27.03.2020

Neue Plattform “match4healthcare” vernetzt Spitäler mit Medizinstudenten

Eine neue Plattform namens “match4healthcare” vernetzt Spitäler und Gesundheitseinrichtungen mit Medizinstudenten, um weitere Ressourcen für das Gesundheitssystem zu schaffen. Helfende und Institutionen in Österreich und Deutschland können sich ab sofort registrieren und in den Austausch treten.
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match4healthcare
(c) der brutkasten / Martin Pacher

Derzeit wird jede Ressource im Gesundheitssystem gebraucht. Eine Schüsselrolle kommt dabei Medizinstudenten zu, die Unterstützung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen leisten können. 

Über eine neuartige Vernetzungsplattform namens „match4healthcare“ werden nun Studierende und Auszubildende gezielt mit medizinischen Versorgungseinrichtungen in Verbindung gebracht, um in der aktuellen Krisensituation das Gesundheitssystem zu entlasten.

Die Plattform ist in Österreich und Deutschland aktiv. Helfende und Institutionen können sich ab sofort auf der Website www.match4healthcare.eu registrieren. 

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

match4healthcare für mehr Ressourcen

Über match4healthcare wird laut den Initiatoren das Angebot der Helfenden mit dem Bedarf der Hilfesuchenden gezielt gematcht. Dadurch soll eine schnelle, einfache und direkte Vernetzung geschaffen werden.

Hierfür stellen die Helfenden im Portal ihre Informationen zu Ort, Ausbildungsstand und ihrer Vorerfahrung zur Verfügung. Im Gegenzug können Institutionen mit wenigen Klicks die passende Person finden und kontaktieren. 

Die Suche vereinfachen

match4healthcare wurde vom Österreicher Andreas Zehetner mitbegründet, der selbst Medizinstudent ist. Er erläutert die Intention hinter der Initiative: „Angesichts der aktuellen Corona-Krise war es für mich selbstverständlich im Rahmen meiner persönlichen Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten. Ich musste aber schnell feststellen, dass es zwar unzählige Facebookgruppen von hilfsbereiten Studierenden gab, diese aber nicht gebündelt wurden.“

Aktuell versuchen viele Institutionen, über eigene Portale und Formulare mit den Studierenden in Kontakt zu treten. Doch viele Studierende befinden sich zurzeit an anderen Orten als dem ihrer Universität. Daher ist der Prozess laut den Initiatoren oft ineffizient und von vielen Kommunikationshürden geprägt. Die Plattform soll hier Abhilfe schaffen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Neue Plattform “match4healthcare” vernetzt Spitäler mit Medizinstudenten

  • Über eine neuartige Vernetzungsplattform „match4healthcare“ werden nun Studierende und Auszubildenden  gezielt mit medizinischen Versorgungseinrichtungen in Verbindung gebracht, um in der aktuellen Krisensituation das Gesundheitssystem zu entlasten.
  • Helfende und Institutionen können sich ab sofort auf der Website www.match4healthcare.eu registrieren.
  • Hierfür stellen die Helfenden im Portal ihre Informationen zu Ort, Ausbildungsstand, Vorerfahrung etc. zur Verfügung und die Institutionen können im Pool an Helfenden mit wenigen Klicks passende Helfende finden und kontaktieren.
  • match4healthcare wurde vom Österreicher Andreas Zehetner mitbegründet, der selbst Medizinstudent ist.

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