25.03.2019

Regierung plant Meldepflicht für Airbnb und Co.

Buchungsplattformen für private Vermieter, wie Airbnb, sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden müssen. Zudem sollen die Vermieter selber sich über oesterreich.gv.at registrieren müssen, wodurch die Abführung der Steuern garantiert werden soll.
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airbnb - buchungsplattformen
(c) fotolia.com - Thomas Reimer

Rund 770.000 Personen buchen ihre Unterkunft in Österreich inzwischen jährlich über Airbnb. Die Gesamtzahl an Ankünften (In- und Ausländer) lag zuletzt bei fast 45 Millionen. Der Marktanteil der US-Plattform liegt also im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Seitens der Hotellerie kommt es seit Jahren zu Beschwerden. Denn viele Vermieter auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen führen keine Steuern ab. Dabei betreiben nicht wenige davon ihre Ferienwohnungen kommerziell, wären also jedenfalls in der Pflicht. Doch die Plattformen geben die Namen der Nutzer nicht Preis.

+++ Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Buchungsplattformen +++

Airbnb und Co: Meldepflicht und Registrierungspflicht

Genau das soll nun erzwungen werden. „Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es vom Tourismusministerium in einer Aussendung. Demnach soll es ab 2020 einerseits eine Meldepflicht für Airbnb und vergleichbare Plattformen geben. Sämtliche Buchungen und Umsätze müssen dann kundgetan werden. Zudem soll es eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für private Vermieter auf der Seite oesterreich.gv.at geben. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gegenüber der APA.

Parallelen und Unterschiede zur Uber-Regulierung

Ähnlich wie bei Uber im Taxigewerbe handelt es sich bei Airbnb und der Hotellerie um ein Eindringen eines US-Tech-Riesen in ein hierzulande (eigentlich) stark reguliertes Gewerbe. Die Voraussetzungen sind dennoch andere. Der Tourismus ist mit Gesamteinnahmen von 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige des Landes. Anders als bei Uber, wo es primär um einen Konkurrenzkampf zwischen Old und New Economy geht, steht bei der Regulierung der Buchungsplattformen das Thema Steuerhinterziehung im Vordergrund. Für den Staat bedeutet das derzeitige System einen spürbaren Einnahmenentgang.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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