18.03.2024
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Markus Breitenecker verlässt CEO-Posten bei Puls 4 und steigt in den Vorstand auf

Es gib Neuerungen bei der ProSiebenSat.1 Group in Österreich. Den bisherigen CEO Markus Breitenecker zieht es ab April ins Nachbarland.
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Breitenecker
(c) Bernhard Eder - Markus Breitenecker mit neuer Position.

Der österreichische Medienmanager Markus Breitenecker leitet als CEO seit 1998 das Geschäft der ProSiebenSat.1 Group in Österreich. In dieser Zeit hat er, laut Aussendung, ProSiebenSat.1 Puls 4 zur größten privaten Fernsehgruppe und Joyn zum größten Streamer des Landes ausgebaut. Unter seiner Verantwortung entstand neben ProSieben Austria eine Senderfamilie mit u.a, Puls 4, ATV, ATV2 und dem eigenen Nachrichtensender Puls 24. 2017 gründete er in Österreich die Streaming-Plattform ZAPPN und integrierte diese im vergangenen Jahr in Joyn.

Auch für die hiesige Startup-Szene ist während seiner Leitung ein Fundament entstanden. Neben der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen„, die bereits elf Staffeln aufweist, wurde auch das renommierte 4Gamechangers-Festival unter Breiteneckers Führung ins Leben gerufen. Es gehört seit Jahren zu den Fixpunkten in Österreich, wenn es um Innovation, Medien und Zukunfts-Fragen geht. Nun zieht es den 55-Jährigen nach München.

Breitenecker ab April in Deutschland

Um den strategischen Fokus auf den Entertainment-Bereich auch im Vorstand weiter zu verstärken, hat der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE Markus Breitenecker (mit Wirkung zum 1. April 2024) in den Konzern-Vorstand berufen. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Bert Habets wird er fortan als Chief Operating Officer die Steuerung des Entertainment-Bereichs übernehmen. Sein Fokus liegt dabei auf den Bereichen Streaming und digitale Plattformen. Darüber hinaus wird er für die Länderaktivitäten in der Schweiz und Österreich verantwortlich sein.

Markus Breitenecker zu seiner Bestellung: „Ich danke dem Aufsichtsrat ganz herzlich für das Vertrauen. Streaming – und vor allem Joyn – ist das Herzstück unseres Entertainment-Geschäfts. Ich freue mich auf die enge Zusammenarbeit mit Bert Habets und darauf, Joyn zusammen mit diesem tollen Team weiter auszubauen und zu einem der führenden Streaming-Player in der DACH-Region zu entwickeln.“

Neue Geschäftsführung bei Puls 4

Künftig werden Thomas Gruber (bisher Content-Chef und Programmgeschäftsführer ATV & Puls 4) und Bernhard Albrecht (bisher CFO) als Co-CEOs die Geschicke von ProSiebenSat.1 Puls 4 leiten. Gemeinsam mit Chief Commercial Officer Michael Stix bilden sie nun die österreichische Geschäftsführung.

„Mich verbinden viele Erinnerungen und unvergessliche Erlebnisse, die nur mit meinem eingespielten Team und vielen Wegbegleiter:innen möglich waren. Drei Personen davon möchte ich herausheben: Mit Bernhard Albrecht und Michael Stix werden meine langjährigen Geschäftsführer-Kollegen auch weiterhin die Verantwortung in Österreich behalten. Neu im Geschäftsführer-Team ist mit Thomas Gruber einer meiner langjährigsten Begleiter und Ausnahme-Kollege. Er hat 2005 als Praktikant in Wien begonnen, ist seit 2015 als Mitglied der Geschäftsleitung für unseren Content verantwortlich und wurde außerdem 2017 ATV- bzw. 2023 Puls 4-Geschäftsführer. Ich kann mir für die große Herausforderung, das Unternehmen vom Broadcaster zum Streamer zu transformieren und Joyn weiter voranzutreiben, kein besseres Führungsteam vorstellen“, sagt Breitenecker zur neuen Geschäftsführung.

Und weiter: „Gemeinsam mit unserer Geschäftsleitung und den mittlerweile 500 Mitarbeiter:innen am Standort Wien haben wir in den vergangenen 26 Jahren Herausforderungen gemeistert und Erfolge errungen. Der Aufbruch in Richtung meiner neuen Aufgabe ist ein großer und zugleich emotionaler Schritt. Umso mehr freue ich mich, dass ich im Vorstand die Verantwortung für Österreich übernehmen werde.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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