15.11.2023

markta: Digitaler Bauernmarkt startet Sozialprojekt mit neuem Advents-Zubehör

Mit "sozialen" Adventskränzen und Adventskalendern will markta Langzeitarbeitslosen zurück ins Berufsleben verhelfen und regionale Produktionen stärken.
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Theresa Imre und Julian Hödlmayer (c) Oliver Topf für markta

Der digitale Bauernmakt markta, der in Wien schon seine erste Filiale zählt, bietet Produkte von rund 200 Bauernhöfen und Familienbetrieben. Gegründet wurde markta 2018 von Theresa Imre, 2022 holte sie Ex-Müller Chef Julian Hödlmayer an Bord (brutkasten berichtete). Neben Milch, Butter, Eier und den Essentials für das jährliche Gansl-Essen bietet der digitale Bauernmarkt nun auch Produkte für die kommende Adventszeit. Mit seinem Sozialprojekt will markta ein Zeichen für nachhaltigen Konsum in der Weihnachtszeit setzen. Konkret wirbt das Unternehmen mit „sozialen Adventskränzen und Adventkalendern“, die Langzeitarbeitslosen zurück ins Berufsleben verhelfen sollen.

Achtsamer Umgang mit Rohstoffen und Arbeitskräften

Ab sofort können Interessierte auf markta.at sowie in der Filiale in der Wiener Alser Straße die „sozialen Adventskränze und Adventkalender“ erwerben. Die Kränze werden bei WUK bio.pflanzen in Gänserndorf hergestellt. In der dortigen biologischen Landwirtschaft arbeiten Menschen, „die schon lange in keinem geregelten Arbeitsverhältnis standen“, heißt es in einer Aussendung. So können Kaufende mit jedem Adventskranz langzeitarbeitslose Menschen auf ihrem Weg zurück ins Berufsleben unterstützen.

Sozialprojekt mit Schuldenberatung und Konfliktmanagement

Die in der Pflanzenwerkstatt tätigen Menschen werden laut markta sozialarbeiterisch begleitet, weitergebildet und unterstützt. Konkret soll es sich dabei um Schuldenberatung und Konfliktschlichtung im privaten Umfeld handeln. Auch das Vorbereiten auf Termine sowie die Erlangung von Führerschein und Staatsbürgerschaft zählen zu den angebotenen Hilfsleistungen. Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin Ursula Köninger zufolge will man die dort tätigen Menschen für eine feste Anstellung nach ihrer Zeit bei WUK bio.pflanzen vorbereiten.

Regionale Kränze und Arbeitsplätze

Nicht nur als Sozialprojekt wollen sich die bei markta angebotenen Adventskränze positionieren: Die verwendeten Materialien stammen aus der Region, unter anderem aus dem Waldviertel, und sind bio-zertifiziert. Mit diesem integrativen Betrieb will WUK bio.pflanzen regionale Arbeitsplätze schaffen. Das Kranzbinden stellt für die Arbeitskräfte dort die Wintersaison-Abwechslung zum sommerlichen Gemüse dar, heißt es: „Sie sitzen im Winter im geheizten Raum und arbeiten für einen Monat projektorientiert, der Fokus liegt dabei zusätzlich auf Ästhetik und Gestaltung.“

Fair produzierte Adventkalender erhältlich

Auch die bei markta angebotenen Adventkalender setzten nach eigenen Angaben auf heimische Saaten, Bio-Zutaten und Fairtrade-Schokolade. Damit soll regionale Wirtschaft und der Griff zu regionalen Zutaten gefördert werden. Zudem seien faire Arbeits- und Einkommensbedingungen für betroffene Kakaobäuer:innen gewährleistet, kommuniziert markta in einem öffentlichen Statement.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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