06.05.2025
VOR GERICHT

Markenrechtstreit: Wenn ein Konzern ein Startup schikaniert

Fertilabs, das Wiener Kinderwunsch-Startup, geriet in einen Markenrechtsstreit wegen des Namens ihres Präparates Vilavit. Ein Pharmakonzern hat Widerspruch eingelegt und war nicht bereit sich mit der Founderin zu einigen. Gründerin Claudia Gessler-Zwickl erzählt von dem Fall, gesteht ihren Fehler und hat Rat parat, wie Gründer:innen nicht in den Sog so einer Geldvernichtungsmaschinerie hineingeraten.
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Fertilabs, Vilavit, Konzern, Markenstreit, Marke
(c) Fertilabs/Canva - Claudia Gessler-Zwickl, Gründerin Fertilabs.

David gegen Goliath. Eine epische Geschichte eines Kampfes, die Zuhörer:innen eines lehren soll: auch der Kleine kann gewinnen. Sie symbolisiert Hoffnung, Tapferkeit und den Glauben an Überraschungsaktionen. Findet heutzutage jedoch ein Zwist zwischen einem übermächtigen Gegner und einem vermeintlich schwächerem statt, so ist es nicht der Speer des Riesen, der das Ende des heimlichen Favoriten besiegeln kann. Es ist der schier unendliche Kapitaleinsatz, der Schikanen kreiert und Unterdrückte zurücklässt. Vor allem im Entrepreneurship.

Claudia Gessler-Zwickl machte mit ihrem Kinderwunschstartup Fertilabs und ihrem Produkt Vilavit eine ähnliche Erfahrung. Und dass nicht unbedingt mit einem zufriedenstellendem Ende.

Markenrecht

Bei dieser Geschichte dreht sich alles um das Markenrecht. Wie das Patenamt informiert, beträgt die durchschnittliche Markenprüfungsverfahrensdauer zwei bis drei Monate, allerdings verlängert jeder Schriftwechsel diese Zeitspanne. Soll heißen, um den Namen seines Produktes zu sichern, muss man ein Vierteljahr warten, das zugleich auch für potentielle Konkurrenz als Widerspruchsfrist gilt. Widersprechen kann man, wenn befürchtet wird, dass eine Namensgleichheit oder -ähnlichkeit sich negativ auf den eigenen Betrieb auswirken kann. Die WKO schreibt dazu: „Um einen starken Markenschutz zu erzielen, empfehlen wir daher, vor der Anmeldung nach identen und ähnlichen (verwechselbaren) Marken, Produkten etc. zu suchen oder suchen zu lassen. (…) Die Recherche liefert Informationen darüber, ob die Marke in gleicher oder ähnlicher Form in den gewünschten Ländern/Produktbereichen bereits existiert.“

Nun ist es einmal so, dass Startups agil sind und manchmal schnell reagieren müssen. Im Falle von Fertilabs wurde das Präparat Vilavit 2023 gelauncht und gleich auf den Markt gebracht. Man hat die Website installiert, mit Ärzten und speziell mit Gynäkolog:innen gesprochen sowie Urolog:innen und Kinderwunschkliniken kontaktiert und war voll und ganz in die Produktion gegangen.

Vilavit und das Problem zweier Buchstaben

„Wir wollten möglichst schnell auf den Markt und haben diese Widerspruchsfrist, die es nach der Anmeldung einer Marke gibt, nicht abgewartet“, gesteht Gessler-Zwickl ihren Fehler. Aus oben genannten Gründen. „Nach zweieinhalb Monaten kam der Widerspruch von einem großen Pharmakonzern, der Gummibären für Kinder macht, die mit Vitaminen versetzt sind. Und nicht den gleichen, aber einen Namen haben, der mit den ersten beiden Buchstaben beginnt wie unser Produkt.“

Die Founderin möchte nicht, dass der (der Redaktion bekannte) Name des Konzerns genannt wird, aber dafür eines deutlich sagen: „Große und etablierte Unternehmen, die profitabel sind und lange existieren, wollen kleine Firmen aus dem Markt drängen, indem sie gegen neue Marken Widerspruch einlegen. In unserem Fall ist ihr Produkt bunt, unser Design dagegen minimalistisch gehalten, wir haben auch eine ganz andere Zielgruppe. Unser Vorschlag, dass wir beide Co-Existieren wurde abgelehnt.“

Hohe Anwaltskosten

In diesem Rechtsstreit zwischen einem Produkt für Kinder und einem für Kinderwunsch musste Gessler-Zwickl mittlerweile über 30.000 Euro an Anwaltskosten und viel Zeit hineinstecken. Sie nennt es eine „Beschäftigungstherapie für Kanzleien, die nichts anderes machen, als zu ‚monitoren‘ und den Fortschritt (Anm.: von Startups oder kleineren Unternehmen) in die Länge zu ziehen. „Unser Vorschlag uns auf Reproduktionsmedizin einzugrenzen wurde abgelehnt. Das wäre ein Weg gewesen, wie wir unseren Namen Vilavit behalten hätten können.“

Rund acht Monate dauerte dieser Streitfall und endete vor kurzem schlussendlich doch mit einer „erzwungenen“ Einigung, da sich Fertilabs nicht mehr leisten konnte und wollte, weiter sinnlose Kosten und Energie in Anwälte zu stecken. Das Übereinkommen beinhaltet, dass Fertilabs Vilavit nicht unter diesem Namen in diversen Gebieten vertreiben darf, weil der Pharmakonzern dort „sehr stark“ sei. Darunter: Osteuropa, konkreter, Tschechien, Slowakei, Ungarn und das Baltikum.

Die Rückkehr des Widerspruchs

„Ohne sinnvolle Begründung“, sagt Gessler-Zwickl und meint damit die Forderung des Pharmariesen. „Wir sind kein Konkurrenzprodukt. Aus meiner Laiensicht gibt es keinerlei Ähnlichkeiten, die Markenbotschaft und die Markensprache sind ganz anders. Die eigentliche Sachlage ist einfach, dass der Markenanmeldeprozess ein großer Nachteil für Startups ist. Wir brauchen ein Eilverfahren, um nicht Monate zu warten, damit dann ein Konzern Widerspruch einlegt. Die Bewertungskriterien müssen überdacht werden, das aber gibt die aktuelle Rechtsprechung nicht her.“

Was aber aktuell bei Fertilabs weiter passiert, hört sich wie ein bösartiger Witz an, denn: Die zweite und neue Marke Allervit (ein Allergieprodukt) des Startups überschneidet sich erneut mit den ersten beiden Buchstaben mit dem Produkt eines anderen Pharmakonzerns. Vor rund zwei Wochen erhielt das Wiener Startup nach dem Widerspruch für Vilavit erneut einen. Auch diesmal knapp vor Ende der Widerspruchsfrist.

„Das ist eine reine Schikane und soll kleinen Unternehmen Steine in den Weg legen“, sagt Gessler-Zwickl. Da man sich aktuell in Verhandlungen befindet, möchte sich die Gründerin zu dieser Causa nicht tiefer äußern, die sie eine reine Geldvernichtung nennt.

Vilavit wird umbenannt

„Es ist ein Kostenblock, der im Wachstum fehlt, auch wenn es uns in unserer Existenz nicht bedroht“, betont die Founderin und erklärt, dass man in Sachen Vilavit jetzt als Notlösung auf eine Zweimarkenstrategie zurückgreift. Und das Präparat in den genannten Märkten umbenennt.

Gessler-Zwickl möchte, dass andere Gründer:innen aus ihrer Erfahrung lernen und gewarnt sind. Denn Anwaltskosten und alles was bei einem solchen Rechtsstreit dazugehört, können einen in den Ruin treiben. Sie rät dazu, sich bestmöglich vorzubereiten sowie Recherche zu betreiben. Und wenn möglich, einen finanziellen Puffer für derartige Angriffe anzulegen, um durchzuhalten. „Und vor allem die Widerspruchsfrist abzuwarten, bevor man ins Branding geht“, sagt sie. „Wir hätten uns so sehr viel erspart.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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