19.06.2020

Marschpat: Altrichter und startup300 steigen bei NÖ-Blasmusik-Startup ein

Michael Altrichter, Markus Tröscher und startup300 steigen mit einem nicht näher genannten Betrag beim Wiener Neustädter Startup Maschpat ein, das ein digitales Marschbuch und weitere Software-Lösungen für Blasmusik-Kapellen bietet.
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Marschpat: Michael Altrichter und die Gründer Carina Eigner, Patrick Rupprecht und Markus Wenzl
(c) Marschpat: Michael Altrichter und die Gründer Carina Eigner, Patrick Rupprecht und Markus Wenzl

Die Geschichte des Wiener Neustädter Startups Marschpat begann bereits 2017 im Studium der späteren Founder Patrick Rupprecht, Carina Eigner und Markus Wenzl an der FH Wiener Neustadt. Noch vor der formellen Gründung im August 2019 holte es sich unter anderem einen Sonderpreis beim riz up Genius 2019. Überzeugen konnte man die Jury damals mit dem Kernprodukt, einem „digitalen Marschbuch“ für Blasmusikkapellen – CEO Rupprecht ist selbst Kapellmeister.

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Das kann das „digitale Marschbuch“ von Marschpat

Das „digitale Marschbuch“ ist ein Gesamtsystem für digitale Noten, das speziell für die Blasmusik entwickelt wurde. Noten auf digitalen Anzeigegeräten können mit eigens designten Marschgabeln direkt am Instrument befestigt werden. Das Umblättern erfolgt automatisch, bei Auswahl eines Titels wird dieser auf alle Geräte synchronisiert – natürlich nach Instrumentengattung und Stimme differenziert. Zahlreiche Noten können so beim Marschieren digital mitgenommen werden.

Web-App und Hardware-Shop kürzlich gestartet

Inzwischen hat Marschpat das Produktportfolio ausgebaut. Erst vor wenigen Tagen, am 15. Juni, launchte man eine Web-App, die Blasmusik-Vereine bei der Verwaltung unterstützen soll, konkret bei Auftritts- und Probenverwaltung, Inventar- und Archivverwaltung sowie beim Synchronisieren von Terminen unter Vereinsmitgliedern. In der nächsten Ausbaustufe sollen damit auch Auftritte geplant werden können. Ebenfalls seit 15. Juni vertreibt das Unternehmen über seinen eigenen Online-Shop auch geeignete Hardware für das digitale Marschbuch.

Altrichter, Tröscher und startup300 steigen bei Marschpat ein

Bislang war Marschpat komplett in Gründer-Besitz, doch das ändert sich nun, wie gestern via Facebook verlautbart wurde. Der Business Angel und Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium Michael Altrichter steigt gemeinsam mit dem Musik-Business-Experten Markus Tröscher (ehem. u.a. Warner Bros Music Business Developer) und startup300 (Pioneers Ventures) mit einem nicht näher genannten Betrag beim Startup ein. Der Kontakt sei bei einem Startup Live Pitch zustande gekommen, wonach man in ständigem Kontakt verblieben sei, heißt es von Marschpat in einem Facebook-Thread.

„Oops I did it again“: Michael Altrichter bläst auch selber Saxophon

„Oops I did it again!“, kommentiert Altrichter auf Facebook. „Bei 5 Millionen BlasmusikerInnen allein in der DACH-Region, Militärkapellen in UK, Marching Bands in den USA, Lateinamerika, Arabien und Asien ist der digitale Notenmarkt global. Papiermarschbücher bitte ins Musikmuseum“, so der Regierungsbeauftragte weiter. Bei Marschpat freut man sich: „Markus Tröscher wird Mentor, er wird seine jahrelange Erfahrung im Bereich digitale Musik und Rechteverwertung miteinbringen. startup300 sorgt für 360 Grad-Wohlfühlzone. Michael Altrichter selbst spielt Klavier und Saxophon und bringt daher auch musikalisches Know-how mit“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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