24.01.2018

Mastercard: Gesichtserkennung ab 2019 flächendeckend

Der Kreditkartenanbieter Mastercard bietet bereits jetzt biometrische Identifikations-Möglichkeiten. Ab April 2019 soll das Service flächendeckend zu Verfügung stehen.
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Gesichtserkennung Iris-Scan Fingerabdruck-Scan Mastercard
(c) fotolia.com - rock_the_stock: Gesichtserkennung (dramatisierte Darstellung)

93 Prozent der Verbraucher würden gemäß einer von Mastercard in Auftrag gegeben Studie biometrische Identifikations-Lösungen gegenüber Passwort-Systemen bevorzugen, schreibt der Kreditkarten-Anbieter in einer Aussendung. Ab April 2019 würden Gesichtserkennung, Iris- und Fingerabdruck-Scan über Smartphone und Tablet, die das Unternehmen bereits jetzt in 16 Ländern anbietet, daher flächendeckend umgesetzt werden. „Alle Banken, die als Lizenznehmer Mastercards herausgeben, sind durch ein entsprechendes Mandat nun beauftragt, ihren Kunden ab diesem Zeitpunkt entsprechende Lösungen anzubieten“, heißt es in der Aussendung.

+++ Fokus: FinTech +++

Gesichtserkennung und Co. erfüllen PSD2-Regulierungen

„Biometrische Technologien passen perfekt zu den Erwartungen unserer Kunden nach sicheren und modernen Zahlungsmethoden, die zu ihrem digitalen Lebensstil passen“, wird Gerald Gruber, General Manager Mastercard Austria, zitiert. Man treibe daher seit Jahren die Entwicklung auf dem Gebiet voran – im online-, wie im offline-Bereich. Man wolle damit das Nutzer-Erlebnis und die Sicherheit verbessern. Und man erfülle damit die neuen Authentifizierungsregulierungen der Europäischen Union (PSD2).

Hintergrund: Deutlich geringere Abbruchrate

Noch wichtiger dürfte für die Maßnahme aber ein weiterer Aspekt sein. Man könne nämlich die Abbruch-Raten bei Käufen durch biometrische Methoden gegenüber Passwort-basierten Systemen um bis zu 70 Prozent reduzieren, heißt es von Mastercard. „Bereits bestehende Authentifizierungsmethoden können dazu führen, dass der Verbraucher die Website des Anbieters verlässt, weil sie zu zeitintensiv oder kompliziert aufgebaut sind. Um dies zu vermeiden, reicht es nicht mehr aus, sich darauf zu verlassen, was der Nutzer kennt (z.B. Passwörter) und was er besitzt (z.B. Chipkarten). Stattdessen muss man sich darauf konzentrieren, worüber er verfügt (z.B. sein Smartphone) und was ihn identifiziert (biometrische Faktoren)“, ist in der Aussendung zu lesen. Im Klartext: Man erwartet sich durch die Maßnahme auch eine signifikante Steigerung des Transaktionsumsatzes.

+++ Banken-Videoidentifikation: Großer Schritt oder schon jetzt veraltet? +++

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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