18.11.2019

Markt für Scooter-Sharing: Plus 24 Prozent in Österreich, plus 164 Prozent weltweit

Ein aktueller Bericht über Scooter-Sharing zeigt, dass der Markt wächst - in Österreich und vor allem im Rest der Welt. Europa ist hier mit Städten wie Madrid, Paris und Barcelona ein regelrechter Hotspot.
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Scooter Sharing mit unu
(c) unu / Conrad Bauer

Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge – das ist die zentrale Aussage eines Reports, den der deutsche Scooter-Hersteller unu veröffentlicht hat.

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In den Report sind die Aktivitäten von 54 Scooter-Anbietern aus 21 Ländern eingeflossen. Anhand der Überprüfung öffentlich verfügbarer Daten und eigener Untersuchungen in der Marktforschung, konzentriert sich dieser Bericht auf Akteure, Distribution, Nutzer und Trends in der Branche. „Anbieter in Österreich bieten heute über 550 geteilte Roller an. Bislang allerdings nur in Wien und Graz. Spannend ist, dass mit dem ÖAMTC ein Automobilverband Impulsgeber für die weitere Entwicklung ist“, sagt Enrico Howe, Forschungsleiter des Reports.

Europa als Hotspot des Scooter-Sharings

Trotz aller Kritik an der langsamen Durchsetzung neuer Technologien und Geschäftsmodelle in Europa gilt der Kontinent bezüglich des Scooter-Sharings als regelrechter Hotspot: 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa.

Die Rangliste der Städte mit den meisten Sharing Scootern wird angeführt von Madrid, Paris und Barcelona. „Während Scooter Sharing in Südeuropa vor allem in wenigen Städten in der Menge wächst, wächst beispielsweise der deutsche Markt mit insgesamt 17 Städten eher in der Breite. Dies zeigt ein in Summe breiteres Interesse und eine klare Vorreiterrolle”, sagt Felix Jonathan Jakobsen, Director of Mobility Services bei unu.

Weltweit 34 Scooter-Hersteller

(c) unu

Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent. Im Jahr 2019 waren Govecs (Sharing Anbieter wie z.B. emmy), Gogoro (Sharing Anbieter: Coup), Askoll und Niu die wichtigsten Hersteller im Sharing-Business, heißt es im Report von unu.

Durchschnittlich lassen sich pro Roller 8 bis 10 Mieten pro Tag feststellen, die jeweilige Mietdauer liegt bei ungefähr 15 bis 20 Minuten. „Während die Fahrzeuge an Wochentagen vor allem zu den Haupt- und Pendel-Uhrzeiten verwendet werden, erfolgt die Nutzung am Wochenende ganztägig“, sagt Howe. Für 2020 erwarten die Studienautoren ein weiterhin starkes Wachstum.

Der deutsche Hersteller unu strebt nicht an, selber zum Sharing-Anbieter zu werden, bietet mit seinen eigenen Rollern den Sharing-Anbietern aber entsprechende Fahrzeuge an. „Scooter Sharing mit Rollern ist eine zu wenig betrachtete Variante der Shared Mobility. Dabei wird weniger Platz als bei PKWs benötigt, was die Tür-zu-Tür- Mobilität ohne Parkplatzsuche ermöglicht und das ohne lokal Emissionen auszustoßen“, sagt Howe: „Zudem sehen wir weniger Vandalismus als bei Kickscootern oder Fahrrädern, die häufig für kürzere Strecken genutzt werden.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

Markt für Scooter-Sharing: Plus 24 Prozent in Österreich, plus 164 Prozent weltweit

Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge. 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa. Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent.

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Markt für Scooter-Sharing: Plus 24 Prozent in Österreich, plus 164 Prozent weltweit

Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge. 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa. Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent.

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Markt für Scooter-Sharing: Plus 24 Prozent in Österreich, plus 164 Prozent weltweit

Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge. 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa. Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent.

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Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge. 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa. Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent.

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Im Jahr 2019 ist die weltweite Anzahl der Sharing-Scooter um 164 Prozent von 25.000 im Vorjahr auf derzeit 66.000 gestiegen, die Nutzerzahl von 1,8 Millionen auf fast 5 Millionen. In Österreich stieg die Zahl der verfügbaren Scooter um 24 Prozent auf 562 Fahrzeuge. 82 Prozent der Scooter-Sharing-Städte befinden sich in Europa. Weltweit gibt es zurzeit 34 Hersteller, die den Sharing-Markt mit Scootern versorgen – acht mehr als noch im Vorjahr. Von den zur Verfügung gestellten Modellen sind 70 Prozent elektrisch, in Europa sogar 99 Prozent.

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