22.04.2024
INVESTEMENT

Mazing: Wiener AR-Startup holt sechsstelliges Investment aus Kalifornien

Nach über drei Jahren Wachstum aus eigenen Mitteln vermeldet die Mazing GmbH nun ein sechsstelliges Investment. Das österreichische Startup gilt als Hidden Champion im Bereich Augmented Reality (AR) in Europa und flog lange Zeit unter dem Radar. Mit Kunden wie OTTO, Toshiba, Spar und der Telekom sowie frischem Geld aus Kalifornien möchte man weiter wachsen.
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Mazing
(c) Mazing - (v.l.) Marco Messner (COO), Stefan Sprenger (CTO) und Manuel Messner (CEO).

Die bisherige Unternehmensgeschichte von Mazing ist eher Startup-untypisch verlaufen. So arbeiteten die Gründer Manuel Messner (CEO), Stefan Sprenger (CTO) und Marco Messner (COO) seit der Gründung 2021 bis heute ausschließlich mit eigenem Geld sowie dem operativen Cashflow.

Mazing: „Uns fehlte anfangs das Geld“

„Uns fehlte anfangs sogar das Geld für einen eigenen Messestand. Also sind wir hingefahren und haben die Messestände selbst abgeklappert. Neben unzähligen ‚Neins‘ gab es dann eben auch mal ein ‚Ja‘, erzählt Messner: „Aber es war schon sehr hart, gerade wenn du Mitarbeiter auch mal wieder entlassen musst.“

Eines der ‚Ja‘ kam schlussendlich von einem Kunden. Modus Furniture ist ein globaler Möbelhersteller mit Sitz in Los Angeles. Dieser ist nun als Investor mit einem sechstelligen Betrag eingestiegen.

Fokus auf Kundenakquise

Mazing hatte nach eigenen Angaben immer den Fokus auf Kundenakquise gelegt statt auf Investoren. „Wenn das Produkt überragend ist, kommen Interessenten von allein“, so Messner weiter. Modus Furniture gab im Zuge des Investments an, dass es ein vergleichbares Produkt auf dem Markt nicht gebe und man über die eigene Branche hinaus gleich riesiges Potenzial erkannt hätte.

Zur Erklärung: Mit der Software von Mazing können Unternehmen ihre Produkte im virtuellen Raum darstellen. Möglich wird dies per webbasiertem Augmented Reality, ganz ohne App. Das AR-Startup liefert dabei die Erstellung der 3D-Modelle sowie die Software zur Einbettung aus einer Hand.

Zu den beliebtesten Anwendungen gehören interaktive 3D-Produkte für Onlineshops, welche die Conversionrate massiv steigern und gleichzeitig die Rücksendequote senken sollen. Damit trägt das junge Unternehmen maßgeblich zur Reduzierung der Emissionen beim Online-Kauf und der Wegwerfgesellschaft bei, wie es laut Aussendung heißt.

Mazing mit Skalierungsplänen

Das Startup, mit einem aktuell zehnköpfigem Team, möchte so „das Einkaufserlebnis der Zukunft“ mitgestalten. Konkret bedeutet das: den Kamin vor dem Kauf zu Hause zu „testen“, Sonnenbrillen vor dem Kauf im eigenen Gesicht zu sehen oder neue Möbelstücke in die eigene Wohnung zu platzieren.

Mit dem frischen Geld wollen die Gründer vor allem global wachsen. Im DACH-Raum sei man bereits der größte Anbieter für webbasiertes AR bei Betrachtung der Kundenlizenzen-Anzahl. Nun wolle man jedoch weltweit stärker skalieren und dafür auch ordentlich Geld einsetzen.

CTO Stefan Sprenger sieht Europa als potenziell großen Player beim Thema AR. Dabei sagt er massive Umwälzungen voraus, die Lösungen am heimischen Markt einfordern: „Die USA ist uns in den meisten AR-Anwendungen voraus. Für unsere Nische glauben wir, dass niemand mehr in zehn Jahren in einem Onlineshop einkaufen möchte, der keine AR-Vorschau auf Produkte anbietet“.

„Auch aus Österreich zum Weltmarktführer“

Mit Mazing möchte man deshalb zeigen, dass auch aus Österreich Nischenlösungen zum Weltmarktführer werden können und nicht alle AR-Startups in den USA gegründet werden. Gegenüber der Konkurrenz platziert sich Mazing daher als Mix aus Agentur und SaaS-Unternehmen. Dafür gehe man auch auf individuelle Kundenwünsche ein, die spezielle Branchen benötigen.

„Einfach nur ein 3D-Modell anzubieten, bringt nichts. Es muss mit Farbechtheit, Auflösung und Materialstruktur genauso gut aussehen wie das echte Produkt“, erklärt Sprenger, der Salzburger CTO des Unternehmens. Es könne sogar kontraproduktiv sein, wenn ein Produkt in AR letztlich anders oder schlechter aussieht.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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