13.01.2026
CLIMATETECH-INVESTMENTS

Markus Linder: „Man kann nicht mehr darauf wetten, dass Gesetze kommen und bleiben“

Mit seinem Family Office Triple Impact Ventures investiert Markus Linder in frühe Climate- und Impact-Startups. Im Gespräch erklärt er, wie sich Markt, Regulierung und Investmentlogiken im ClimateTech-Bereich aktuell verändern.
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Markus Linder, Gründer von Triple Impact Ventures (TIV) | (c) TIV

Bereits 2022 ging der österreichische Investor und inoqo-Gründer Markus Linder mit seinem Family Office Triple Impact Ventures (TIV) an den Start. Das Investmentvehikel mit Sitz in Wien positioniert sich seither als Frühphasen-Investor für Gründer:innen, die mit technologischen Lösungen an den großen ökologischen Herausforderungen arbeiten. Neben der Klimakrise adressiert TIV dabei gezielt auch Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung. So gab Linder im November 2024 den Einstieg von TIV in das Münchner Startup Hula Earth bekannt, das sich auf Biodiversitätsüberwachung spezialisiert hat. Damals investierten unter anderem auch der führende Frühphasen-Investor Point Nine und refurbed-Gründer Kilian Kaminski in das Startup (brutkasten berichtete).

Neues Investment: A&B Smart Materials

Auch 2025 tätigte Triple Impact Ventures neue Investments. Das jüngste Beispiel ist der Einstieg in das Oxforder Deep-Tech-Startup A&B Smart Materials. Das Unternehmen entwickelt biologisch abbaubare Alternativen zu fossilen Superabsorbern (SAPs), die etwa in Hygieneartikeln wie Windeln eingesetzt werden. SAPs sind Kunststoffe, die ein Vielfaches ihres Eigengewichts an Flüssigkeit aufnehmen können.

Das Problem: Herkömmliche SAPs sind synthetisch, basieren auf fossilen Rohstoffen und sind nicht biologisch abbaubar. Sie gelangen als persistentes Mikroplastik in die Umwelt und verschmutzen Böden und Gewässer. A&B Smart Materials adressiert dieses Problem in einem Milliardenmarkt. Mitte Dezember schloss das Unternehmen eine Pre-Seed-Runde über 1,5 Millionen Pfund ab.

„Wir haben in A&B Smart Materials investiert, weil sie ein riesiges Umweltproblem in einer Multi-Milliarden-Dollar-Industrie mit einer skalierbaren Lösung angehen“, sagt Linder. Entscheidend sei dabei nicht nur der ökologische Effekt, sondern auch die wirtschaftliche Perspektive.

Frühe Wetten und internationale Validierung

Gleichzeitig zeigte sich 2025 laut Linder auch im bestehenden Portfolio eine positive Entwicklung. Mehrere Beteiligungen konnten erfolgreiche Follow-on-Runden mit internationalen Top-Tier-Investoren abschließen und dabei deutliche Uprounds erzielen.

Besonders hervorzuheben ist Atmen, wo Project A Ventures eingestiegen ist. Das Investment gilt als Bestätigung der These von Triple Impact Ventures, dass Climate-Tech-Lösungen für industrielle Anwendungen in Europa stark an Relevanz gewinnen. Auch Emidat konnte mit einer von General Catalyst angeführten Runde ein starkes Signal setzen. Der Einstieg eines der weltweit führenden Venture-Capital-Fonds unterstreicht das Potenzial im Bereich Construction-Tech und Emissionsmanagement.

Abschreibungen und strukturelle Grenzen

Trotz positiver Entwicklungen im internationalen Bestandsportfolio blieb 2025 nicht ohne Rückschläge. Triple Impact Ventures musste im vergangenen Jahr auch Abschreibungen vornehmen. Dazu zählte auch das österreichische Food-Startup Arkeon, das im Mai 2025 in den Konkurs rutschte (brutkasten berichtete).

„DeepTech ist hart, und Hardware- sowie Infrastructure-Themen sind im aktuellen Marktumfeld extrem riskant“, sagt Markus Linder. Insbesondere hohe Kapitalbedarfe, lange Entwicklungszyklen und begrenzte Anschlussfinanzierungen stellten viele Modelle vor strukturelle Herausforderungen. Das gehöre zur Investorenrealität, mache aber auch deutlich, dass das heimische Ökosystem bei kapitalintensiven Climate-Themen weiterhin Aufholbedarf habe – vor allem in der Phase der Skalierung.

Markteinschätzung & Strategiewechsel: „The Regulatory Headwind“

Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben bei Triple Impact Ventures laut Linder zu einer “geschärften Markteinschätzung” geführt. 2025 wirkten dabei zwei gegensätzliche Kräfte besonders stark. Auf der einen Seite beschleunigt Technologie – allen voran Künstliche Intelligenz – Innovationszyklen und Skalierungsmöglichkeiten erheblich. Auf der anderen Seite wächst die politische Unsicherheit.

Dabei geraten selbst langfristige Klimaziele zunehmend unter Druck. Zwar hält die EU offiziell an ihren Zielen fest – etwa der Klimaneutralität bis 2050 und der Reduktion der Emissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 –, doch in der Umsetzung wurden regulatorische Vorgaben zuletzt mehrfach abgeschwächt oder verzögert. Für Investoren sinkt damit die Planbarkeit.

„Wir spüren massive Regulatory Headwinds“, sagt Linder. Die Unzuverlässigkeit des Regulators auf EU-Ebene mache Investments, die primär auf regulatorischen Vorgaben oder Compliance beruhen, zunehmend schwierig. „Man kann nicht mehr darauf wetten, dass Gesetze kommen und bleiben.“ Gerade für Climate- und Impact-Startups verändere das die Spielregeln grundlegend.

Ausblick 2026: Der „Climate-Denier-Test“

Aus dieser Einschätzung zieht Triple Impact Ventures klare Konsequenzen für 2026. Das Family Office verabschiedet sich von Investments in reine „Compliance-Plays“, die vor allem deshalb existieren, weil regulatorische Vorgaben sie erzwingen sollen. Stattdessen rücken Lösungen in den Fokus, die auch unabhängig von politischen Zielsetzungen einen klaren ökonomischen Mehrwert liefern.

Gesucht werden Geschäftsmodelle, die messbar Kosten senken oder Umsätze steigern. Der Impact – ob Klima, Biodiversität oder Umweltverschmutzung – bleibt das Ziel, doch der Kaufentscheid soll aus wirtschaftlichen Gründen fallen. Intern spricht das Team von TIV vom „Climate-Denier-Test“.

„Die Lösung muss so viel Business-Value liefern, dass sie selbst ein Klimawandelleugner kaufen würde – einfach, weil es sich rechnet“, formuliert Linder die neue Maxime. Impact bleibe zentral, aber ohne ökonomische Tragfähigkeit nicht skalierbar. Genau darin sieht Triple Impact Ventures die nächste Entwicklungsstufe des Impact Investings.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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