17.07.2020

Marinomed: Das Polymer „Carragelose“ soll in Zellkulturtests wirksam gegen SARS-CoV-2 sein

Das Wiener Bio-Tech-Unternehmen Marinomed begann vor einigen Jahren mit der Forschung zur Wirksamkeit eines Polymers aus einer Rotalge, das als "Carragelose" bezeichnet wird und die Basis für eine Produktpalette bildet, die das Unternehmen entwickelte. Am Donnerstag gab Marinomed bekannt, dass mit präklinischen Daten gezeigt werden konnte, dass "Carragelose" das Potenzial hat, das COVID-19 Erkrankungsrisiko zu reduzieren oder auch die Krankheit zu behandeln.
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Marinomed IPO - INiTS-Alumnus an der Wiener Börse
(c) Marinomed: Der Vorstand vlnr.: CFO Pascal Schmidt, CEO Andreas Grassauer, CSO Eva Prieschl-Grassauer

Das biopharmazeutisches Unternehmen Marinomed mit Sitz in Wien hat am Donnerstag in einer Aussendung bekanntgeben, dass mit präklinischen Daten gezeigt werden konnte, dass „Carragelose“ das Potenzial hat, das Risiko an COVID-19 zu erkranken zu reduzieren oder auch die Krankheit zu behandeln.“

Marinomed begann vor einigen Jahren mit der Forschung zur Wirksamkeit eines Polymers aus einer Rotalge: das als „Carragelose“ bezeichnete Polymer ist wirksam gegen virale Infekte der Atemwege und bildet die Basis für eine Produktpalette, die Marinomed entwickelte.

„Daten aus Zellkulturtests bestätigen, dass „Carragelose“ eine deutliche, dosisabhängige Reduktion der Infektion von Zellen durch das SARS-CoV-2 Virus bewirkt“, so Marinomed in der Aussendung.

Schutzschicht in den Atemwegen

„Carragelose“ bildet laut Marinomed auf den Schleimhäuten der Atemwege eine Schutzschicht in Form einer physischen Barriere, die vor der viralen Infektion und der Ausbreitung der Viren schützen kann. Die dadurch geminderte Virenlast erlaubt dem eigenen Immunsystem, das Virus effektiver zu bekämpfen.

In der Aussendung des Unternehmens heißt es weiters: „Diese Studienergebnisse sind deshalb interessant, weil es nunmehr möglich ist, auf Basis der klinischen Daten mit anderen Viren darauf zu schließen, dass SARS-CoV-2 ebenfalls durch „Carragelose“ neutralisiert werden kann.“

Klinische Studie mit 600 Probanden

In klinischen Studien an mehr als 600 Probanden konnte die Wirksamkeit an Patienten, die an frühen Symptomen einer Erkältung gelitten haben, bestätigt werden, so Marinomed. „Ein besonderer Vorteil der „Carragelose“ ist, dass Infektionen mit unterschiedlichen Arten von Erkältungsviren, wie Rhinoviren und bereits länger bekannten Coronaviren gleichermaßen unterdrückt werden können.“

Diese präklinischen Daten unterstreichen laut dem Unternehmen den Schutz, den die „Carragelose“ gegen SARS-CoV-2 und eine Vielzahl weiterer respiratorischer Viren bieten kann.

Marinomed: Tests für eine Inhalationslösung

In der Folge plant Marinomed nun klinische Tests für eine Inhalationslösung auf Basis der gleichen Technologie, die dann auch in der Lunge wirken kann. Die Studien sollen Patienten einschließen, die dem Risiko einer viralen Lungenentzündung ausgesetzt sind, einer der vorherrschenden Komplikationen bei COVID-19, aber auch anderen Viren, wie Influenza A.

Erste Daten zur Wirksamkeit erwartet das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten. Bei einer erfolgreichen klinischen Prüfung könnte bereits 2021 ein Inhalationsprodukt auf „Carragelose“-Basis zur Verfügung stehen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Marinomed: Das Polymer „Carragelose“ soll in Zellkulturtests wirksam gegen SARS-CoV-2 sein

  • Das biopharmazeutisches Unternehmen Marinomed mit Sitz in Wien hat am Donnerstag in einer Aussendung bekanntgeben, dass mit präklinischen Daten gezeigt werden konnte, dass „Carragelose“ das Potenzial hat, das Risiko an COVID-19 zu erkranken zu reduzieren oder auch die Krankheit zu behandeln.
  • Marinomed begann vor einigen Jahren mit der Forschung zur Wirksamkeit eines Polymers aus einer Rotalge: das als „Carragelose“ bezeichnete Polymer ist wirksam gegen virale Infekte der Atemwege und bildet die Basis für eine Produktpalette, die Marinomed entwickelte.
  • „Daten aus Zellkulturtests bestätigen, dass „Carragelose“ eine deutliche, dosisabhängige Reduktion der Infektion von Zellen durch das SARS-CoV-2 Virus bewirkt“, so Marinomed in der Aussendung.
  • In klinischen Studien an mehr als 600 Probanden konnte die Wirksamkeit an Patienten, die an frühen Symptomen einer Erkältung gelitten haben, bestätigt werden, so Marinomed.
  • „Ein besonderer Vorteil der „Carragelose“ ist, dass Infektionen mit unterschiedlichen Arten von Erkältungsviren, wie Rhinoviren und bereits länger bekannten Coronaviren gleichermaßen unterdrückt werden können.“
  • In der Folge plant Marinomed nun klinische Tests für eine Inhalationslösung auf Basis der gleichen Technologie, die dann auch in der Lunge wirken kann.

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