15.11.2023

markta: Digitaler Bauernmarkt startet Sozialprojekt mit neuem Advents-Zubehör

Mit "sozialen" Adventskränzen und Adventskalendern will markta Langzeitarbeitslosen zurück ins Berufsleben verhelfen und regionale Produktionen stärken.
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Theresa Imre und Julian Hödlmayer (c) Oliver Topf für markta

Der digitale Bauernmakt markta, der in Wien schon seine erste Filiale zählt, bietet Produkte von rund 200 Bauernhöfen und Familienbetrieben. Gegründet wurde markta 2018 von Theresa Imre, 2022 holte sie Ex-Müller Chef Julian Hödlmayer an Bord (brutkasten berichtete). Neben Milch, Butter, Eier und den Essentials für das jährliche Gansl-Essen bietet der digitale Bauernmarkt nun auch Produkte für die kommende Adventszeit. Mit seinem Sozialprojekt will markta ein Zeichen für nachhaltigen Konsum in der Weihnachtszeit setzen. Konkret wirbt das Unternehmen mit „sozialen Adventskränzen und Adventkalendern“, die Langzeitarbeitslosen zurück ins Berufsleben verhelfen sollen.

Achtsamer Umgang mit Rohstoffen und Arbeitskräften

Ab sofort können Interessierte auf markta.at sowie in der Filiale in der Wiener Alser Straße die „sozialen Adventskränze und Adventkalender“ erwerben. Die Kränze werden bei WUK bio.pflanzen in Gänserndorf hergestellt. In der dortigen biologischen Landwirtschaft arbeiten Menschen, „die schon lange in keinem geregelten Arbeitsverhältnis standen“, heißt es in einer Aussendung. So können Kaufende mit jedem Adventskranz langzeitarbeitslose Menschen auf ihrem Weg zurück ins Berufsleben unterstützen.

Sozialprojekt mit Schuldenberatung und Konfliktmanagement

Die in der Pflanzenwerkstatt tätigen Menschen werden laut markta sozialarbeiterisch begleitet, weitergebildet und unterstützt. Konkret soll es sich dabei um Schuldenberatung und Konfliktschlichtung im privaten Umfeld handeln. Auch das Vorbereiten auf Termine sowie die Erlangung von Führerschein und Staatsbürgerschaft zählen zu den angebotenen Hilfsleistungen. Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin Ursula Köninger zufolge will man die dort tätigen Menschen für eine feste Anstellung nach ihrer Zeit bei WUK bio.pflanzen vorbereiten.

Regionale Kränze und Arbeitsplätze

Nicht nur als Sozialprojekt wollen sich die bei markta angebotenen Adventskränze positionieren: Die verwendeten Materialien stammen aus der Region, unter anderem aus dem Waldviertel, und sind bio-zertifiziert. Mit diesem integrativen Betrieb will WUK bio.pflanzen regionale Arbeitsplätze schaffen. Das Kranzbinden stellt für die Arbeitskräfte dort die Wintersaison-Abwechslung zum sommerlichen Gemüse dar, heißt es: „Sie sitzen im Winter im geheizten Raum und arbeiten für einen Monat projektorientiert, der Fokus liegt dabei zusätzlich auf Ästhetik und Gestaltung.“

Fair produzierte Adventkalender erhältlich

Auch die bei markta angebotenen Adventkalender setzten nach eigenen Angaben auf heimische Saaten, Bio-Zutaten und Fairtrade-Schokolade. Damit soll regionale Wirtschaft und der Griff zu regionalen Zutaten gefördert werden. Zudem seien faire Arbeits- und Einkommensbedingungen für betroffene Kakaobäuer:innen gewährleistet, kommuniziert markta in einem öffentlichen Statement.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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