03.10.2022

Nach über 1000 Tagen: Einigung bei Förderung von erneuerbarer Energie erzielt

Ökostromerzeuger können aufatmen. Mit Anfang Oktober ist die Marktprämienverordnung in Kraft getreten, die künftig Anreize für den Ausbau von erneuerbarer Energie schafft.
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Gewessler
(c) BMK/Cajetan Perwein

Lange wurde in der Branche auf sie gewartet, nun wurde eine Einigung erzielt. Die Rede ist von der sogenannten Marktprämienverordnung, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist. Konkret regelt sie künftig im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), ob Betreiber:innen von Ökostromanlagen einen Zuschuss zur Erzeugung bekommen, sofern die Marktpreise zu niedrig sind. In der Vergangenheit kritisierten Branchenvertreter:innen, dass viele Anlagen aufgrund des fehlenden Anzreissystems nicht realisiert wurden.

Von der IG-Windkraft heißt es dazu beispielsweise: „Nach einer mehr als 1.000 Tage dauernden Durststrecke können damit endlich wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Seit Anfang 2020 befinden sich allein auf Grund des Ökostromregimes fertig genehmigte Windkraftprojekte im Ausmaß von 140 MW auf einer Warteliste.“

Die Details zur Marktprämienverordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am Sonntag via Twitter die Details zur Marktprämienverordnung. Erstmals wird die Förderung von Ökostromanalgen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 15 Megawatt Biomasse und 1,5 Megawatt Biogas zur Verfügung. Zudem gibt es 2022 für die Windkraft 390 Megawatt und 90 Megawatt für die Wasserkraft. 2023 dann 400 Megawatt Windkraft und 170 Megawatt Wasserkraft.

IG Windkraft sieht Bundesländer am Zug

Die Marktprämienverordnung bedeutet in Zeiten hoher Strompreise laut IG Windkraft keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger:innen, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise wird eine Marktprämie ausbezahlt, wobei jedoch durch höhere Strompreise erzielte Einkünfte in diesem Fall Großteils in Abzug zu bringen sind, so die Interessensvertretung in einer ersten Reaktion.

Wie die IG Windkraft abschließend anmerkt, liegt nun der Ball für die Energiewende bei den Bundesländern. Diese müssten die entsprechenden Flächen ausweise. „Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei weitem nicht aus, um das Ziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.


Videotipp: Was die Novelle des UVP-Gesetzes für den Ausbau der Windkraft bedeutet

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Smatrics
© Smatrics EnBW.

Smatrics, der Betreiber von E-Auto-Ladeinfrastruktur in Österreich und ein Tochterunternehmen von VERBUND und EnBW Energie Baden-Württemberg (Joint Venture), verantwortet rund 20.000 Ladepunkte und verbindet mit dem „Smatrics Depot Club“ bereits Logistikunternehmen miteinander. Über die Kooperation mit Fryte soll diese Ladeinfrastruktur nun auch außerhalb des Club-Netzwerks zugänglich werden. Fryte bietet eine Plattform für die Lade- und Routenplanung von E-Lkw.

Smatrics erweitert Ladeangebot für E-Lkw

Über die deutsche Plattform werden sowohl die Standorte des Depot Clubs als auch öffentliche Ladepunkte von Smatrics in die Routen- und Ladeplanung von Logistikunternehmen integriert. Damit sollen Fahrer:innen und Disponent:innen einen Überblick über verfügbare Ladepunkte entlang ihrer Routen erhalten. Für Betreiber von Depot-Ladeinfrastruktur eröffne die Anbindung zugleich die Möglichkeit, ihre Ladepunkte auch für externe Nutzer:innen zugänglich zu machen und dadurch deren Auslastung zu erhöhen.

Technische Grundlage der Zusammenarbeit ist OCPI, ein offener, standardisierter Kommunikationsstandard in der Elektromobilität. Da beide Partner darauf setzen, konnte die Integration der Ladepunkte rasch umgesetzt werden, heißt es: In einem ersten Schritt wurden die Standorte in der Routenplanung sichtbar und nutzbar gemacht. Ab 2027 soll auch die Reservierung ausgewählter Ladepunkte möglich sein. Perspektivisch sollen Reservierungsdaten zudem an das Energiemanagementsystem der Standorte übergeben werden, um Netz- und Ladeprozesse zusätzlich abzusichern.

Über Betreibergrenzen hinweg planbar

„Ladeinfrastruktur für E-Lkw funktioniert nur, wenn sie über Betreibergrenzen hinweg planbar ist – für die Disposition zählt nicht, wer den Ladepunkt betreibt, sondern dass er zur Route passt. Mit Smatrics öffnen wir den Zugang zu Ladepunkten vom Depot bis zur öffentlichen Schnellladesäule in Deutschland und Österreich. Die Reservierung ist der nächste Schritt, an dem wir gemeinsam arbeiten“, sagt Maximilian Zähringer, CEO von Fryte Mobility.

Und Sita Meek, Head of Product bei Smatrics, ergänzt: „Viele unserer Depot-Kunden möchten ihre Ladeinfrastruktur zeitlich gezielt für externe Nutzung öffnen, um ihre Auslastung zu maximieren. Gleichzeitig soll der Zugang aber nur bestimmten Nutzergruppen offenstehen, und sich auf den Lkw konzentrieren. Durch die Kooperation mit Fryte verbessert sich die Sichtbarkeit und die Planbarkeit. Genau so muss ein offenes Peer-to-Peer-Ökosystem in der E-Logistik funktionieren.“

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