Union tätig werden zu können (sog. Passporting). Dies löst somit die bisher gängige Praxis ab, dass CASP sich in jedem EU-Mitgliedstaat gesondert nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen registrieren lassen mussten. Die Möglichkeit des Passportings, sollte CASPs die Expansion innerhalb der EU sohin deutlich erleichtern.

Schnellere Verfahren vor nationalen Behörden. Nationale Behörden sind nunmehr verpflichtet, die oben genannten Genehmigungen/Zulassungen innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Auch im Kryptobereich sollte es im Gegensatz zu den bisher teilweise sehr langen Wartezeiten für CASPs nun daher möglich sein – bei richtiger Aufbereitung des Antrages und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – schnell eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu erlangen.

NFTs doch von MiCA umfasst?

Lange war es – u.a. auch aufgrund des anfänglichen Fokus von MiCA auf Stablecoins – relativ unstrittig, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) und NFT-Serien, wie etwa Cryptopunks oder Bored Apes, nicht von der MiCA umfasst sein sollten. Allerdings wurde mit der vorliegenden Einigung nun doch ein anderer Weg gewählt: NFTs (im Sinne ihres bisherigen Verständnis) könnten zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich der MiCA fallen.

Manche NFTs wohl nicht von MiCA umfasst. Zunächst ist laut aktueller Pressemitteilung des Europäischen Rates davon auszugehen, dass jene NFTs, die einzigartige (physische oder “reale”) Objekte wie Kunst, Musik und Videos darstellen, ziemlich sicher vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen sein werden. Der Europäische Rat spricht von “real objects like art, music and videos”, welche allesamt nicht unter die MiCA fallen.

Fractionalized NFTs und NFT-Kollektionen womöglich doch von MiCA umfasst. Im Zuge der abschließenden Verhandlungen zu MiCA wurde auch die Meinung vertreten, dass jene NFTs, die teilbar (sog. Fractionalized NFTs) oder Teil einer Sammlung/Serie sind (Cyberpunks, Bored Apes etc.), nicht als NFTs im vorgenannten Sinne zu verstehen sind. Argument hierfür ist, dass Fractionalized NFTs bzw. Gegenstände solcher Sammlungen/Serien zumindest ein gewisses Maß an Fungibilität besitzen würden. Sollte sich diese Meinung im finalen Text der MiCA durchsetzen, wäre der Anwendungsbereich der MiCA deutlich weiter und wären NFT-Kollektionen wie Cryptopunks wohl auch mitumfasst.

Unserer Meinung nach entspricht dieses Verständnis von NFTs jedoch nicht der bisher gelebten (rechtlichen und auch faktischen) Praxis. Bevor wir hierzu jedoch weiter Stellung nehmen können, gilt es noch den finalen Text der MiCA abzuwarten (gesonderter Beitrag folgt).

Strengere Regelungen für Stablecoin-Anbieter

1:1 Backing. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse legen offen, dass Emittenten von Stablecoins hinkünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 der ausgegebenen Stablecoins und teilweise in Form von Einlagen bilden müssen. Dies soll die hinreichende Stabilität und Wertsicherheit des jeweiligen Stablecoins gewährleisten.

Umtauschanspruch. Ferner wird Stablecoin-Besitzern gegenüber Emittenten nun einen jederzeit ausübbarer, kostenloser Anspruch auf Umtausch eingeräumt. Dieser Forderung haben Emittenten ehestmöglich nachzukommen.

Ausgabe. Schließlich fallen alle Stablecoins unter die Aufsichtskompetenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Miteingeschlossen ist die Verpflichtung von Stablecoin-Emittenten, sich vor Ausgabe eines Stablecoins in der EU zumindest in Form einer Teilniederlassung anzusiedeln. Nicht-EU-Playern wird in diesem Bereich sohin zusätzlicher Aufwand entstehen.

Blacklist bei Non-Compliance

Zwar wird das Thema der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (kurz AML/CFT) in der MiCA nicht gesondert geregelt – hierzu wurde auf EU-Ebene ein eigenes Geldwäschepaket geschnürrt (gesonderter Beitrag folgt) – doch sieht MiCA dennoch vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mit der Führung eines öffentlichen Registers beauftragt wird, welches die mit den europäischen AML/CFT-Vorgaben nicht konformen Krypto-Asset-Dienstleister ausweisen soll.

Dieses Register ähnelt dem hierzulande bereits bekannten System der FMA (Investorenwarnung) und erachten wir daher als äußerst sinnvoll.

Kein Verbot des Proof-of-Work, aber zumindest “Klima-Awareness” von CASP

Die jetzige Einigung sieht vor, dass CASPs Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenlegen müssen. Die ESMA ist nunmehr daran, Entwürfe technischer Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung dieser Informationen ausarbeiten. Inwiefern diese Regelungen daher in der Praxis zu behandeln sein werden, verbleibt bis dato noch offen.

Erweiterte AML Vorschriften: “Travel Rule” gilt nun auch für CASP

Die MiCA selbst enthält keine Regelungen zu AML/CFT. Es wurde aber ein eigenes Geldwäschepaket dazu geschnürt.

Travel Rule. Bedeutender Teil des Geldwäschepakets ist die Transfer of Funds Regulation (TFR). Sie hat zum Zweck, die von der FATF vorgegebene “Travel Rule” auch für den EU-Kryptomarkt zu implementieren. Dies bedeutet, dass CASPs dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen (Namen, Anschrift etc.) über den Auftraggeber sowie den Begünstigten einer Krypto-Transaktion zu sammeln und zu speichern.

Verpflichtete. Verpflichtete unter dem Anwendungsbereich der TFR sind alle CASPs im Sinne der MiCA; um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: auch Krypto-ATMs sind hiervon mitumfasst. Folglich fallen nur Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein CASP beteiligt ist, unter das Regime der TFR. Ausgenommen sind dagegen sog. “Peer-to-Peer-Transfers”, dh Transaktionen an denen ausschließlich eigenständig verwaltete Wallets, sog. “Unhosted Wallets”, partizipieren. Demnach ergeben sich zwei Fallkonstellationen, die für die TFR relevant sind: zum einen Transaktionen, die zwischen CASPs durchgeführt werden, zum anderen Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets. Der zweite Fall ist weiters in Transaktionen zwischen CASPs und Unhosted Wallets des eigenen Kunden einerseits sowie Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets einer dritten Partei andererseits zu unterteilen.

Keine Schwellenwerte für CASP-CASP Transaktionen. Abweichend von den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) enthält die TFR grundsätzlich keine Schwellenwerte (“Thresholds”). Es sind daher bei sämtlichen Transaktionen zwischen CASPs die durch KYC-Prozesse gesammelten, personenbezogenen Daten – unabhängig vom FIAT-Gegenwert einer Transaktion – zu übermitteln.

Sonderfall der Unhosted Wallet. Bei Transaktionen zwischen einem CASP und einer Unhosted Wallet eines Kunden dieses CASP hat der CASP erst ab einem Schwellenwert von EUR 1.000,- verpflichtend festzustellen, ob die Wallet tatsächlich seinem Kunden gehört. Sollten dagegen Transaktionen vom CASP zu Unhosted Wallets Dritter durchgeführt werden, so muss der CASP “bloß” angemessene risikobasierte Maßnahmen ergreifen (etwas, das in Österreich/Deutschland ohnehin auch schon jetzt so durch die FMA/BaFin verlangt wird). Das im Vorfeld befürchtete “Verbot von Unhosted Wallets” hat sich sohin nicht durchgesetzt und sind die jetzigen Regelungen als durchaus stimmig zu werten.

Conclusio

Auch wenn der finale Text der MiCA bzw. der TFR bis dato noch nicht veröffentlicht wurde, zeigt sich schon jetzt, dass die MiCA grundlegende Neuerungen für den europäischen Kryptomarkt mit sich bringen wird.

Dies ist unserer Meinung nach nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig, da für eine breite Akzeptanz von Krypto sowohl institutionelle als auch private Anleger gleichermaßen Rechtssicherheit benötigen. Die Vorgabe eindeutiger Regelungen, insb für CASPs, stärkt sohin nicht nur den Wirtschaftsstandort EU sondern auch jene der Mitgliedstaaten und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung “Massentauglichkeit von Kryptos”.


Disclaimer: Die finalen Texte der MiCA und TFR liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können von dem im Text dargestellten abweichen. Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autoren wieder.

Über die Autoren

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Dr. Martin Hanzl ist Head of New Technologies und Rechtsanwalt bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien (zB Registrierung als CASP, Smart Contracts, Einordnung von Krypto-Assets) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen rundum Finanzierungsrunden & Co. Zudem ist Martin in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig. Martin ist Vortragender zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung und publiziert hierzu regelmäßig.

Max Bernt © Max Bernt

Dr. Max Bernt ist Chief Legal Officer der Blockpit AG und war in dieser Funktion, sowie als Leiter der Working Group der International Association for Trusted Blockchain Applications (INATBA), auch aktiv in den politischen und rechtlichen Entstehungsprozess, sowohl der MiCA als auch der TFR, involviert. Max ist Vortragender zu rechtlichen Querschnittsmaterien im Kryptobereich, insbesondere im Zusammenhang mit straf- und steuerrechtlichen Fragen, und publiziert hierzu auch regelmäßig.

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Zehn davon holen wir als Nominierte für den Innovator of the Year in der Kategorie Scaleups vor den Vorhang. Der Preis wird heuer zum 6. Mal vergeben. Am 5. November findet die feierliche Award Ceremony im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum im Wiener Palais Berg statt. Neben der Kategorie Scaleups wird der Award dieses Jahr in den Kategorien Startups und Corporate Innovation vergeben. Als Preis in allen drei Kategorien winkt jeweils ein brutkasten-Medienpaket im Wert von 4.100 Euro.


Die „Innovator of the Year“-Kategorie Scaleups wird durch Polestar unterstützt.


Publikumsvoting zum Innovator of the Year | Kategorie „Scaleups“

Nun ist, wie jedes Jahr, deine Stimme gefragt. Bis zum 1. November (23:59 Uhr) kannst du für deine:n Favorit:in abstimmen! Jede:r User:in hat pro Tag und Kategorie genau eine Stimme – es lohnt sich also, die eigene Community zu aktivieren.

(Hinweis: Bei mehrfacher Stimmabgabe pro Tag erfolgt zwar keine gesonderte Fehlermeldung im Voting-Tool, Mehrfachvotes werden vom System jedoch automatisiert erkannt und ausgefiltert).

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Emerald Horizon

Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Auffallen ist gewiss eine der Stärken des Grazer Scaleups Emerald Horizon – sei es mit ausgerechnet diesem Produkt, Small Modular Reactors, im traditionell extrem atomkraftkritischen Österreich, mit Personalentscheidungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer oder mit dem dieses Jahr erfolgten ungewöhnlich frühen Börsengang. An der Wiener Börse wird das Unternehmen jedenfalls mittlerweile seit Monaten jenseits der Milliarden-Euro-Grenze bewertet und kann damit – je nach Definition – als Österreichs jüngstes Unicorn gesehen werden. Für die Entwicklung des Unternehmens gewiss noch entscheidender: Im August verkündete man, gemeinsam mit dem niederländischen Partner VDL Groep in die nächste Entwicklungsstufe des Small Modular Reactors zu gehen.

Enpulsion

Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion
Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion

Das niederösterreichische SpaceTech-Scaleup Enpulsion rund um Gründer Alexander Reissner liefert Antriebssysteme für Nano- und Mikrosatelliten. Zu Jahresbeginn sicherte sich das Unternehmen eine 22,5 Millionen Euro schwere Series-B-Finanzierung, um die Produktionskapazitäten am Standort Wiener Neustadt deutlich zu erhöhen. Im August 2026 verkündete Enpulsion zudem die geplante strategische Übernahme der britischen Lift Me Off Ltd, um das eigene Produkt-Portfolio um chemische Antriebe für besonders agiles Manövrieren im Weltraum zu erweitern. Zusätzlich steht für diesen Herbst ein zentraler Meilenstein an: ein Orbit-Test der neuartigen Antriebstechnik an Bord des heimischen Satelliten AT-Astra.

fiskaly

fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly
fiskaly – das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly

Das 2019 gegründete Wiener Unternehmen fiskaly von Johannes Ferner, Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz macht Kassentransaktionen cloudbasiert und gesetzeskonform. Die Zahlen sprechen für sich: 60 Prozent Wachstum im vergangenen Geschäftsjahr, profitabel, mehr als 150 Mitarbeitende, rund 1.900 B2B-Kund:innen mit über einer Million POS-Systemen in acht EU-Ländern und Marktführerschaft in Deutschland. Im September folgte der nächste Schritt vom Scaleup zum Infrastrukturanbieter: Mit David Feichter holte fiskaly den Ex-CEO von orderbird als Co-CEO an Bord, ausgerechnet jenen Mann, der 2019 als allererster Kunde den Deal mit Ferner verhandelt hatte. Feichter verantwortet den operativen Betrieb, Ferner konzentriert sich auf Partnerschaften und weitere Akquisitionen in Europa.

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Das Founder-Team von Flinn | © Flinn
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Wenn bei einem KMU niemand ans Telefon geht, übernimmt fonio.ai: Die KI-Agenten des erst 2024 gegründeten Wiener Startups von Daniel Keinrath und Matthias Gruber führen inzwischen rund zwei Millionen Anrufe pro Monat für über 7.000 Kund:innen. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab, angeführt vom Londoner Fonds 20VC bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro, ohne offiziellen Fundraise und ohne Pitch Deck. Im August knackte fonio.ai die Marke von zehn Millionen Dollar ARR – später folgte im Oktober die Marke von 15 Millionen Dollar. Mehr als die Hälfte des Umsatzes kommt laut Keinrath inzwischen von außerhalb der DACH-Region, im September eröffnete das Startup unter anderem sein Büro in Barcelona als Hub für Südeuropa.

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Es ist eine Geschichte, wie sie nur die Startup-Welt schreiben kann: Vor mehr als zehn Jahren gegründet, konnte Helferline über lange Zeit zwar eine ganze Zahl namhafter Referenzen vorweisen, der wirtschaftliche Durchbruch blieb aber aus. Das änderte sich im Laufe der vergangenen Monate drastisch: Vor etwas mehr als einem Jahr stieg Hansi Hansmann als Investor ein. Seitdem holte man Großaufträge vom deutschen Telekom-Riesen O2, von Asus, von Starlink und weiteren. Aktuell befindet sich das Wiener Scaleup auf einem steilen Wachstumskurs und macht nach eigenen Angaben monatliche sechsstellige Gewinne.

Neoh

v.l.n.r.:  Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh
v.l.n.r.: Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh

Das Wiener Scaleup von Manuel Zeller konnte mit Süßigkeiten, die auf dem selbst entwickelten, kalorienarmen Zuckerersatzstoff Zero+ basieren, mittlerweile eine große Fangemeinde aufbauen, die auch über die Grenzen Österreichs hinausgeht. Auch machte, Stand April 2026, das B2B-Geschäft bereits rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes aus, mit steigender Tendenz, wie Zeller erklärte. Dies und auch die Entwicklung einer gelungenen Bueno-Alternative sorgten dafür, dass eine Investmentgesellschaft aus Luxemburg namens Teseo Capital ins Scaleup einstieg. Dahinter steht die italienische Familie Ferrero, die mit Marken wie Nutella, Kinder und Ferrero Rocher den Süßigkeitenmarkt dominiert.

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Das Innsbrucker Quantenunternehmen ParityQC von Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser hat allein im heurigen Jahr einen 35-Mio.-Deal für den Bau eines mobilen Quantencomputers für das deutsche Verteidigungsministerium ergattert und im Rahmen der „EUREKA-Ausschreibung Deutschland-Israel“ eine Kooperation mit dem israelischen Quantensoftware-Spezialisten Classiq gestartet. Zudem lieferte es im April einen deutlichen Beleg dafür, dass europäisches Quantencomputing den Sprung aus dem Labor in die Industrie geschafft hat. Gemeinsam mit IBM stellte man einen neuen Weltrekord bei der Quanten-Fourier-Transformation (QFT) auf. Konkret wurde dabei die bislang größte jemals gemessene QFT auf einem IBM-Quantum-Heron-Prozessor realisiert, mit 52 supraleitenden Qubits statt der bisherigen 27 Ionenfallen-Qubits.

Reploid

Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Kein anderes heimisches Scaleup schaffte es dieses Jahr, in einer derartigen Regelmäßigkeit für Schlagzeilen zu sorgen. Das seit 2025 an der Wiener Börse gelistete Welser Insektenzucht-Unternehmen baute seine Führungsebene aus, eröffnete neue Expansionsmärkte, präsentierte neue Kund:innen, verkündete eine Übernahme und holte sich einen achtstelligen Wachstumskredit. Wiewohl die Geschäftszahlen bei genauerer Betrachtung etwas komplexer sind, als vom Scaleup dargestellt, steht fest: Reploid ist weiter voll auf Wachstumskurs. 

waterdrop

Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop
Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop

Das Wiener Scaleup waterdrop von Henry Murray, Martin Murray und Christoph Hermann holte sich im Mai ein 100-Millionen-Euro-Investment. Zu den Investor:innen dieser Runde zählten Aspeya, Atlantic Grupa und der alpine Ski-Weltcup-Champion Aleksander Aamodt Kilde. Schon im Jänner dieses Jahres verkündete das Scaleup seine Profitabilität. Zudem übernahm Jristian Cruz Limsico die Rolle des Global Creative Director, der seit 2017 die visuelle Identität des Modehauses Karl Lagerfeld prägte. Er verantwortet nun die weltweite Markenidentität des Unternehmens.

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