06.11.2024
MEDTECH

medbee knackt die 30.000-User-Marke mit seiner Health-App

Medbee erreicht einen weiteren Meilenstein: Das MedTech-Startup meldet nach dem Relaunch eine Rekordnutzung von 30.000 Usern.
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Medbee
Medbee-Gründer Andreas Strouhal | (c) Medbee & Adobe Stock, collage by der brutkasten

Das Wiener MedTech-Startup medbee, gegründet vom Kardiologen Andreas Strouhal, betreibt eine Plattform, auf der Ärzt:innen Zugang zu medizinischem Fachwissen erhalten und sich mit Kolleg:innen vernetzen können – brutkasten berichtete. Die Health-App ist darauf ausgelegt, (angehenden) Mediziner:innen im Berufsalltag als „effiziente Entscheidungshilfe“ zu dienen.

Sieben Jahre nach der Gründung vermeldet das Startup nun eine Rekordnutzung von 30.000 User:innen – laut medbee eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. Darüber hinaus präsentiert das Unternehmen die Ergebnisse des Relaunchs der Plattform.

medbee-App gewinnt monatlich 500 Neuregistrierungen dazu

Seit der Gründung im Jahr 2017 verzeichnet das Health-Tech-Startup medbee ein kontinuierliches Wachstum, wie brutkasten berichtete. Im Dezember 2022 nutzten etwa 9.000 User:innen die medbee-App. Anschließend beteiligte sich der deutsche Springer Medizin Verlag mit einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen. Diese Partnerschaft brachte medbee durch Sachleistungen und ein Investment in Millionenhöhe einen erheblichen Entwicklungs- und Wachstumsschub.

Inzwischen zählt medbee (Stand: September 2024) über 30.000 Nutzer:innen, von denen rund 30 Prozent in Österreich und die verbleibenden 70 Prozent in Deutschland ansässig sind. Damit konnte das Startup innerhalb von zwei Jahren etwa 20.000 neue User gewinnen. Medbee spricht von monatlich über 500 Neuregistrierungen.

Relaunch: Fokus auf Benutzeroberfläche und Nutzererlebnis

Die medbee-App durchlief kürzlich einen Relaunch, der die Benutzeroberfläche übersichtlicher und das Nutzererlebnis angenehmer gestalten sollte. Gründer Andreas Strouhal erklärt: „Durch die optimierte Bibliothek und eine leistungsstarke Suchfunktion wird medbee für unsere User im deutschsprachigen Raum zum unverzichtbaren Werkzeug im Praxisalltag“.

In den kommenden Monaten sind weitere Verbesserungen geplant. So soll ein personalisiertes Dashboard es den Nutzer:innen ermöglichen, bevorzugte Inhalte schnell griffbereit zu haben. Auch die Partnerkanäle werden ausgebaut, sodass Marken und Inhalte noch gezielter präsentiert werden können. Medbee bietet nämlich Partnerunternehmen die Möglichkeit, ihre Inhalte auf der Plattform zu platzieren und sich so in der medizinischen Community zu positionieren.

App soll Ärzt:innen helfen, „schnelle und sichere Entscheidungen“ zu treffen

Medbee stellt in seiner kostenlosen App aktuelle medizinische Leitlinien in Form von „Pocketcards“ zur Verfügung. Diese Inhalte sind speziell auf die Fachgebiete Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie und Dermatologie abgestimmt. Ärzt:innen und Medizinstudierende können über ihr Smartphone oder am Desktop auf relevante Leitlinien zugreifen.

Laut Gründer Strouhal seien die Guidelines „kurz und prägnant“ zusammengefasst, sodass Nutzer:innen „schnelle und sichere Entscheidungen im Sinne ihrer Patienten treffen“ können.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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