05.12.2024
NEUGRÜNDUNG

MaschinenHirn: Ex-Kanzler-Sohn Niko Kern gründet mit KI-Expertin KI-Firma – Kern als Berater

MaschinenHirn will maßgeschneiderte KI-Lösungen für KMU liefern. Dafür soll unter anderem Expertin Stephanie Ness als CTO sorgen.
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Das MaschinenHirn-Team: (v.l.n.r.) Christian Kern, Lea Christa, Lisa Maria Kern, Stephanie Ness, Nikolaus Kern | (c) MaschinenHirn
Das MaschinenHirn-Team: (v.l.n.r.) Christian Kern, Lea Christa, Lisa Maria Kern, Stephanie Ness, Nikolaus Kern | (c) MaschinenHirn

„Nur rund ein Drittel aller Unternehmen nutzen KI. Wir wollen diesen Wert auf 100 Prozent erhöhen“, wird Nikolaus Kern in einer Aussendung zitiert. Erreichen will der Sohn von Ex-Bundeskanzler Christian Kern dieses durchaus ambitionierte Ziel mit seinem neuen Unternehmen MaschinenHirn. „Dass KI Vorgänge in Unternehmen vereinfachen kann, wissen wir wohl alle. Nur wissen die meisten nicht, wie. Hier kommen wir ins Spiel, um Unternehmen nicht nur bei der Implementierung einer KI, sondern auch bei deren Planung zu helfen“, so Kern.

Stephanie Ness: KI-Expertin mit Harvard-Abschluss als CTO für „AI Aficionado“ Kern

Dazu will das Unternehmen maßgeschneiderte KI-Lösungen für KMU liefern – „rasch implementierbar und kosteneffizient“. CEO Kern, der selbst keine einschlägige Berufserfahrung im KI-Bereich, aber eine KI-Ausbildung an der JKU Linz mitbringt und sich auf LinkedIn als „Serial Entrepreneur, Political Bad Boy & AI Aficionado“ bezeichnet, holte sich dafür eine ausgewiesene Expertin als CTO an seine Seite.

Stephanie Ness könne neben anderen Studien einen IT-Master-Abschluss aus der US-Eliteuni Harvard vorweisen und verfüge über „mehr als zwölf Jahre KI-Erfahrung, dutzende relevante Publikationen sowie Patente“, heißt es vom Unternehmen. Sie ist laut wirtschaft.at (siehe oben) neben Niko Kern, der 50,1 Prozent der Anteile der „MaschinenHirn – HirnTech – Künstliche Intelligenz GmbH“ hält, mit 24,9 Prozent zweitgrößte Anteilseignerin.

Fokus auf Förderung von Frauen in der KI

Ness will in ihrer Arbeit auch einen Fokus auf die Förderung von Frauen setzen. „Wir wissen, dass Diversität Innovation fördert und der Schlüssel für zukunftsorientierte KI-Lösungen ist“, sagt die MaschinenHirn-CTO. „Deswegen fördern wir aktiv Frauen im Tech-Bereich und setzen auf zwei erfahrene weibliche Lead Entwicklerinnen, und sind allesamt Mitglieder im ‚Woman in AI‘-Netzwerk.“

Ex-Kanzler Christian Kern als Strategieberater für MaschinenHirn

Ebenfalls unterstützt wir MaschinenHirn von Niko Kerns prominentem Vater, der als Strategieberater fungiert und über seine CK Assetmanagement GmbH 12,5 Prozent der Anteile hält. Er soll seine jahrelange Erfahrung im Tech-Bereich – vor allem über Funktionen in den Firmen rund um seine Ex-Frau Eveline Steinberger – einbringen. Weiters mit 12,5 Prozent am Unternehmen beteiligt und auf der Website als Chief Legal Officer angeführt ist Lisa Maria Kern (ehem. Goger), NEOS-Politikerin, Rechtsanwaltsanwärterin und Ehefrau von Niko Kern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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