29.06.2023

Metta Space: „Frauen kündigen eher ihren Job, als dass sie sexuelle Belästigung melden“

Das Tech-Startup Metta Space bietet Unternehmen eine Hilfestellung bei Vorfällen von sexueller Belästigung oder anderem Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Co-Founderin Manley erklärt, wie sie auf die Gründungsidee kam und wieso externe Reporting-Tools besser funktionieren als interne Feedbackbögen.
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Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space
Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space

“Helping Prevent Misconduct”, steht in der LinkedIn-Bio der Gründerin Eleanor Manley geschrieben. Das hat sie sich nicht nur zum Motto, sondern auch zum Geschäftsmodell gemacht. Gemeinsam mit der Cybersecurity Expertin Helena Oettingen gründete Manley 2021 das Tech-Startup Metta Space. Das junge Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, mit der Arbeitnehmer:innen Fälle von “Misconduct” (deutsch: Fehlverhalten) anonym bei ihrem Arbeitgeber melden können. Zudem unterstützt die Software die Unternehmen dabei, derartige Fälle aufzuarbeiten. Das Ziel ist klar: Mithilfe neuer Technologien eine bessere Arbeitswelt zu schaffen (wie es Oettingen wiederum in ihrer Bio formuliert). 

Metta Space ist international ausgerichtet – sowohl in der internen Aufstellung, als auch in der Zusammenarbeit mit Kund:innen. Ihre Technologie bietet Metta Space global an, erst im November 2022 ist das Startup im Zuge einer Finanzierungsrunde in die USA gezogen und fokussiert sich seither stark auf die Expansion in den Vereinigten Staaten.

Metta Space bleibt allerdings eine Remote-First-Company. Eleanor Manley teilt ihre Zeit beispielsweise zwischen Ibiza, Madrid und Los Angeles auf. Das Interview mit Manley findet virtuell statt. Der eine Bildschirm steht im brutkasten-Büro in Wien, der andere in einem Coworking Space auf Ibiza. Dort hat sich Manley in ihrem vollgepackten Terminkalender Zeit genommen, um über Metta Space zu sprechen. Sie erzählt von eigenen quantitativen Umfragen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, von internen Reporting-Tools in Unternehmen und sie erklärt, wieso es eine absolute “Red Flag” ist, wenn eine Firma null Reportings von ihren Angestellten erhält.


Wer ist Metta Space und wie seid ihr auf die Idee zur Gründung gekommen?

Wir helfen Unternehmen beim Reporten und bei der Aufarbeitung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Meine Co-Founderin Helena und ich sind beide in der Tech-Branche tätig. Metta Space haben wir gegründet, nachdem wir Zeuginnen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurden. 

Etwa die Hälfte der Frauen, die wir aus unserem Umfeld kannten, haben sexuelle Belästigung im Job erlebt. Mit der Zeit haben Helena und ich dabei Muster identifiziert, die immer wieder auftraten. Wir haben beide verschiedene Tech-Hintergründe: Während Helena Cybersecurity studiert hat, liegt meine Expertise im Machine Learning. Wir haben über acht Monate hinweg Daten zum Thema “Misconduct” erhoben, für weitere Recherchen drei Monate lang das Internet durchforstet und sind letztendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Thema in so gut wie jedem Unternehmen vorkommt. 

Wie genau sah diese Datenerhebung aus?

Nach den qualitativen Befragungen in unserem Umfeld haben wir beschlossen, eine Umfrage zu machen. Dafür haben wir etwa 1.200 Personen aus verschiedenen Unternehmen und Universitäten über ein Google-Survey befragt, um noch mehr Daten zu sammeln.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört, dass 98 Prozent der Betroffenen ihre Erfahrung nicht beim Arbeitgeber gemeldet haben. Gründe dafür waren, dass sie entweder nicht wussten, wie sie es in ihrem Unternehmen reporten können, sie dem Reporting-System nicht vertrauten, sie Angst vor negativen Konsequenzen hatten oder, dass sie es schlichtweg für sinnlos hielten, da ihrer Meinung nach sowieso nichts passieren würde.

Wir haben dann festgestellt, dass Frauen viel eher kündigen als ein Fehlverhalten beim Arbeitgeber zu melden. Einfach weil sie keinen Sinn darin sehen. Im Grunde genommen haben wir es also mit einer massiven Abwanderung von Talenten zu tun, die einfach kein Fehlverhalten melden. Ein essentieller Punkt ist das fehlende Vertrauen in die vorhandenen Meldesysteme und das dahinter stehende Verfahren. Das wäre vermeidbar und leicht zu beheben.

Was genau versteht ihr unter “Misconduct”? Welche Aspekte gehören dazu?

Bei “Misconduct” bzw. “Fehlverhalten” unterscheidet man zwischen zwischenmenschlichen und finanziellem Fehlverhalten. Einerseits gehört dazu alles, was mit sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu tun hat. Andererseits gehören dazu auch Dinge wie Betrug oder Bestechung. 

Sexuelle Belästigung ist die häufigste Form von Misconduct. Als Datenanalystin (Data Analyst) bin ich aber vorsichtig mit den uns vorliegenden Daten. Es ist zu beachten, dass es hier mehrere Variablen gibt, die in Betracht gezogen werden müssen. Man muss also auch das Meldeverhalten gegenüber dem Nicht-Melden beachten. Sexuelle Belästigung ist die Form von Misconduct, die am häufigsten in Unternehmen gemeldet wird.

Gibt es Bereiche, die mehr oder weniger unterschätzt werden?

Viele Firmen gehen davon aus, dass Misconduct nur in größeren Unternehmen vorkommt. Das ist aber nicht der Fall. Auch kleine Unternehmen, wie beispielsweise Startups, können davon betroffen sein. Aufgrund der flachen Hierarchien in Startups, ist die Struktur sehr stark auf den bzw. die Founder und das (finanzielle) Überleben der Firma fokussiert. Dadurch werden viele People-Themen vergessen oder unter den Teppich gekehrt. 

Gibt es besondere Herausforderungen in eurer Arbeit?

Ich halte es für sehr wichtig, dass die Möglichkeit für anonymes Feedback geboten wird. Auf der anderen Seite muss ermöglicht werden, dass der Arbeitgeber auch auf das anonyme Feedback reagieren kann. Das ist etwas, das für Unternehmen ohne ein integriertes System nur schwer möglich ist. Wir bieten genau das an.

Wie funktioniert eure Software?

Wenn ein Unternehmen Metta Space nutzt, geben wir den Mitarbeiter:innen Zugriff auf unsere Reporting-App, die dann auf ihren mobilen Endgeräten verfügbar ist. Damit können sie Reportings zu jeglichem Fehlverhalten abgeben – wann sie wollen, wo sie wollen und wie sie wollen. Wenn sie möchten, können sie den Meldeprozess anonym durchlaufen. Wenn sie das nicht möchten, können sie das Reporting vertraulich umsetzen, wobei ihre Identität weiterhin geschützt bleibt – denn unsere Daten sind alle verschlüsselt. 

Abschließend können sie den Bericht entweder als Entwurf auf ihrem mobilen Endgerät speichern und später einreichen, oder sie können ihn sofort an ihr Unternehmen senden. Der Arbeitgeber erhält dann die Informationen, die im Bericht zur Verfügung gestellt wurden – auch wenn sie anonym sind.

Je nach Art, Ort und Zeitpunkt der Übermittlung und je nachdem, ob die Person anonym ist oder nicht, werden dem Unternehmen Schritte zur Aufarbeitung des Falles vorgeschlagen. Das bedeutet, dass wir bestimmte Dinge – wie bspw. ein Nachrichtensystem – integriert haben, das es den Unternehmen ermöglicht, mit jemandem für weitere Informationen zu kommunizieren, auch wenn die Person anonym bleibt.

Was unterscheidet euer externes B2B-Angebot von einem internen Reporting-System, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen anbietet?

Häufig werden in Unternehmen die alten, eher dezentralen Whistleblowing-Systeme genutzt. Solche werden aber von den Angestellten kaum genutzt. Mit Metta Space wollen wir den Mitarbeiter:innen eine Art objektiven externen Dienstleister zur Seite stellen, der ihnen Anonymität und Vertraulichkeit gewährt, aber auch dem Unternehmen Ratschläge gibt, wie es den jeweiligen Fall aufarbeiten kann.

Durch unsere Umfragen wissen wir, dass die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch ist, dass Angestellte ein Erlebnis über uns melden, als über irgendein anderes System. Wir wissen auch, dass es im Durchschnitt leider 318 Tage dauert, einen Fall aufzuarbeiten. Unser Ziel ist es, diese Zeitspanne um 80 Prozent zu verkürzen, indem wir die Personalabteilung Schritt für Schritt unterstützen, sodass sie weiß, was zu tun ist. Wir versuchen also, das Einschalten der Rechtsabteilung bei kleineren Fällen zu vermeiden, bei denen es sich eher um einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex (Code of Conduct) handelt. In 80 Prozent der gemeldeten Fälle, die wir bisher gesehen haben, handelt es sich nicht um einen Gesetzesverstoß, sondern um einen Verstoß gegen den Code of Conduct des Unternehmens.

Im Moment haben wir also nur die grundlegenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Es ist wichtig, hier zu erwähnen, dass wir uns nicht mit Fällen befassen. Das ist Sache der Personalabteilung. Wir stellen ihr lediglich die Details und Informationen zur Verfügung, die offen zugänglich sind und zeigen die besten Herangehensweisen auf. 

Aber unsere Vision ist es, im Zuge unserer Weiterentwicklung auch eine Anpassung an die individuelle Unternehmenskultur und an die Kultur des Landes zu integrieren.

Was sind die größten Missverständnisse, mit denen ihr bei eurer Arbeit konfrontiert werdet?

Ich glaube, dass die Anzahl der Reportings nicht das Ausmaß der vorhandenen Grenzüberschreitungen widerspiegelt. Wenn ein Unternehmen eine hohe Anzahl an Meldungen erhält, dann ist das eigentlich sogar ein gutes Zeichen. Es weist darauf hin, dass Leute eher bereit sind, zu reporten, als ihren Arbeitgeber zu verlassen. Das ist eines der größten Missverständnisse. Wir versuchen den Unternehmen immer wieder zu vermitteln, dass es viel positiver ist, Meldungen zu erhalten, als gar keine zu erhalten – denn Null sollte die größte Red Flag sein.

Bild © Metta Space

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der Artikel zeigt die Gründung des Tech-Startups Metta Space, das sich zum Ziel gesetzt hat, Unternehmen bei der Meldung und Aufarbeitung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu unterstützen. Basierend auf Umfragen und Datenanalysen haben die Gründerinnen festgestellt, dass sexuelle Belästigung und andere Formen des Fehlverhaltens in nahezu allen Unternehmen vorkommen und oft nicht gemeldet werden. Metta Space bietet eine anonyme Reporting-App an, die den Mitarbeiter:innen ermöglicht, Fehlverhalten zu melden, während das Unternehmen Ratschläge zur Aufarbeitung erhält. Ziel ist es, das Vertrauen in Meldesysteme zu stärken und die Zeitspanne zur Aufarbeitung von Fällen deutlich zu verkürzen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, eine bessere Arbeitswelt zu schaffen, in der Grenzüberschreitungen konsequent angegangen werden, und stellt einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Fehlverhalten dar.

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