30.06.2022

Erneuerbare Energie: IG Windkraft sieht bei Marktprämienverordnung Verbesserungsbedarf

Am Mittwoch startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das künftig den Ausbau von erneuerbarer Energie in Österreich beschleunigen soll. IG Wandkraft sieht bei gewissen Punkten Verbesserungsbedarf.
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Solar- und Windkraft überholen Gas
(c) Adobestock

Lange wurde auf sie gewartet, nun geht sie in Begutachtung. Die Rede ist von der sogenannten „Marktprämienverordnung“, die künftig eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich spielen wird. Sie soll künftig im Fall von zu niedrigen Marktpreisen einen Zuschuss im Rahmen der Erzeugung von erneuerbarer Energie ermöglichen. Die Marktprämie gleicht somit die Kosten der Stromproduktion und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Da bislang eine entsprechende Regelung noch ausständig war, sind in den letzten Jahren viele Investitionsentscheidungen in der Luft gehangen.

Erste Fördercalls bereits im Herbst

Am Mittwoch ging nun der langersehnte Entwurf für die Marktprämienverordnung in Begutachtung. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, sollen laut BMK jährlich rund 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen. Verläuft alles nach Plan sollen im Herbst 2022 die ersten Födercalls über eine eigene EAG-Abwicklungstelle bearbeitet werden.

IG Windkraft kritisiert Höchstgebotsgrenze bei Marktprämienverordnung

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen aus der Branche. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Weiters führt die IG-Windkraft aus, dass es bei der Marktprämienverordnung allerdings noch einiger Korrekturen bedarf. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten im Begutachtungsentwurf laut IG Windkraft mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind.

„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei fünf Prozent bzw. zehn Prozent liegt, nur ein Prozent über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Dies würde den Anreiz für den Ausbau hemmen.

Dahingehend hat die IG Windkraft bereits eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, in der eine Nahbesserung bei der Höchstgebotsgrenze gefordert wird. Zudem bedarf es auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung noch einer Nachschärfung, damit Projekte auch im alpinen Raum gebaut werden.


Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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