16.03.2020

Maison Baum: Wenn Hans aus dem Schwarzwald zu Christof aus Berlin wird

Diese Woche tritt das Berliner Mode-Startup Maison Baum bei Die Höhle der Löwen an. Seine High Heels sollen in Sachen Tragekomfort revolutionär sein. Aus Gundelfingen bei Freiburg im Breisgau kommend legte man sich auch rechtzeitig noch das richtige Image zu.
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Maison Baum: Sophie Tréhoret und (Hans) Christof Baum
(c) Maison Baum: Sophie Tréhoret und (Hans) Christof Baum

„Paris • Berlin“ steht unter dem Schriftzug „Maison Baum“ im Logo des gleichnamigen Berliner Startups, das diese Woche bei „Die Höhle der Löwen“ antritt. Nun, eigentlich ist das Startup im Unternehmensregister als „Black Forest Footwear Technologies GmbH“ eingetragen. Der Name verrät auch, wo das Schuh-Label eigentlich herkommt: Aus dem Schwarzwald – genauer aus Gundelfingen in der Nähe von Freiburg im Breisgau.

+++ Alles zur aktuellen Staffel von „Die Höhle der Löwen“ +++

Hans aus dem Schwarzwald und sein Vater

Von dort stammt der Gründer Hans Christoph Baum, der seinen ersten Vornamen inzwischen abgelegt hat. Dort brachte sein Vater ihn auf die entscheidende Idee. Auf der Website des Labels heißt es dazu: „Seit seiner Kindheit hörte Christof Baum seinen Vater, einen Orthopäden, über die Folgen von herkömmlichen High Heels für die Gesundheit von Füßen und Gelenken sprechen. Er erklärte ihm, dass das Hauptproblem der High Heels die extreme Druckbelastung des Vorfußes ist. So kam es eines Tages, wie es kommen musste: Christof Baum hatte es satt, Frauen in High Heels leiden zu sehen – allen voran seine Schwester. Fast vier Jahre lang experimentierte er mit Hilfe seines Vaters, um eine Lösung zu finden“.

Maison Baum aus Berlin und Paris

Nach „Dutzenden“ Prototypen und 2000 Teststunden brachte man das (patentierte) Produkt auf den Markt – und nun eben auch zu „Die Höhle der Löwen“. Dabei verlegte das Unternehmen erst im Dezember 2019 seinen Sitz von Freiburg nach Berlin und wurde von einer UG zu einer GmbH. Schon davor, 2018, hatte Gründer Baum sich die aus Bordeaux stammende Pariser Modefachfrau Sophie Tréhoret an Bord geholt. So hat nun letztlich der Schriftzug „Paris • Berlin“ im Logo so halbwegs seine Richtigkeit. Und Hans aus dem Schwarzwald ist bereit, als Christof aus Berlin mit Maison Baum aus Paris in der Modewelt durchzustarten.

Mit den ersten beiden Modellen, „Aphrodite“ und „Ambrosia“, bediente man sich in der Benennung übrigens der griechischen Mythologie, aber das ist wohl wieder eine andere Geschichte.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Maison Baum: Wenn Hans aus dem Schwarzwald zu Christof aus Berlin wird

  • „Paris • Berlin“ steht unter dem Schriftzug „Maison Baum“ im Logo des gleichnamigen Berliner Startups, das diese Woche bei „Die Höhle der Löwen“ antritt.
  • Nun, eigentlich ist das Startup im Unternehmensregister als „Black Forest Footwear Technologies GmbH“ eingetragen.
  • Der Name verrät auch, wo das Schuh-Label eigentlich herkommt: Aus dem Schwarzwald – genauer aus Gundelfingen in der Nähe von Freiburg im Breisgau.
  • Dort entwickelte der Gründer Hans Christof Baum, der seinen ersten Namen inzwischen ablegte, unter Anleitung seines Vaters, eines Orthopäden, seine High Heels.
  • 2019 zog das Unternehmen nach Berlin, schon 2018 schloss sich die Pariser Modefachfrau Sophie Tréhoret Baum als Partnerin an.

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  • Dort entwickelte der Gründer Hans Christof Baum, der seinen ersten Namen inzwischen ablegte, unter Anleitung seines Vaters, eines Orthopäden, seine High Heels.
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