06.11.2024
MEDTECH

medbee knackt die 30.000-User-Marke mit seiner Health-App

Medbee erreicht einen weiteren Meilenstein: Das MedTech-Startup meldet nach dem Relaunch eine Rekordnutzung von 30.000 Usern.
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Medbee
Medbee-Gründer Andreas Strouhal | (c) Medbee & Adobe Stock, collage by der brutkasten

Das Wiener MedTech-Startup medbee, gegründet vom Kardiologen Andreas Strouhal, betreibt eine Plattform, auf der Ärzt:innen Zugang zu medizinischem Fachwissen erhalten und sich mit Kolleg:innen vernetzen können – brutkasten berichtete. Die Health-App ist darauf ausgelegt, (angehenden) Mediziner:innen im Berufsalltag als „effiziente Entscheidungshilfe“ zu dienen.

Sieben Jahre nach der Gründung vermeldet das Startup nun eine Rekordnutzung von 30.000 User:innen – laut medbee eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. Darüber hinaus präsentiert das Unternehmen die Ergebnisse des Relaunchs der Plattform.

medbee-App gewinnt monatlich 500 Neuregistrierungen dazu

Seit der Gründung im Jahr 2017 verzeichnet das Health-Tech-Startup medbee ein kontinuierliches Wachstum, wie brutkasten berichtete. Im Dezember 2022 nutzten etwa 9.000 User:innen die medbee-App. Anschließend beteiligte sich der deutsche Springer Medizin Verlag mit einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen. Diese Partnerschaft brachte medbee durch Sachleistungen und ein Investment in Millionenhöhe einen erheblichen Entwicklungs- und Wachstumsschub.

Inzwischen zählt medbee (Stand: September 2024) über 30.000 Nutzer:innen, von denen rund 30 Prozent in Österreich und die verbleibenden 70 Prozent in Deutschland ansässig sind. Damit konnte das Startup innerhalb von zwei Jahren etwa 20.000 neue User gewinnen. Medbee spricht von monatlich über 500 Neuregistrierungen.

Relaunch: Fokus auf Benutzeroberfläche und Nutzererlebnis

Die medbee-App durchlief kürzlich einen Relaunch, der die Benutzeroberfläche übersichtlicher und das Nutzererlebnis angenehmer gestalten sollte. Gründer Andreas Strouhal erklärt: „Durch die optimierte Bibliothek und eine leistungsstarke Suchfunktion wird medbee für unsere User im deutschsprachigen Raum zum unverzichtbaren Werkzeug im Praxisalltag“.

In den kommenden Monaten sind weitere Verbesserungen geplant. So soll ein personalisiertes Dashboard es den Nutzer:innen ermöglichen, bevorzugte Inhalte schnell griffbereit zu haben. Auch die Partnerkanäle werden ausgebaut, sodass Marken und Inhalte noch gezielter präsentiert werden können. Medbee bietet nämlich Partnerunternehmen die Möglichkeit, ihre Inhalte auf der Plattform zu platzieren und sich so in der medizinischen Community zu positionieren.

App soll Ärzt:innen helfen, „schnelle und sichere Entscheidungen“ zu treffen

Medbee stellt in seiner kostenlosen App aktuelle medizinische Leitlinien in Form von „Pocketcards“ zur Verfügung. Diese Inhalte sind speziell auf die Fachgebiete Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie und Dermatologie abgestimmt. Ärzt:innen und Medizinstudierende können über ihr Smartphone oder am Desktop auf relevante Leitlinien zugreifen.

Laut Gründer Strouhal seien die Guidelines „kurz und prägnant“ zusammengefasst, sodass Nutzer:innen „schnelle und sichere Entscheidungen im Sinne ihrer Patienten treffen“ können.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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