28.10.2022

Mehr Urlaub oder 4-Tage-Woche: Ontec macht die Arbeitswelt, wie sie Mitarbeiter:innen gefällt

Ziel ist, allen Beschäftigten der Ontec AG Raum für die vielfältigen Aspekte ihres Lebens zu geben, so eine nachhaltig glückliche Belegschaft aufzubauen und auch potenzielle neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern.
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(c) Ontec - Daniel Sieder, Matthias Hausegger, Manfred Nowotny (v. l. n. r.), Vorstand von Ontec.

Das IT-Unternehmen Ontec hat einen eigenen Weg gefunden, auf moderne Arbeitsmarktanforderungen zu reagieren und entwickelte für die neue Arbeitswelt gleich ein ganzes Set von Arbeitszeitmodellen. Darunter die 4-Tage-Woche oder Extra-Urlaub.

Es ist bekannt, dass IT-Fachkräfte rar und sehr begehrt sind. Um die Frage zu beantworten, wie man bei der großen Konkurrenz und neuen Anforderungen seitens der Arbeitgeberseite attraktiv bleibt, hat Ontec den ersten logischen Weg gewählt und die eigenen Mitarbeiter nach ihren Wünschen befragt.

Man stellte fest, dass Arbeitszeitflexibilisierung auf der Bedürfnisliste ganz oben steht. Daraus hat man folglich gleich drei Modelle entwickelt, aus denen bestehende und neue Mitarbeiter gleichermaßen wählen können.

Verschiedene Modelle für die 4-Tage-Woche

Vollzeit beim IT-.Unternehmen heißt seit Juni 2022 bei vollem Gehaltsausgleich nur noch 36 Stunden pro Woche zu arbeiten. Wer möchte, kann dies auch in Form einer 4-Tage-Woche tun.

Alternativ können sich die Ontec-Mitarbeiter bei einem Gehalt von 90 Prozent des Vollzeitäquivalents für eine 32-Stunden-Woche entscheiden. Dies kann auch an vier Wochentagen erbracht werden.

Das Modell „6. Urlaubswoche“

Wer die Freizeit lieber am Stück genießen möchte, kann statt einer Arbeitszeitreduktion auch eine sechste Urlaubswoche in Anspruch nehmen. Auch hier ist eine 4-Tage-Woche möglich.

Remote-Work, Homeoffice oder Büro

Neben Arbeitszeiten, die Raum für Freizeitaktivitäten und Familie ermöglichen sollen, war auch der Arbeitsort Gegenstand von Flexibilisierungswünschen. Ontec-Mitarbeiter können daher, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, frei wählen, von wo aus sie arbeiten wollen. Das Unternehmen unterstützt hier stark bei der Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes.

Da für Teambuilding, kreatives Arbeiten, Mitarbeiterbindung und Ähnliches die gemeinsame physische Anwesenheit förderlich ist, werden positive Anreize für Bürotage so gesetzt, dass sich möglichst viele Mitarbeiter an den gleichen Tagen im Büro treffen. Das basiert jedoch jedenfalls auf Freiwilligkeit.

Holacracy als Ermöglicher maximaler Flexibilität

Damit maximale Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort gelingen kann, ohne dass die Qualität eigener Services und Leistungen abnimmt, braucht es auch flexible Arbeitsprozesse. Das weiß Ontec und hat daher die Organisationsform „Holacracy“ ins Feld geführt.

Das System wurde bereits 2018 eingeführt und habe sich eigenen Worten nach, nicht nur während der Corona-Pandemie bewährt.

Zur Erklärung: In „Holacracy“ wird auf klassische Hierarchien verzichtet, stattdessen steht die Entscheidungsfindung durch die jeweils fachlich kompetenten Rollen und Kreise und Selbstorganisation im Vordergrund. Gestützt durch maximale Transparenz, haben alle Mitglieder der Organisation die Möglichkeit, diese selbst aktiv in partizipativen Prozessen mitzugestalten. So können die Mitarbeiter selbst ihr Unternehmen rasch und in kleinen Schritten an veränderte Bedingungen anpassen.

Vom Glück und Teil des Lebens

Die Frage, warum es sich lohnt, in das Glück der eigenen Mitarbeiter zu investieren, ist eine simple.
Motivierte und glückliche Mitarbeiter leisten bessere Arbeit, das scheint außer Frage zu stehen. Zudem verbleiben sie und damit ihr Know-how länger im Unternehmen als Personen, die mit ihrem Arbeitsplatz unzufrieden sind.

„Diese Sichtweise ist jedoch nicht ausreichend, denn als Arbeitgeber nehmen wir einen großen Teil der Zeit unserer Mitarbeiter in Anspruch. Damit haben wir einen wesentlichen Einfluss auf deren Leben. Wir sehen uns deshalb in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für diesen Teil des Lebens so zu gestalten, dass sich die bei Ontec-Beschäftigten wohlfühlen“, erklärt das Team rund um die Vorstände Daniel Sieder, Manfred Nowotny und Matthias Hausegger.

Life-Life-Balance

Und ergänzt: „Dabei wollen wir Spielraum für deren vielfältige andere Interessen lassen, denn auch die schönste Arbeit macht auf Dauer ohne Abwechslung nicht glücklich. Sei es eine berufsbegleitende Ausbildung, eine zweite Beschäftigung, ein intensiv ausgelebtes Hobby oder die Familie, jeder Mitarbeiter der Ontec hat neben der Arbeit Projekte, in die er Zeit investieren möchte. Deshalb bemühen wir uns um eine Life-Life-Balance, in der alle Aspekte des Lebens Platz finden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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