16.01.2026
INDUSTRIESTRATEGIE

Maßnahme Nummer 105: Regierung nennt Startzeitpunkt für Dachfonds

Seit einem Ministerratsbeschluss und einer Studienpräsentation im September war es von Regierungsseite leise um den als "Scale-up Fonds" titulierten geplanten Dachfonds. Nun scheint er in der heute präsentierten Industriestrategie auf - mit einem genau benannten geplanten Startzeitpunkt. Ob dieser hält, darf bezweifelt werden.
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Die Minister Peter Hanke (SPÖ) und Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sowie Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) bei der Präsentation der Industriestrategie | Screenshot
Die Minister Peter Hanke (SPÖ) und Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sowie Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) bei der Präsentation der Industriestrategie | Screenshot

Nachdem er es im Februar vor einem Jahr ins Regierungsprogramm geschafft hatte, war es im September so weit: Der geplante Startup-Dachfonds – nun als „Scale-up Fonds“ tituliert, wurde im Ministerrat beschlossen (brutkasten berichtete). Mehr als eine bekräftigte Willensbekundung war das aber de facto noch nicht. Die Veröffentlichung einer bei EcoAustria in Auftrag gegebenen Studie gab Ende September noch einen besseren Einblick in die angedachte Ausgestaltung (brutkasten berichtete). Dann wurde es von Regierungsseite jedoch ruhig um den Fund of Funds, der bis zu 500 Millionen Euro schwer werden und in VC-Fonds investieren soll.

„Wird mit Anfang 2027 operativ tätig“

Nun gibt es aber Neuigkeiten – wenn auch sehr stichwortartig. In der heute präsentierten Industriestrategie Österreich 2025 wird der Dachfonds erwähnt. Auf 112 Seiten nennt die Regierung 114 konkrete Maßnahmen. Ganz hinunterscrollen bzw. ganz nach hinten blättern zahlt sich aus. Denn als Maßnahme Nummer 105 schaffte es auch der „Scale-up Fonds“ in die Strategie. Die Beschreibung bleibt dabei recht stichwortartig und enthält altbekanntes. Ein nennenswertes Detail kommt darin aber vor: „Der Scale-up-Fonds zur Finanzierung von Spin-offs und Scale-ups wird mit Anfang 2027 operativ tätig.“, heißt es dort im Wortlaut. Ob mit dem Beginn des operativen Starts bereits erste Investments oder der Start des Fundraisings gemeint ist, geht aus dem Dokument jedoch nicht hervor.

Noch viele Schritte bis zum ersten Investment

Die Frage nach dem geplanten Zeithorizont ist somit zumindest teilweise beantwortet. Ob dieser – so oder so straffe – Zeitplan hält, ist jedoch angesichts der Umstände fraglich. Denn wie oben angedeutet war der Ministerratsbeschluss im September noch sehr unkonkret. Mehr als dass es einen Dachfonds geben soll, wurde damals noch nicht festgelegt. Der konkrete Entwurf muss also noch in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet und dann im Parlament beschlossen werden. Dann muss das Fonds-Management und das operative Team aufgestellt werden. Und erst dann kann das Fundraising (offiziell) beginnen – und die institutionellen Investoren, auf die abgezielt wird, haben nicht den Ruf, sehr schnelle Entscheidungsprozesse zu haben. Im ersten Closing muss dann freilich noch nicht das gesamte Zielvolumen erreicht sein, aber doch ein substanzieller Teil. Und dann kann endlich investiert werden.

Alles in wenigen Monaten erledigt?

Ohne Zweifel gibt es im Hintergrund bereits Gespräche sowohl mit möglichen Investoren (Limited Partners) als auch mit potenziellen Fonds-Manager:innen. Dass nach dem Parlamentsbeschluss, dessen Zeitpunkt auf Basis der bisherigen Kommunikation noch nicht absehbar ist, alles in wenigen Monaten fertig aufgesetzt ist, darf aber zumindest angezweifelt werden. Es wäre nicht der erste Fonds, dessen erstes Closing und Investment-Start sich nach hinten verschieben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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