08.01.2016

Facebook Messenger: 800 Millionen User – und das ist erst der Anfang

Der 800-Millionste Messenger User wurde von Facebook bekannt gegeben. Online Marketerin Sarah Weishäupl beschäftigt sich als Heavy Userin für den Brutkasten mit der Zukunft von Facebook.
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Bereits mehr als 800 Millionen Menschen benutzen den Facebook Messenger. (c) Screenshot messenger.com

Im August 2014 wurde von Facebook verkündet, dass der hauseigene Chat-Dienst als eigene App bestehen soll. Die Messenger-App hatte damals 300 Mio. aktive User. Für die meisten Nutzer der normalen Facebook Anwendung war es damals unverständlich, warum sie in die Nutzung der Messenger App gedrängt wurden.

Mittlerweile ergibt diese Vorgehensweise aber wirklich Sinn, denn die Masse an Features die im letzten Jahr in den Messenger eingearbeitet wurden, wären innerhalb der Facebook App wohl zu viele geworden.

Den 800 Millionsten User des Messengers nahmen sich Mark Zuckerberg und David Marcus (Vice President of Messaging Products) nun als Anlass, um einen Überblick über die letzten Entwicklungen und die Zukunft des Messengers zu geben.

Facebook: App für alle Lebenslagen

Viele der hier beschriebenen Features sind in Österreich noch nicht oder nur für iOS Nutzer verfügbar. Wo der Weg aber hinführen soll, wird trotzdem schon ersichtlich: Facebook plant eine App für alle Lebenslagen.

Überweisungen tätigen, ein Taxi bestellen, vom virtuellen Assistenten M den Stammtisch reservieren lassen. In den USA ist das schon Realität, bei uns wird es nicht mehr lange dauern. Der Messenger wird zur rechten Hand des Users. (Oder besser gesagt zum rechten Daumen)

Um diese Entwicklung voranzutreiben, wurden auch einige Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des Messengers im Jahr 2016 angekündigt:

  • Das Ende der Telefonnummer: Wenig überraschend, denn wann hat man das letzte Mal, wenn man jemanden kennengelernt hat, nach seiner Telefonnummer gefragt? Um dieses Schicksal sozusagen zu besiegeln, erlaubt Facebook für seine Verweigerer die Nutzung des Messengers nun auch ohne Facebook-Account.
  • Vor allem neue Service-Apps sind Konkurrenten für den Messenger: Daher werden viele neue Funktionen auch in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen wie z.B. Uber umgesetzt, um diesen entgegenzutreten. Größter Vorteil für den User ist dabei sicher der einmalige Login. Das Anlegen eines Profils für jeden Anbieter inkl. Kreditkartendaten, Passwort usw. wird obsolet. Sehr praktisch!
  • Der virtuelle Assistent M bekommt mehr Arbeit: weitere alltägliche Aufgaben sollen von ihm übernommen werden können. Hier steht laut der schwammigen Formulierung die Innovation im Vordergrund. Man darf also gespannt bleiben.
  • Facebook bleibt, was es ist: Neben all diesen Funktionen, die eher in Richtung Service-Plattform gehen, bleibt Facebook immer noch das, was es ist: Ein soziales Netzwerk, in dem User Kontakte pflegen und manchmal auch ihre Zeit verschwenden wollen. Daher kann man jetzt Chats farblich und mit Emojis markieren, Spitznamen vergeben, Sticker verschicken und es vor allem schneien lassen. Der Spaß soll auch 2016 nicht zu kurz kommen.

Quelle

+++ Mehr zum Thema: Facebook: Persönliche Themen Channels sollen News Feed ersetzen +++

+++ Mehr lesen: Facebook: Wie „Instant Articles“ Geld einbringen +++

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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