03.10.2022

Nach über 1000 Tagen: Einigung bei Förderung von erneuerbarer Energie erzielt

Ökostromerzeuger können aufatmen. Mit Anfang Oktober ist die Marktprämienverordnung in Kraft getreten, die künftig Anreize für den Ausbau von erneuerbarer Energie schafft.
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Gewessler
(c) BMK/Cajetan Perwein

Lange wurde in der Branche auf sie gewartet, nun wurde eine Einigung erzielt. Die Rede ist von der sogenannten Marktprämienverordnung, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist. Konkret regelt sie künftig im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), ob Betreiber:innen von Ökostromanlagen einen Zuschuss zur Erzeugung bekommen, sofern die Marktpreise zu niedrig sind. In der Vergangenheit kritisierten Branchenvertreter:innen, dass viele Anlagen aufgrund des fehlenden Anzreissystems nicht realisiert wurden.

Von der IG-Windkraft heißt es dazu beispielsweise: “Nach einer mehr als 1.000 Tage dauernden Durststrecke können damit endlich wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Seit Anfang 2020 befinden sich allein auf Grund des Ökostromregimes fertig genehmigte Windkraftprojekte im Ausmaß von 140 MW auf einer Warteliste.”

Die Details zur Marktprämienverordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am Sonntag via Twitter die Details zur Marktprämienverordnung. Erstmals wird die Förderung von Ökostromanalgen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 15 Megawatt Biomasse und 1,5 Megawatt Biogas zur Verfügung. Zudem gibt es 2022 für die Windkraft 390 Megawatt und 90 Megawatt für die Wasserkraft. 2023 dann 400 Megawatt Windkraft und 170 Megawatt Wasserkraft.

IG Windkraft sieht Bundesländer am Zug

Die Marktprämienverordnung bedeutet in Zeiten hoher Strompreise laut IG Windkraft keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger:innen, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise wird eine Marktprämie ausbezahlt, wobei jedoch durch höhere Strompreise erzielte Einkünfte in diesem Fall Großteils in Abzug zu bringen sind, so die Interessensvertretung in einer ersten Reaktion.

Wie die IG Windkraft abschließend anmerkt, liegt nun der Ball für die Energiewende bei den Bundesländern. Diese müssten die entsprechenden Flächen ausweise. “Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei weitem nicht aus, um das Ziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen”, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.


Videotipp: Was die Novelle des UVP-Gesetzes für den Ausbau der Windkraft bedeutet

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Die Vorzimmer-Paketzustellung von Post und Nuki startet bald | (c) Österreichische Post AG
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Werbeaktion geglückt – so kann man wohl das Ergebnis der gestrigen Vorstellung eines neuen Angebots des Grazer Startups Nuki und der Post knapp zusammenfassen. Wie brutkasten berichtete, bietet die Post angemeldeten User:innen ab Juli die Zustellung von Paketen direkt ins Vorzimmer an. Voraussetzung ist, dass die Kund:innen ein Smart Lock von Nuki haben.

Werbeaktion von Nuki und Post bringt mehr als 2.000 Anmeldungen in 24 Stunden

Im Zuge einer Werbeaktion zum Start versprachen Post und Nuki den ersten 200 Angemeldeten unter anderem ein Gratis-Smart-Lock. Üblicherweise kostet dieses einmalig 289 Euro. Einige der größten Medien des Landes berichteten darüber. Schon einen Tag später verkündet die Post nun in einer Aussendung, dass die Aktion erfolgreich war.

“Wir sind völlig überwältigt! Mehr als 2.000 Anmeldungen nach knapp 24 Stunden zeigen die Bedeutung dieser europaweiten Innovation”, wird Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG, dort zitiert. “Die Österreicher:innen möchten ihre Online-Bestellungen direkt in die eigenen vier Wände bekommen und wir als Österreichische Post werden sie zustellen”, so Umundum weiter.

Erste 200 Nutzer:innen werden bald freigeschaltet

Zum Start schalte man im ersten Schritt 200 Nutzer:innen aus allen eingegangenen Anmeldungen frei, heißt es von der Post. In den nächsten Monaten werde man “kontinuierlich” weitere Nutzer:innen für die Vorzimmer-Zustellung freischalten.

Und so funktioniert’s: Zusteller:innen können mithilfe ihres mobilen Geräts die mit dem Nuki-Smart Lock versehene Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn die Empfänger:innen nicht zuhause sind. Diese können via Nuki-App die Zutrittsberechtigungen steuern. Im Vorzimmer muss eine speziell für den Zweck vorgesehene Paketmatte abgelegt werden. Außerdem können Pakete auf diesem Wege von Nutzer:innen auch verschickt werden.

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