02.01.2026
HEALTH

Medonn: Tiroler App will Terminchaos und Kommunikationslücken im Gesundheitswesen lösen

Das Innsbrucker Startup Medonn entwickelt eine digitale Gesundheitsplattform, die Patient:innen und Ärzt:innen zentral miteinander vernetzen soll. Co-Founder Ivo Schmitt zielt damit auf einen effizienteren Informations- und Terminfluss im österreichischen Gesundheitswesen ab.
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Medonn
© Medonn - Dano Seidemann (l.) und Ivo Schmitt von Medonn.

Lange Wartezeiten, unübersichtliche Terminbuchungen und eine oft umständliche Kommunikation zwischen Patient:in und Ärztin bzw. Arzt. Diese ineffizienten Prozesse im Gesundheitswesen führten bei Ivo Schmitt und Dano Seidemann, Gründer und CEO von moltoimmo, dazu, sich eine Lösung dafür zu überlegen. Heraus kam Medonn aus Innsbruck.

Medonn: Plattform für Gesundheitsmarkt

„Unser Ziel ist es, eine effiziente, sichere und moderne Plattform zu entwickeln, die Patienten und Ärzte miteinander verbindet und auch Patienten-und Dokumentenverwaltung im Fokus hat“, erklärt der Gründer.

Schmitt hat früher bei BGB Dentistry gearbeitet, einem Unternehmen, das seit 2012 Zahnärzt:innen aus Süd- und Osteuropa holte, ihnen einen Niederländisch-Kurs anbot und dann einen Job in den Niederlanden garantierte.

Medonn rief er dann ins Leben, um eine „intuitive und smarte Lösung“ für den österreichischen Gesundheitsmarkt zu bieten. Der Fokus liegt dabei auf einer benutzerfreundlichen App, die Terminbuchung und Patientenkommunikation zentralisiert.

„Unser einzigartiger Vorteil liegt in effiziente Terminplanung für Ärzte, Physiotherapeuten und Fitnessstudios. Unsere Vision: Medonn soll zur führenden digitalen Schnittstelle zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal in Österreich und später auch in Deutschland werden. Ein Patient sucht zum Beispiel einen Hautarzt mit kurzfristigen Terminen. In Medonn sieht er in Echtzeit freie Termine, bucht direkt online und erhält alle Informationen zu Wartezeiten, Standort und Bewertungen. Ein großer Aspekt liegt dabei im Füllen der No-shows für Ärzte und den schnellen Terminfinder für Patienten.“

Für Fitnessstudios bietet die Plattform zudem an, Neukunden zu gewinnen und offene Plätze in ihren Kursen zu füllen.

Medonn möchte Aufwand um die Hälfte reduzieren

„Parallel dazu bauen wir unser Netzwerk aus und testen unsere Lösung mit den ersten Pilotpraxen“, erklärt Schmitt.

Das Feedback aus ersten Gesprächen mit Ärzt:innen sei bisher durchweg positiv. Viele würden in Medonn eine dringend benötigte Lösung im Gesundheitswesen sehen. „Der größte Effizienzgewinn liegt in der Reduzierung des administrativen Aufwands und der Telefonzeit: Ärzte verbringen derzeit oft zehn bis fünfzehn Stunden pro Woche mit nicht-medizinischen Tätigkeiten. Medonn kann diesen Aufwand um bis zu 50 Prozent reduzieren, was mehr Zeit für die Patienten bedeutet. Das gilt vor allem für die Terminvergabe per App und Chatbot, bei der der Arzt den Patienten direkt anspricht“, so Schmitt.

Zu den nächsten Zielen des Startups gehören der Launch in Österreich mit 100 Ärzt:innen im ersten Jahr, eine mittelfristige Skalierung auf 15.000 Ärzt:innen und schließlich eine Expansion nach Deutschland.

„Die kommenden Monate“, so Schmitt, „werden entscheidend für die weitere Validierung durch Pilotkunden sein. Die Resonanz zeigt aber schon jetzt, dass der Markt für eine digitale Lösung wie Medonn bereit ist.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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