29.06.2023

Metta Space: “Frauen kündigen eher ihren Job, als dass sie sexuelle Belästigung melden”

Das Tech-Startup Metta Space bietet Unternehmen eine Hilfestellung bei Vorfällen von sexueller Belästigung oder anderem Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Co-Founderin Manley erklärt, wie sie auf die Gründungsidee kam und wieso externe Reporting-Tools besser funktionieren als interne Feedbackbögen.
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Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space
Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space

“Helping Prevent Misconduct”, steht in der LinkedIn-Bio der Gründerin Eleanor Manley geschrieben. Das hat sie sich nicht nur zum Motto, sondern auch zum Geschäftsmodell gemacht. Gemeinsam mit der Cybersecurity Expertin Helena Oettingen gründete Manley 2021 das Tech-Startup Metta Space. Das junge Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, mit der Arbeitnehmer:innen Fälle von “Misconduct” (deutsch: Fehlverhalten) anonym bei ihrem Arbeitgeber melden können. Zudem unterstützt die Software die Unternehmen dabei, derartige Fälle aufzuarbeiten. Das Ziel ist klar: Mithilfe neuer Technologien eine bessere Arbeitswelt zu schaffen (wie es Oettingen wiederum in ihrer Bio formuliert). 

Metta Space ist international ausgerichtet – sowohl in der internen Aufstellung, als auch in der Zusammenarbeit mit Kund:innen. Ihre Technologie bietet Metta Space global an, erst im November 2022 ist das Startup im Zuge einer Finanzierungsrunde in die USA gezogen und fokussiert sich seither stark auf die Expansion in den Vereinigten Staaten.

Metta Space bleibt allerdings eine Remote-First-Company. Eleanor Manley teilt ihre Zeit beispielsweise zwischen Ibiza, Madrid und Los Angeles auf. Das Interview mit Manley findet virtuell statt. Der eine Bildschirm steht im brutkasten-Büro in Wien, der andere in einem Coworking Space auf Ibiza. Dort hat sich Manley in ihrem vollgepackten Terminkalender Zeit genommen, um über Metta Space zu sprechen. Sie erzählt von eigenen quantitativen Umfragen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, von internen Reporting-Tools in Unternehmen und sie erklärt, wieso es eine absolute “Red Flag” ist, wenn eine Firma null Reportings von ihren Angestellten erhält.


Wer ist Metta Space und wie seid ihr auf die Idee zur Gründung gekommen?

Wir helfen Unternehmen beim Reporten und bei der Aufarbeitung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Meine Co-Founderin Helena und ich sind beide in der Tech-Branche tätig. Metta Space haben wir gegründet, nachdem wir Zeuginnen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurden. 

Etwa die Hälfte der Frauen, die wir aus unserem Umfeld kannten, haben sexuelle Belästigung im Job erlebt. Mit der Zeit haben Helena und ich dabei Muster identifiziert, die immer wieder auftraten. Wir haben beide verschiedene Tech-Hintergründe: Während Helena Cybersecurity studiert hat, liegt meine Expertise im Machine Learning. Wir haben über acht Monate hinweg Daten zum Thema “Misconduct” erhoben, für weitere Recherchen drei Monate lang das Internet durchforstet und sind letztendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Thema in so gut wie jedem Unternehmen vorkommt. 

Wie genau sah diese Datenerhebung aus?

Nach den qualitativen Befragungen in unserem Umfeld haben wir beschlossen, eine Umfrage zu machen. Dafür haben wir etwa 1.200 Personen aus verschiedenen Unternehmen und Universitäten über ein Google-Survey befragt, um noch mehr Daten zu sammeln.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört, dass 98 Prozent der Betroffenen ihre Erfahrung nicht beim Arbeitgeber gemeldet haben. Gründe dafür waren, dass sie entweder nicht wussten, wie sie es in ihrem Unternehmen reporten können, sie dem Reporting-System nicht vertrauten, sie Angst vor negativen Konsequenzen hatten oder, dass sie es schlichtweg für sinnlos hielten, da ihrer Meinung nach sowieso nichts passieren würde.

Wir haben dann festgestellt, dass Frauen viel eher kündigen als ein Fehlverhalten beim Arbeitgeber zu melden. Einfach weil sie keinen Sinn darin sehen. Im Grunde genommen haben wir es also mit einer massiven Abwanderung von Talenten zu tun, die einfach kein Fehlverhalten melden. Ein essentieller Punkt ist das fehlende Vertrauen in die vorhandenen Meldesysteme und das dahinter stehende Verfahren. Das wäre vermeidbar und leicht zu beheben.

Was genau versteht ihr unter “Misconduct”? Welche Aspekte gehören dazu?

Bei “Misconduct” bzw. “Fehlverhalten” unterscheidet man zwischen zwischenmenschlichen und finanziellem Fehlverhalten. Einerseits gehört dazu alles, was mit sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu tun hat. Andererseits gehören dazu auch Dinge wie Betrug oder Bestechung. 

Sexuelle Belästigung ist die häufigste Form von Misconduct. Als Datenanalystin (Data Analyst) bin ich aber vorsichtig mit den uns vorliegenden Daten. Es ist zu beachten, dass es hier mehrere Variablen gibt, die in Betracht gezogen werden müssen. Man muss also auch das Meldeverhalten gegenüber dem Nicht-Melden beachten. Sexuelle Belästigung ist die Form von Misconduct, die am häufigsten in Unternehmen gemeldet wird.

Gibt es Bereiche, die mehr oder weniger unterschätzt werden?

Viele Firmen gehen davon aus, dass Misconduct nur in größeren Unternehmen vorkommt. Das ist aber nicht der Fall. Auch kleine Unternehmen, wie beispielsweise Startups, können davon betroffen sein. Aufgrund der flachen Hierarchien in Startups, ist die Struktur sehr stark auf den bzw. die Founder und das (finanzielle) Überleben der Firma fokussiert. Dadurch werden viele People-Themen vergessen oder unter den Teppich gekehrt. 

Gibt es besondere Herausforderungen in eurer Arbeit?

Ich halte es für sehr wichtig, dass die Möglichkeit für anonymes Feedback geboten wird. Auf der anderen Seite muss ermöglicht werden, dass der Arbeitgeber auch auf das anonyme Feedback reagieren kann. Das ist etwas, das für Unternehmen ohne ein integriertes System nur schwer möglich ist. Wir bieten genau das an.

Wie funktioniert eure Software?

Wenn ein Unternehmen Metta Space nutzt, geben wir den Mitarbeiter:innen Zugriff auf unsere Reporting-App, die dann auf ihren mobilen Endgeräten verfügbar ist. Damit können sie Reportings zu jeglichem Fehlverhalten abgeben – wann sie wollen, wo sie wollen und wie sie wollen. Wenn sie möchten, können sie den Meldeprozess anonym durchlaufen. Wenn sie das nicht möchten, können sie das Reporting vertraulich umsetzen, wobei ihre Identität weiterhin geschützt bleibt – denn unsere Daten sind alle verschlüsselt. 

Abschließend können sie den Bericht entweder als Entwurf auf ihrem mobilen Endgerät speichern und später einreichen, oder sie können ihn sofort an ihr Unternehmen senden. Der Arbeitgeber erhält dann die Informationen, die im Bericht zur Verfügung gestellt wurden – auch wenn sie anonym sind.

Je nach Art, Ort und Zeitpunkt der Übermittlung und je nachdem, ob die Person anonym ist oder nicht, werden dem Unternehmen Schritte zur Aufarbeitung des Falles vorgeschlagen. Das bedeutet, dass wir bestimmte Dinge – wie bspw. ein Nachrichtensystem – integriert haben, das es den Unternehmen ermöglicht, mit jemandem für weitere Informationen zu kommunizieren, auch wenn die Person anonym bleibt.

Was unterscheidet euer externes B2B-Angebot von einem internen Reporting-System, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen anbietet?

Häufig werden in Unternehmen die alten, eher dezentralen Whistleblowing-Systeme genutzt. Solche werden aber von den Angestellten kaum genutzt. Mit Metta Space wollen wir den Mitarbeiter:innen eine Art objektiven externen Dienstleister zur Seite stellen, der ihnen Anonymität und Vertraulichkeit gewährt, aber auch dem Unternehmen Ratschläge gibt, wie es den jeweiligen Fall aufarbeiten kann.

Durch unsere Umfragen wissen wir, dass die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch ist, dass Angestellte ein Erlebnis über uns melden, als über irgendein anderes System. Wir wissen auch, dass es im Durchschnitt leider 318 Tage dauert, einen Fall aufzuarbeiten. Unser Ziel ist es, diese Zeitspanne um 80 Prozent zu verkürzen, indem wir die Personalabteilung Schritt für Schritt unterstützen, sodass sie weiß, was zu tun ist. Wir versuchen also, das Einschalten der Rechtsabteilung bei kleineren Fällen zu vermeiden, bei denen es sich eher um einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex (Code of Conduct) handelt. In 80 Prozent der gemeldeten Fälle, die wir bisher gesehen haben, handelt es sich nicht um einen Gesetzesverstoß, sondern um einen Verstoß gegen den Code of Conduct des Unternehmens.

Im Moment haben wir also nur die grundlegenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Es ist wichtig, hier zu erwähnen, dass wir uns nicht mit Fällen befassen. Das ist Sache der Personalabteilung. Wir stellen ihr lediglich die Details und Informationen zur Verfügung, die offen zugänglich sind und zeigen die besten Herangehensweisen auf. 

Aber unsere Vision ist es, im Zuge unserer Weiterentwicklung auch eine Anpassung an die individuelle Unternehmenskultur und an die Kultur des Landes zu integrieren.

Was sind die größten Missverständnisse, mit denen ihr bei eurer Arbeit konfrontiert werdet?

Ich glaube, dass die Anzahl der Reportings nicht das Ausmaß der vorhandenen Grenzüberschreitungen widerspiegelt. Wenn ein Unternehmen eine hohe Anzahl an Meldungen erhält, dann ist das eigentlich sogar ein gutes Zeichen. Es weist darauf hin, dass Leute eher bereit sind, zu reporten, als ihren Arbeitgeber zu verlassen. Das ist eines der größten Missverständnisse. Wir versuchen den Unternehmen immer wieder zu vermitteln, dass es viel positiver ist, Meldungen zu erhalten, als gar keine zu erhalten – denn Null sollte die größte Red Flag sein.

Bild © Metta Space

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Foto: Adobe Stock / AboutLife

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Ziel ist es, Gründer:innen und angehende Entrepreneure schon in einer frühen Phase zu unterstützen und ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell zu ebnen. Die Einreichphase zur diesjährigen Start-up Idea Competition geht noch bis zum 28. Februar 2025.

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Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden aus jeder Kategorie die besten Ideen ausgewählt und anschließend im April 2025 nach Graz eingeladen, um ihr Konzept in einem drei-minütigen Pitch vor einer Jury zu präsentieren. Noch am selben Abend werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Zeremonie bekannt gegeben. Auch alle Teilnehmer:innen sind zur feierlichen Veranstaltung und begleitendem Networking eingeladen.

Wer kann teilnehmen?

Sowohl Einzelpersonen, Teams oder junge Start-ups aus allen Branchen sind eingeladen, ihre Geschäftsidee bei der Idea Competition einzureichen. Sei es eine bahnbrechende Technologie, ein nachhaltiges Konzept, ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung: Wichtig ist, dass die Idee noch in der Vorgründungs- oder der frühen Gründungsphase steckt.

Willkommen sind innovative Ideen aus allen Bereichen – nicht nur technische Lösungen. Die Jury achtet auf unternehmerische Kreativität und Innovation ohne Grenzen. “Wir werten den Grad an Innovation, Anwendbarkeit, Marktpotential und natürlich Originalität”, sagt Martin Mössler, Managing Director des Science Park Graz und Mitglied der Jury, zum Bewertungskatalog.

Geschäftsideen können in den folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:

  • Energy & Environment
  • Mobitlity
  • Health & Life Science
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Alle Teilnehmer:innen können auch mehr als eine Idee einreichen – allerdings in unterschiedlichen Kategorien.

Strenger Schutz des geistigen Eigentums

Der Science Park Graz legt indes großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums. Insofern wird jede eingereichte Idee durch eine Geheimhaltungsvereinbarung – ein sogenanntes “Non Disclosure Agreement” (NDA) – geschützt. Dieser unterliegt die Jury genauso wie alle Mitarbeiter:innen des Science Park Graz.

Dahingehend versichert der Science Park Graz, lediglich die von den Teilnehmer:innen genehmigten Informationen über ihre Idee zu veröffentlichen. Sämtliche Details, die im Rahmen der Bewerbung übermittelt werden, dienen ausschließlich der Bewertung. Vorab findet eine strenge Abstimmung statt, in der die zu veröffentlichen Informationen klar definiert werden. Auch die Rechte an der eingereichten Idee gehen durch die Teilnahme nicht verloren.

Bewerbung und Ablauf im Detail

  • Einreichphase: Bis zum 28. Februar 2025 kannst du dich über das Online-Formular auf der Website des Science Park Graz anmelden. Neben einer kurzen Beschreibung deiner Geschäftsidee solltest du auch die wichtigsten Eckdaten (z. B. Teamstruktur, Marktpotenzial, Innovationsgrad) angeben.
  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
  • Pitch-Event: Die besten Ideen werden von der Jury ausgewählt und zu einem Pitch-Event im April 2025 nach Graz eingeladen. Dort hast du die Chance, dein Konzept bei einem Pitch-Event vor einem hochkarätigen Publikum zu präsentieren. Danach erfolgt die finale Bewertung durch die Jury.
  • Prämierung: Im Anschluss wird pro Kategorie eine Sieger-Idee im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung gekürt.

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