30.05.2022

Metaverse: Diskriminierung an einem Ort, der eigentlich besser sein will

Die Hoffnung ist groß, dass das Metaverse unserer Gesellschaft viele Verbesserungen ermöglicht. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Diskriminierungsformen unserer Realität sich auch in neuen virtuellen Welten widerspiegeln.
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Regenbogen: Diskriminierung verschiedenster Menschengruppen, wie beispielsweise der LGBTQ+ Community, ziehen sich auch im Metaverse fort © Ok/AdobeStock
Diskriminierung verschiedenster Menschengruppen, wie beispielsweise der LGBTQ+ Community, ziehen sich auch im Metaverse fort © Ok/AdobeStock

Menschen und Gesellschaften entwickeln sich ständig weiter. Das ist auch daran zu erkennen, dass wir im Laufe der Zeit ständig neue Räume und Sphären kreieren, in denen unser Leben stattfindet. Diese neuen Räume haben manchmal das Potenzial, unsere Welt ein kleines bisschen besser zu machen. Zu glauben, dass wir aber Probleme wie Diskriminierungen, Hass und Ausgrenzung vollständig aus irgendeiner Welt schaffen können, wäre naiv. Diskriminierungsformen unserer Gesellschaft werden stets weitergetragen und spiegeln sich auch in neuen Sphären wieder. Bestes Beispiel hierfür: Das Metaverse. Chefredakteur des Wiener ‘Progressive Queer Magazine’ Vangardist, Julian Wiehl, erklärt im brutkasten-Interview, welche Vor- und Nachteile er für die LGBTQ+ Community und andere, von Diskriminierung betroffene Menschengruppen im Digital Space sieht. Und was man dagegen tun kann.

Statistiken geben einen Überblick

Zunächst einmal ein paar Hard Facts: 90 Prozent aller geouteten Queeren und Transpersonen geben laut Vangardist an, beim Online-Gaming Anfeindungen erlebt zu haben. 40 Prozent von ihnen ergänzen zudem, dass sie das Spielen aufgrund dessen komplett aufgegeben haben. Eine Studie der Boston Consulting Group ging in Österreich der Frage nach, wie hetereosexuelle und LGBTQ+ Personen ihren eigenen Avatar definieren würden, wenn sie ab morgen im Metaverse arbeiten müssten. 30 Prozent gaben demnach an, eine falsche oder keine Angabe über ihre sexuelle Orientierung bzw. Identität zu geben, um ihre beruflichen Erfolgsaussichten zu verbessern. Könnte man allerdings sicherstellen, dass berufliche Erfolgschancen von der Angabe der sexuellen Orientierung unbeeinflusst bleiben, geben nur noch 13 Prozent der befragten LGBTQ+ Personen an, diese Angabe zu verschleiern.

Diskriminierung bzw. die Angst davor betreffen dabei nicht nur Personen aus der LGBTQ+ Community. 24 Prozent der befragten Frauen (ohne Angabe über ihre sexuelle Orientierung) gaben an, dass sie mit einem männlichen Avatar im Metaverse auftreten würden, um mehr Erfolg in ihrer beruflichen Laufbahn zu generieren. Wäre garantiert, dass die Angabe des Geschlechts keinen Unterschied für die Karrierechancen macht, geben noch vier Prozent der Frauen an, im Metaverse als Mann aufzutreten. Dem gegenüber stehen zwei Prozent von Männern, die im Metaverse einen weiblichen Avatar nutzen würden. In Mark Zuckerbergs Metaverse-Projekt ‘Horizon Worlds’ musste außerdem bereits ein Mindestabstand zwischen Avataren eingeführt werden, nachdem weibliche Avatare bedrängt bzw. unangebracht berührt wurden.

Metaverse: Neue Welt, alte Probleme

“Wir befinden uns jetzt im Jahr 2022 – Während die Probleme zumindest in der westlichen ‘Realwelt’ weniger und die Queer-Akzeptanz höher wurde, sehen wir in den Metaverses die alten Probleme. Das ist auffällig, da ja eigentlich die Hoffnung besteht, dass diese Welten besser sein sollen: Dezentralisierung, mehr Demokratie, digitale Orte an denen es keine bösartigen Gesetze zur Unterdrückung von Menschengruppen gibt etc.”, meint Julian Wiehl vom Vangardist Magazine.

Er unterteilt die Problematik sowohl im Metaverse als auch in Sozialen Netzwerken dabei in zwei Punkte: Auf der einen Seite hätten die User:innen durch die teils gegebene Anonymität den Mut, Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität anzufeinden. Auf der anderen Seite würde man deutlich erkennen, dass die Algorithmen von Facebook und Co. tendenziell queerfeindlich sind, was nicht zuletzt die Löschung des Beitrags vom ORF-Journalisten Peter Fässlacher zeigt. Dieser hat vor einigen Wochen sein Buch mit dem Titel “Die schwule Seele” auf Facebook gepostet, was automatisch vom Algorithmus gelöscht wurde.

“Developer:innen müssen sensibilisiert werden”

Wie kann man also verhindern oder zumindest einschränken, dass diese Entwicklungen sich weiter fortführen? Für Wiehl gehe es darum, jene Menschen, die diese Welten bauen zu sensibilisieren, sodass ein offener Dialog über die Problematik möglich ist. “Wenn man eine Million User:innen hat und davon 1000 betroffen sind, mag das in der Statistik für manche weniger relevant erscheinen. 1000 Menschen, die angefeindet werden, sind aber schlimm genug. Wenn man dann bedenkt, dass sich manche Kinder tatsächlich das Leben nehmen oder dass sie dann wirklich in die Depression kommen, wird noch einmal deutlich, dass solche Anfeindungen auch ihre Konsequenz haben”, betont der Editor in Chief. Vor allem junge Menschen wären schließlich in diesen digitalen bzw. virtuellen Welten aktiv – da sie noch vulnerabler sind, müssten sie auch noch mehr vor diesen Anfeindungen geschützt werden. Unter anderem die Developer:innen hätten hierfür den notwendigen Einfluss, um die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wiehl ist weiterhin überzeugt, dass das Metaverse das Potenzial hat, mit den richtigen Rahmenbedingungen besser als unsere reale Welt zu werden. Wenn man Räume schafft, in denen Diversität von Anfang an normal ist, würde diese auch für die User:innen als normal akzeptiert, so Wiehl. Ein anderes Beispiel: “Wenn man zu Beginn alle Avatare nur als weiße, blauäugige, blonde Personen inszenieren würde, dann ist es anschließend viel schwieriger, Avatare mit unterschiedlicher Hautfarbe zu integrieren. Ist das aber von Anfang an einfach Teil des Metaverses, hinterfragt das niemand und es ist einfach normal – dann ist dieser Raum ein inklusiver Ort.”

Es ist nicht nur die Integration von Identitäten und Geschlechterthemen, die Wiehl als Problemfeld erkennt und zur Lösung beitragen möchte. Das Metaverse könne auch in anderen Bereichen Vorteile aufzeigen: Nachdem beispielsweise in der realen Welt in vielen Ländern die Ehe für Alle gesetzlich eingeführt wurde, gab bzw. gibt es immer noch einzelne Menschen, die sich weigern, jeweilige Paare zu trauen. In Amerika kam es sogar dazu, dass sich eine Bäckerei weigerte, eine Hochzeitstorte für ein gleichgeschlechtliches Paar zu backen. Im Metaverse würde das laut Wiehl nicht passieren, da die Algorithmen so eingestellt werden, dass Regeln einheitlich gelten. “Wenn eingeführt wird, dass Avatare heiraten dürfen, dann gilt das für alle”, erklärt er.

Pride Exhibition mit NFTs

Vor diesem Hintergrund hat sich das Vangardist Magazine dazu entschieden, eine Watchdog-Website ins Leben zu rufen, auf der Menschen ihre Erfahrungen zu Hass im Digital Space melden können. Ziel ist es, diese Daten zu sammeln, zu visualisieren und sie letztendlich NGOs, politischen Vereinen, Aktivist:innen und Developer:innen zur Verfügung zu stellen um für die Problematik zu sensibilisieren. Es sei geplant, im kommenden Herbst mit der Website online zu gehen.

Für die Finanzierung dieser Website und anlässlich des Pride Months 2022 findet vom 1. bis zum 12. Juni 2022 die Pride Exhibition statt. Die Kunstausstellung präsentiert dabei, sowohl analoge als auch digitale Kunst in Form von NFTs. Unter dem Motto “Evolution through Art and Technology” wird Österreichs erste NFT-Kunstgalerie artèQ zum queeren Art Space, während die physische Ausstellung im „ega: Frauen im Zentrum“ im sechsten Wiener Gemeindebezirk stattfindet. Der Erlös der verkauften NFTs soll dabei dem Funding der Watchdog-Website dienen. Die bewusste Entscheidung für eine Symbiose aus analoger Kunst und NFT-Kunst erklärt Julian Wiehl folgendermaßen: 

“Viele Menschen sind ja voller Hoffnung, dass das Metaverse ein guter Platz ist – darum möchten wir mit den NFTs auch in ihrer Sprache sprechen. Auf der anderen Seite ist die Queer-Community oft auch noch analog unterwegs. Da wir niemanden ausschließen wollten, ist letztendlich beides in der Ausstellung vertreten. Ich sage immer: Video didn’t Kill the Radio Star – es ergänzt sich. Meiner Meinung nach sollen beide Welten bedient werden. Ich glaube da nicht an Exklusivität.”

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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