25.03.2019

Regierung plant Meldepflicht für Airbnb und Co.

Buchungsplattformen für private Vermieter, wie Airbnb, sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze melden müssen. Zudem sollen die Vermieter selber sich über oesterreich.gv.at registrieren müssen, wodurch die Abführung der Steuern garantiert werden soll.
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airbnb - buchungsplattformen
(c) fotolia.com - Thomas Reimer

Rund 770.000 Personen buchen ihre Unterkunft in Österreich inzwischen jährlich über Airbnb. Die Gesamtzahl an Ankünften (In- und Ausländer) lag zuletzt bei fast 45 Millionen. Der Marktanteil der US-Plattform liegt also im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Seitens der Hotellerie kommt es seit Jahren zu Beschwerden. Denn viele Vermieter auf Airbnb und vergleichbaren Plattformen führen keine Steuern ab. Dabei betreiben nicht wenige davon ihre Ferienwohnungen kommerziell, wären also jedenfalls in der Pflicht. Doch die Plattformen geben die Namen der Nutzer nicht Preis.

+++ Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Buchungsplattformen +++

Airbnb und Co: Meldepflicht und Registrierungspflicht

Genau das soll nun erzwungen werden. „Österreich nimmt damit sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht“, heißt es vom Tourismusministerium in einer Aussendung. Demnach soll es ab 2020 einerseits eine Meldepflicht für Airbnb und vergleichbare Plattformen geben. Sämtliche Buchungen und Umsätze müssen dann kundgetan werden. Zudem soll es eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für private Vermieter auf der Seite oesterreich.gv.at geben. „Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gegenüber der APA.

Parallelen und Unterschiede zur Uber-Regulierung

Ähnlich wie bei Uber im Taxigewerbe handelt es sich bei Airbnb und der Hotellerie um ein Eindringen eines US-Tech-Riesen in ein hierzulande (eigentlich) stark reguliertes Gewerbe. Die Voraussetzungen sind dennoch andere. Der Tourismus ist mit Gesamteinnahmen von 41,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige des Landes. Anders als bei Uber, wo es primär um einen Konkurrenzkampf zwischen Old und New Economy geht, steht bei der Regulierung der Buchungsplattformen das Thema Steuerhinterziehung im Vordergrund. Für den Staat bedeutet das derzeitige System einen spürbaren Einnahmenentgang.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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