30.04.2021

Marschpat: A1 kooperiert mit Blasmusik-Startup mit Altrichter-Beteiligung

Das Startup und der Mobilfunker entwickeln gemeinsam eine App für Musikschulen, die Organisation und Koordination des Unterrichts digitalisieren soll.
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A1: Das Marschpat-Team mit Markus Guttenberg, Leiter des A1 Innovations-Teams
(c) A1: Das Marschpat-Team mit Markus Guttenberg, Leiter des A1 Innovations-Teams

Was bringt Österreichs größten Mobilfunk-Anbieter A1 zu einer Zusammenarbeit mit einem Blasmusik-Startup? Natürlich die Digitalisierung. Das 2019 gegründete niederösterreichische Unternehmen Marschpat ist zunächst mit einem digitalen Marschbuch für Blasmusik-Kapellen mit Zusatzfunktionen in der Organisation an den Start gegangen. Damit überzeugte es unter anderem auch Business Angel Michael Altrichter, der vergangenes Jahr Einstieg und mit mehr als 20 Prozent Beteiligung zweitgrößter Anteileigner ist. Auch startup300 hält über Pioneers Ventures II einen (gewohnt winzigen) Anteil.

Gemeinsam mit A1 nimmt sich Marschpat nun der Digitalisierung des Musikschul-Wesens an. Eine derzeit zusammen mit einem Regionalmusikschulverband entwickelte neue App soll Musikschulen dabei unterstützen, die Organisation und Koordination des Unterrichts auf digitale Beine zu stellen. Über sie können Noten digital verwaltet und bereitgestellt werden. Lehrkräfte können über die App Hausaufgaben und Übungsstunden übersichtlich für ihre Schülerinnen und Schüler organisieren. Digitale Interaktions- und Feedbackmöglichkeiten für alle Beteiligten sollen die Kommunikation auch dann sicherstellen, wenn nicht gerade gemeinsam vor Ort musiziert werden kann.

Marschpat: A1-Kooperation als Schritt in andere Musikbereiche

Marschpat-Co-Founder und CEO Patrick Rupprecht beurteilt die Kooperation als Schritt in eine bereits zuvor angekündigte Richtung: “Vor allem sehen sie die Chance, unsere Idee auf andere Musikbereiche zu erweitern. Derzeit adaptieren wir unsere Lösungen auf die Anforderungen der Musikschulen. Die Kooperation mit A1 bedeutet für uns, dass dem neuen Produkt und der Adaption in weitere Musikbereiche nichts mehr im Weg steht”. Man profitiere vom Coaching und Sparring durch den neuen großen Partner. “Das Projekt ist ein Beispiel dafür, wie durch Innovation und Digitalisierung neue Möglichkeiten geschaffen und unser Alltag erleichtert wird”, kommentiert Markus Guttenberg, Leiter des A1 Innovations-Teams.

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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