30.06.2022

Erneuerbare Energie: IG Windkraft sieht bei Marktprämienverordnung Verbesserungsbedarf

Am Mittwoch startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das künftig den Ausbau von erneuerbarer Energie in Österreich beschleunigen soll. IG Wandkraft sieht bei gewissen Punkten Verbesserungsbedarf.
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Solar- und Windkraft überholen Gas
(c) Adobestock

Lange wurde auf sie gewartet, nun geht sie in Begutachtung. Die Rede ist von der sogenannten „Marktprämienverordnung“, die künftig eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich spielen wird. Sie soll künftig im Fall von zu niedrigen Marktpreisen einen Zuschuss im Rahmen der Erzeugung von erneuerbarer Energie ermöglichen. Die Marktprämie gleicht somit die Kosten der Stromproduktion und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Da bislang eine entsprechende Regelung noch ausständig war, sind in den letzten Jahren viele Investitionsentscheidungen in der Luft gehangen.

Erste Fördercalls bereits im Herbst

Am Mittwoch ging nun der langersehnte Entwurf für die Marktprämienverordnung in Begutachtung. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, sollen laut BMK jährlich rund 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen. Verläuft alles nach Plan sollen im Herbst 2022 die ersten Födercalls über eine eigene EAG-Abwicklungstelle bearbeitet werden.

IG Windkraft kritisiert Höchstgebotsgrenze bei Marktprämienverordnung

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen aus der Branche. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Weiters führt die IG-Windkraft aus, dass es bei der Marktprämienverordnung allerdings noch einiger Korrekturen bedarf. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten im Begutachtungsentwurf laut IG Windkraft mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind.

„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei fünf Prozent bzw. zehn Prozent liegt, nur ein Prozent über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Dies würde den Anreiz für den Ausbau hemmen.

Dahingehend hat die IG Windkraft bereits eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, in der eine Nahbesserung bei der Höchstgebotsgrenze gefordert wird. Zudem bedarf es auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung noch einer Nachschärfung, damit Projekte auch im alpinen Raum gebaut werden.


Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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