16.05.2023

Martin Rohla stößt Großteil seiner Beteiligungen ab

Martin Rohla spricht im brutkasten-Gespräch über seine Anfänge im Unternehmertum, warum der Kapitalismus gerade eine Revolution erlebt und gibt preis, dass er - was Beteiligungen angeht - etwas leiser treten wird.
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Rohla, Goodshares,
(c) Habibi&Hawara - Martin Rohla über seine Pläne und Nachhaltigkeit.

Martin Rohla ist den meisten aus dem TV bekannt, wo er als Juror bei „2m2m“ in diverse Startups investierte, sich dort später als Sustainability-Experte per „Green-Screen“ zuschaltete und Tickets an Gründer:innen mit sozialen und bzw. oder ökologischen Impact verteilte.

Diese Erfahrung ebnete den Unternehmerweg von Rohla

Heute ist Rohla an mehreren Startups beteiligt und pflegt seit geraumer Zeit den Fokus auf Nachhaltigkeit auch abseits der Kameras. Sein Weg ins Unternehmertum begann in den USA, als ein Job bei einer Creditanstalt sein persönlicher Gamechanger wurde.

„Ich habe mein Leben lang nie für eine Firma gearbeitet“, erzählt er. „Ich hatte ein Traineeship bei der Creditanstalt-Bankenverein in New York und habe dort entschieden, nie wieder für jemand anderen zu arbeiten. Denn, ich habe die Erfahrung gemacht, wie größere Prozesse funktionieren und dachte, wenn ich meine Arbeitskraft einsetze, dann lieber für mich selber und nicht für andere.“

Erstes Unternehmen mit 26

So gründete er mit jungen 26 Jahren einen Textilhandel mit sechs Filialen in Wien, welcher 1993 verkauft wurde. Der soziale Aspekt, der seine Arbeit heutzutage bestimmt, trat 2005 in sein Leben. Rohla gründete mit Datapharm Network ein Apotheken-EDV-Unternehmen und kaufte in Folge mehrere Apotheken in Österreich, die er ab 2007 verkaufte. Darunter die Saint Charles Apotheke, mit der er im gleichen Jahr für den Entrepreneur Of The Year Award nominiert wurde (Anm.: Er erhielt ihn 2019 im Bereich Social Entrepreneurship).

Zu seinen Prinzipien zählen Einstellungen wie: „Nachhaltiges Unternehmertum setzt nicht auf schnellen Profit sowie auf Kosten von Mensch und Umwelt. Sondern basiert auf der Erkenntnis, dass jede ökonomische Entscheidung nur unter Berücksichtigung ihres sozialen und ökologischen Impacts zu langfristig positiven Ergebnissen führt. Greenwashing fliegt immer auf. Nachhaltigkeit ist daher keine Marketingstory, sondern integraler Bestandteil jeder erfolgreichen Unternehmensstrategie.“

Der Investor wehrt sich vehement gegen eine Generalisierung, dass Social-Impact-Startups keine Profite generieren. „Die Definition von Nachhaltigkeit“, so sagt er, „ist eine ökonomische, politische und soziale Verantwortung. Es geht nicht darum, einen sozialen Generalauftrag zu haben, sondern bei dem, was man tut, den sozial-ökologischen Impact nicht zu vergessen. Es gibt tatsächlich kein Geschäftsmodell mehr, das funktionieren würde, wenn sich das Unternehmen nicht auf den ökologischen und sozialen Impact fokussiert. Du erhältst keine guten Mitarbeiter:innen, keine Finanzierung – wir erleben gerade die Revolution des Kapitalismus.“

Rohla reduziert Beteiligungen

Der frischgebackene 60-Jährige hat über seine Goodshares-Company aktuell an die 30 Beteiligungen und Beratungsfunktionen, wie er erzählt. Und möchte in Zukunft aus einigen aussteigen. „Ich fokussiere mich künftig auf die fünf bis zehn, die wirklich gut funktionieren. Etwa Swing Kitchen, Fair Finance oder Ackerhelden. Neue Sachen mache ich nur noch“, so Rohla abschließend, „wenn sie wirklich ’supersexy‘ sind.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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