06.11.2024
MEDTECH

medbee knackt die 30.000-User-Marke mit seiner Health-App

Medbee erreicht einen weiteren Meilenstein: Das MedTech-Startup meldet nach dem Relaunch eine Rekordnutzung von 30.000 Usern.
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Medbee
Medbee-Gründer Andreas Strouhal | (c) Medbee & Adobe Stock, collage by der brutkasten

Das Wiener MedTech-Startup medbee, gegründet vom Kardiologen Andreas Strouhal, betreibt eine Plattform, auf der Ärzt:innen Zugang zu medizinischem Fachwissen erhalten und sich mit Kolleg:innen vernetzen können – brutkasten berichtete. Die Health-App ist darauf ausgelegt, (angehenden) Mediziner:innen im Berufsalltag als „effiziente Entscheidungshilfe“ zu dienen.

Sieben Jahre nach der Gründung vermeldet das Startup nun eine Rekordnutzung von 30.000 User:innen – laut medbee eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. Darüber hinaus präsentiert das Unternehmen die Ergebnisse des Relaunchs der Plattform.

medbee-App gewinnt monatlich 500 Neuregistrierungen dazu

Seit der Gründung im Jahr 2017 verzeichnet das Health-Tech-Startup medbee ein kontinuierliches Wachstum, wie brutkasten berichtete. Im Dezember 2022 nutzten etwa 9.000 User:innen die medbee-App. Anschließend beteiligte sich der deutsche Springer Medizin Verlag mit einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen. Diese Partnerschaft brachte medbee durch Sachleistungen und ein Investment in Millionenhöhe einen erheblichen Entwicklungs- und Wachstumsschub.

Inzwischen zählt medbee (Stand: September 2024) über 30.000 Nutzer:innen, von denen rund 30 Prozent in Österreich und die verbleibenden 70 Prozent in Deutschland ansässig sind. Damit konnte das Startup innerhalb von zwei Jahren etwa 20.000 neue User gewinnen. Medbee spricht von monatlich über 500 Neuregistrierungen.

Relaunch: Fokus auf Benutzeroberfläche und Nutzererlebnis

Die medbee-App durchlief kürzlich einen Relaunch, der die Benutzeroberfläche übersichtlicher und das Nutzererlebnis angenehmer gestalten sollte. Gründer Andreas Strouhal erklärt: „Durch die optimierte Bibliothek und eine leistungsstarke Suchfunktion wird medbee für unsere User im deutschsprachigen Raum zum unverzichtbaren Werkzeug im Praxisalltag“.

In den kommenden Monaten sind weitere Verbesserungen geplant. So soll ein personalisiertes Dashboard es den Nutzer:innen ermöglichen, bevorzugte Inhalte schnell griffbereit zu haben. Auch die Partnerkanäle werden ausgebaut, sodass Marken und Inhalte noch gezielter präsentiert werden können. Medbee bietet nämlich Partnerunternehmen die Möglichkeit, ihre Inhalte auf der Plattform zu platzieren und sich so in der medizinischen Community zu positionieren.

App soll Ärzt:innen helfen, „schnelle und sichere Entscheidungen“ zu treffen

Medbee stellt in seiner kostenlosen App aktuelle medizinische Leitlinien in Form von „Pocketcards“ zur Verfügung. Diese Inhalte sind speziell auf die Fachgebiete Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie und Dermatologie abgestimmt. Ärzt:innen und Medizinstudierende können über ihr Smartphone oder am Desktop auf relevante Leitlinien zugreifen.

Laut Gründer Strouhal seien die Guidelines „kurz und prägnant“ zusammengefasst, sodass Nutzer:innen „schnelle und sichere Entscheidungen im Sinne ihrer Patienten treffen“ können.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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