14.04.2020

Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise „nicht tauglich“

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer stellte sich bei Puls24 einigen kritischen Fragen zum (alten) Epidemiegesetz, zum Härtefallfonds und zu den Rücklagen der WKÖ "für Krisenzeiten".
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Ein häufiger Kritikpunkt seit Beginn der Coronakrise ist, warum das bisherige Epidemiegesetz nicht angewendet wird, das bei erzwungener Schließung einen hundertprozentigen Ersatz des entgangenen Umsatzes für Unternehmen vorsieht. Zu diesem und weiteren Punkten, wie der Abwicklung des Härtefallfonds und den „Rücklagen für Krisenzeiten“ der Wirtschaftskammer (WKÖ) äußerte sich deren Präsident Harald Mahrer im Puls24-Interview mit Corinna Milborn.

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Epidemiegesetz „nicht tauglich“ für Coronakrise

„Was tut man für die, die nach dem alten Epidemiegesetz Anspruch hätten, den gesamten Umsatz ersetzt zu bekommen, und jetzt gar nichts bekommen?“, fragte die Puls24-Chefredakteurin. Beim alten Epidemiegesetz sei man davon ausgegangen, dass eine Seuche von einem Betrieb ausgehe und das gesamte Land gefährden könne, so Mahrer. „Dann sollten die Behörden in der Lage sein, diesen einen Betrieb zu schließen und dann dessen Umsätze ersetzen. Das ist etwas ganz anderes als jetzt, wo fast die gesamte Wirtschaft betroffen ist. Dafür war das Mittel nicht tauglich“. Daher arbeite man gemeinsam mit der Regierung an unterschiedlichen Instrumenten für unterschiedliche Fälle, um schnell zu helfen.

Härtefallfonds: „Wir habe uns nicht darum gerissen“

Eines dieser Mittel ist der Härtefallfonds, mit dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer betraut wurde, was zu öffentlicher Kritik führte, da etwa auch Selbstständige aus freien Gewerben (und damit Nicht-WKÖ-Mitglieder) Anspruch haben. Warum also wurde nicht das Finanzamt betraut? Warum müssen nun weitere Unternehmen der Wirtschaftskammer ihre Daten geben, fragte Milborn. „Die Frage war: Wer kann es? Da kommen mehrere Institutionen in Frage, aber wir können es auch“, entgegnete Mahrer. Alle infrage kommenden Institution seien in der Krise schon sehr stark unter Druck – Die Finanzämter und Sozialversicherungen müssten sich um Stundungen und dergleichen kümmern, die aws müsse die nun gewährten Garantien bearbeiten.

So sei sie WKÖ zum Zug gekommen. „Aber keine Sorge, wir habe uns nicht darum gerissen“, scherzt Mahrer. Nun habe man hier „äquidistant als Dienstleiter für die Republik zu agieren“. Auf die Frage nach den vielen Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds haben, weil sie ihre Umsätze etwa nicht im definierten Zeitraum von einigen Monate machen, meint Mahrer, der Härtefallfonds bietet ein gewisses Maß an Flexibilität nicht, das man mit anderen Instrumenten zu schaffen versuche. „Er war auch nicht dafür gedacht. Er war dafür gedacht, dass man schnell hilft“, so der Wirtschaftskammer-Präsident.

WKÖ-Rücklagen: Eigenen Fonds dotiert, „um Fälle abzufangen“

Nicht ganz klar, wofür sie gedacht sind, war sich Milborn auch bei den Rücklagen der Wirtschaftskammer „für Zeiten der Krise“, die laut Beantwortung von Parlamentsanfragen rund 1,5 Milliarden Euro umfassen. Warum würden diese nicht genutzt? „Das wäre schön, wenn das alles Cash wäre. Aber jeder Kaufmann weiß, woraus sich Rücklagen zusammensetzen. Der Großteil sind Immobilien“, erklärt Mahrer. Das wären etwa die WIFIs, Schulen oder Lehrlingswerkstätten. Dann kämen Wertpapiere hinzu: „Die müssen wir aber in der Krise halten, um funktionsfähig zu bleiben“. So war man etwa dazu in der Lage, alle Grundumlagen auszusetzen, was dieses Jahr rund 200 Millionen Euro ausmachte.

Zusätzlich habe man einen Fonds mit mehr als 100 Mio. Euro dotiert, „um Fälle abzufangen, die nicht in Kategorisierungen der Republik fallen“. 50 kämen dabei von der Bundesorganistation, 50 von den Landes-Wirtschaftskammern. Wie es in der Coronakrise nun weitergeht, könne er freilich nicht vorhersehen, so Mahrer. „Stop and Go könnte uns schon blühen“, sagt er in Anspielung auf asiatische Länder, die Auflockerungsmaßnahmen wieder zurücknehmen musste. Jedenfalls brauche es Disziplin, um den „Wirtschaftsmotor wieder zum laufen zu bringen“. Die Einschränkungen der Reisefreiheit blieben wohl länger bestehen. Das sei „brutal für den Tourismus“.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise „nicht tauglich“

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