19.06.2020

Mapillary: Facebook schluckt schwedischen Google Maps-Herausforderer

Das schwedische Startup Mapillary gilt mit seiner Crowd-Sourcing basierten Google Street View-Alternative als Google Maps-Herausforderer. Nun wurde es für einen nicht kommunizierten Betrag von Facebook übernommen.
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Mapillary wird von Facebook übernommen
© Mapillary: Das Team

„Mit Zehntausenden, die zu unserer Plattform beitragen und mit Karten, die mit unseren Daten täglich verbessert werden, machen wir jetzt den nächsten großen Schritt. Wir freuen uns, heute mitteilen zu können, dass Mapillary sich Facebook angeschlossen hat, um dessen Open Mapping-Pläne zu unterstützen“, schreibt Jan Erik Solem, Gründer und CEO des schwedischen Startups Mapillary im Unternehmensblog. Zum Preis, den Facebook im Übernahme-Deal für den Google Maps-Herausforderer zahlte, werden keine Angaben gemacht.

+++ Facebook: Neue Funktion lässt US-User politische Werbung ausblenden +++

Mapillary: OpenStreetMap und Crowdsourcing als Grundlage

Mapillary baut auf OpenStreetMap und Crowdsourcing auf. Das heißt, das Google Street View-ähnliche Kartensystem besteht zu einem großen Teil aus User-generiertem Content. Rund 1,2 Milliarden Bilder von Straßenzügen auf der ganzen Welt befinden sich laut Unternehmenspage derzeit in der zugrunde liegenden Datenbank. Facebook wolle seinerseits mit Hilfe von Machine Learning und Satellitenbildern Fortschritte im Mapping-Bereich erzielen, die man nun unterstütze, schreibt Solem, „Diese Karten sind die Grundlage für Produkte wie den Facebook Marketplace, die Transaktionen für Millionen von Kleinunternehmen vorantreiben und wichtige Daten für humanitäre Organisationen auf der ganzen Welt liefern“.

Nun auch für kommerzielle Zwecke frei nutzbar

Auch nach dem Exit wolle man die globale Plattform aufrechterhalten, meint der Mapillary CEO. „Man kann weiterhin Bilder hochladen und die Kartendaten von allen Bildern auf der Plattform verwenden“. Eine bedeutende Änderung gebe es aber mit der Übernahme: „Bislang waren alle Bilder, die auf unserer Plattform zur Verfügung stehen, für jedermann für nicht-kommerzielle Zwecke offen und frei nutzbar. Das wird auch in Zukunft so bleiben, allerdings werden sie ab heute auch für kommerzielle Nutzer frei nutzbar sein“, so Solem.

Gezielt vor Inkrafttreten von Investitionskontrollverordnung?

Das Timing der Übernahme ist möglicherweise kein Zufall. Sie kommt wenige Monate vor Inkrafttreten einer EU-Verordnung zur verpflichtenden Kontrolle von Direktinvestitionen aus Drittstaaten. Mit dieser hätte der Deal von staatlicher Seite unterbunden werden können, sofern eine Verletzung strategischer Interessen festgestellt worden wäre. Die geplante Umsetzung der Verordnung hat auch hierzulande zu Diskussionen in der Startup-Szene geführt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Mapillary: Facebook schluckt schwedischen Google Maps-Herausforderer

  • „Wir freuen uns, heute mitteilen zu können, dass Mapillary sich Facebook angeschlossen hat, um dessen Open Mapping-Pläne zu unterstützen“, schreibt Jan Erik Solem, Gründer und CEO des schwedischen Startups Mapillary im Unternehmensblog.
  • Zum Preis, den Facebook im Übernahme-Deal für den Google Maps-Herausforderer zahlte, werden keine Angaben gemacht.
  • Facebook wolle mit Hilfe von Machine Learning und Satellitenbildern Fortschritte im Mapping-Bereich erzielen, die man nun unterstütze, schreibt Solem, „Diese Karten sind die Grundlage für Produkte wie den Facebook Marketplace, die Transaktionen für Millionen von Kleinunternehmen vorantreiben und wichtige Daten für humanitäre Organisationen auf der ganzen Welt liefern“.
  • Auch nach dem Exit wolle man die globale Plattform aufrechterhalten, meint der Mapillary CEO.
  • „Man kann weiterhin Bilder hochladen und die Kartendaten von allen Bildern auf der Plattform verwenden“.

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Mapillary: Facebook schluckt schwedischen Google Maps-Herausforderer

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