05.11.2021

Mein Schwein: Startup will eine Zukunft ohne „arme Schweine“

Zwei Brüder aus Oberösterreich setzen mit ihrer Plattform "mein Schwein" auf Transparenz, Regionalität und artgerechte Haltung in der Schweinemast.
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Schweine, Ferkel, Schweinefleisch, Nachhaltigkeit, Regionalität, Schweinerasse
(c) Mein Schwein: Die schwarz gefleckten Schweine gehören laut dem Unternehme zu einer speziellen Edelrasse.

Laut einer aktuellen Erhebung der AMA glauben 69 Prozent der befragten Österreicher:innen, dass Lebensmittel aus regionaler Produktion an Bedeutung gewinnen. Rund 27 Prozent sind der Meinung, dass Lebensmittel mit unabhängig kontrollierter hoher Qualität wichtiger werden. Der Schlüssel, mit dem Ansprüche wie hohe Qualität oder artgerechte und nachhaltige Tierhaltung erfüllt werden können, liegt für die Gründer von mein Schwein vor allem in der Direktvermarktung und Transparenz der Betriebe.

„mein Schwein“ als realer Farm-Simulator

So kam den Brüdern Markus und Hannes Kriegner aus Oberösterreich die Idee, eine Plattform aufzubauen, die es den Konsument:innen ermöglicht, ihr eigenes “Essen” aufzuziehen. Die Endverbraucher:innen brauchen dazu keinen Stall oder landwirtschaftliche Expertise, können aber bis zu vier Schweine virtuell umsorgen, füttern und beobachten.

Was zuerst nach einem Farm-Simulationsspiel klingt, gipfelt in der Abholung oder Lieferung des Schweinefleisches, welches nach individuellen Wünschen verarbeitet werden soll. Vor der Schlachtung können sich die Konsument:innen mittels Webcam jederzeit vom Wohlergehen des Tieres überzeugen. In einer Pressemitteilung schreibt das Unternehmen, dass die artgerechte Haltung in den Ställen höheren Ansprüchen entspreche, als den Vorschriften bei Bio-Haltung. Außerdem könne die Fütterung mitbestimmt oder Spielzeuge für die Schweine gekauft werden.

Höhere Erträge für Landwirt:innen

Während Hannes Kriegner auch als Informatiker tätig ist, führt sein Bruder Markus eine eigene Landwirtschaft in Eschenau. “Als Direktvermarkter ist man oft Einzelkämpfer, aber es ist leichter, wenn man sich zusammentut”, sagt er gegenüber dem brutkasten. Durch den fehlenden Zwischenhandel sollen den Betrieben höhere Erträge bleiben. Momentan gibt es auf der Website des Unternehmens fünf „mein Schwein“-Betriebe. Bei ihrer Art der Schweinemast gehe es außerdem darum, dass Konsument:innen und Landwirt:innen enger zusammenarbeiten.

Die Schlachtung übernehme laut Kriegner ein örtlicher Fleischer. Kein Schwein werde weiter als zehn Kilometer transportiert. Gleichzeitig sei eine mobile Schlachtanlage in Planung, die die Transportwege weiter verkürzen soll. Bis dahin dauere es aber mindestens noch zwei Jahre.

Am 9. November ist „mein Schwein“ bei der Puls4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ zu Gast. Außerdem in dieser Folge: PoBeau, Beat3, Babäm und Deine Holzgarage.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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