25.03.2019

Regierung plant Meldepflicht für Airbnb und Co.

Buchungsplattformen für private Vermieter, wie Airbnb, sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden müssen. Zudem sollen die Vermieter selber sich über oesterreich.gv.at registrieren müssen, wodurch die Abführung der Steuern garantiert werden soll.
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(c) fotolia.com - Thomas Reimer

Rund 770.000 Personen buchen ihre Unterkunft in Österreich inzwischen jährlich über Airbnb. Die Gesamtzahl an Ankünften (In- und Ausländer) lag zuletzt bei fast 45 Millionen. Der Marktanteil der US-Plattform liegt also im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Seitens der Hotellerie kommt es seit Jahren zu Beschwerden. Denn viele Vermieter auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen führen keine Steuern ab. Dabei betreiben nicht wenige davon ihre Ferienwohnungen kommerziell, wären also jedenfalls in der Pflicht. Doch die Plattformen geben die Namen der Nutzer nicht Preis.

+++ Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Buchungsplattformen +++

Airbnb und Co: Meldepflicht und Registrierungspflicht

Genau das soll nun erzwungen werden. „Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es vom Tourismusministerium in einer Aussendung. Demnach soll es ab 2020 einerseits eine Meldepflicht für Airbnb und vergleichbare Plattformen geben. Sämtliche Buchungen und Umsätze müssen dann kundgetan werden. Zudem soll es eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für private Vermieter auf der Seite oesterreich.gv.at geben. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gegenüber der APA.

Parallelen und Unterschiede zur Uber-Regulierung

Ähnlich wie bei Uber im Taxigewerbe handelt es sich bei Airbnb und der Hotellerie um ein Eindringen eines US-Tech-Riesen in ein hierzulande (eigentlich) stark reguliertes Gewerbe. Die Voraussetzungen sind dennoch andere. Der Tourismus ist mit Gesamteinnahmen von 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige des Landes. Anders als bei Uber, wo es primär um einen Konkurrenzkampf zwischen Old und New Economy geht, steht bei der Regulierung der Buchungsplattformen das Thema Steuerhinterziehung im Vordergrund. Für den Staat bedeutet das derzeitige System einen spürbaren Einnahmenentgang.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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