10.04.2025
INSOLVENZ

Markta muss Insolvenz anmelden – Shops in Wien vor dem Aus

Nur wenige Monate nach der Eröffnung der zweiten Filiale in Wien überrascht Markta-Gründerin Theresa Imre mit schockierenden Neuigkeiten: Sie muss Insolvenz anmelden.
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Theresa Imre vor der neuen markta-Filiale in Wien-Neubau (c) umdasch: Franz Moser

Markta-Gründerin Theresa Imre gilt als Pionierin eines neuen, nachhaltigen Lebensmittelhandels in Österreich. Erst im Frühjahr sorgte die Eröffnung der zweiten Filiale in der Zollergasse im 7. Bezirk für Schlagzeilen. Jetzt erschüttert eine überraschende Nachricht die heimische Startup-Szene: Markta muss Insolvenz anmelden. Gründerin Theresa Imre teilte die Hiobsbotschaft in einem emotionalen Instagram-Reel mit ihren Follower:innen – und ließ dabei die Vorgeschichte einer sieben Jahre andauernden Reise Revue passieren.

Emotionale Videobotschaft zur Insolvenz

„Nach diesen sieben Jahren von einem wilden Ritt über einen Online-Bauernmarkt, der danach großartige Pop-up-Bauernmärkte auch in Wien veranstaltet hat und mittlerweile sogar zwei Geschäfte betreibt, ist nun ein Zeitpunkt erreicht, den ich weder absehen hätte können, noch mir je gewünscht habe“, sagt Imre mit spürbarer Betroffenheit.

Noch Anfang dieses Jahres schien die Zukunft rosig, als das Team in der Zollergasse den zweiten Standort eröffnete. Die Idee: Stadtbewohner:innen sollen regionale Produkte direkt vor Ort kaufen können, ohne lange Lieferketten. Doch die Zeiten wurden rauer. „Durch die Entwicklungen der letzten Monate, Wochen oder muss man fast sagen Tage, was globalpolitisch passiert, aber auch was die Auswirkungen auf den Finanzmarkt betrifft, muss Markta heute Insolvenz anmelden“, erklärt Imre in ihrer Videobotschaft.

Den ersten Laden eröffnete Imre übrigens im Frühjahr 2023 im 9. Bezirk in der Alserstraße gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner Julian Hödlmayr (brutkasten berichtete).

„Geld Reicht nicht, um Rechnungen zu bezahlen“

Für viele kam das Aus gerade deshalb so unerwartet, weil Markta in den letzten Monaten das Geschäftsmodell noch einmal stark angepasst hatte. „Wir haben drastisch Kosten eingespart und auch das Team halbiert“, berichtet die Gründerin. Gleichzeitig habe man bewusst den Schritt gewagt, die neue Filiale im 7. Bezirk an den Start zu bringen – im Vertrauen darauf, dass nachhaltige Konzepte langfristig Bestand haben. „Wir sind einen Schritt weiter nach vorn gegangen, weil wir auch mit der Überzeugung unserer Geldgeber daran geglaubt haben, dass Markta einen Platz hat.“

Die Realität sieht nun anders aus: „Es ist aber so, dass das Geld aktuell nicht reicht, um unsere Rechnungen zu zahlen“, gesteht Imre offen. Kritische Faktoren wie die fehlende finanzielle Sicherheit am Investorenmarkt und die globale Krisenstimmung hätten das zarte Wachstum zum Erliegen gebracht. Um eigenständig wirtschaftlich zu sein, hätte es laut Imre „drei bis vier Geschäfte“ gebraucht. Doch an diesem Punkt war Markta noch nicht.

„Markta hat das tollste und beste Team in den letzten Wochen und Monaten noch einmal dermaßen gut und fest zusammengeschweißt“, sagt Imre. Trotz großer Bemühungen, einer merklich treuen Kundschaft und engagierten Produzentinnen und Produzenten endet die Erfolgsgeschichte damit in ihrer bisherigen Form abrupt.

Insolvenz wird nun angemeldet

Wie es mit Markta nun weitergeht, ist ungewiss. Ein Masseverwalter könnte das Ruder übernehmen, die bestehenden Filialen bleiben vorerst bis Ostern geöffnet. „Somit könnt ihr noch bei uns einkaufen kommen, es hilft uns jeder einzelne Einkauf wahnsinnig viel weiter“, appelliert Imre an ihre Community. Zugleich versichert sie, dass die ehrliche Kommunikation mit den Partnerbetrieben weiterhin oberste Priorität hat. Zur Höhe der Passiva liegen noch keine Informationen vor.

Ihr persönliches Fazit fällt trotz allem kämpferisch aus: „Manchmal genügen alle Kräfte und alle Motivation und alle Liebe, die man in so einen Aufbau reinsetzt, trotzdem nicht.“ Ob Markta in einer neuen Form weiterleben wird, steht noch in den Sternen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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