14.04.2020

Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise „nicht tauglich“

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer stellte sich bei Puls24 einigen kritischen Fragen zum (alten) Epidemiegesetz, zum Härtefallfonds und zu den Rücklagen der WKÖ "für Krisenzeiten".
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Ein häufiger Kritikpunkt seit Beginn der Coronakrise ist, warum das bisherige Epidemiegesetz nicht angewendet wird, das bei erzwungener Schließung einen hundertprozentigen Ersatz des entgangenen Umsatzes für Unternehmen vorsieht. Zu diesem und weiteren Punkten, wie der Abwicklung des Härtefallfonds und den „Rücklagen für Krisenzeiten“ der Wirtschaftskammer (WKÖ) äußerte sich deren Präsident Harald Mahrer im Puls24-Interview mit Corinna Milborn.

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Epidemiegesetz „nicht tauglich“ für Coronakrise

„Was tut man für die, die nach dem alten Epidemiegesetz Anspruch hätten, den gesamten Umsatz ersetzt zu bekommen, und jetzt gar nichts bekommen?“, fragte die Puls24-Chefredakteurin. Beim alten Epidemiegesetz sei man davon ausgegangen, dass eine Seuche von einem Betrieb ausgehe und das gesamte Land gefährden könne, so Mahrer. „Dann sollten die Behörden in der Lage sein, diesen einen Betrieb zu schließen und dann dessen Umsätze ersetzen. Das ist etwas ganz anderes als jetzt, wo fast die gesamte Wirtschaft betroffen ist. Dafür war das Mittel nicht tauglich“. Daher arbeite man gemeinsam mit der Regierung an unterschiedlichen Instrumenten für unterschiedliche Fälle, um schnell zu helfen.

Härtefallfonds: „Wir habe uns nicht darum gerissen“

Eines dieser Mittel ist der Härtefallfonds, mit dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer betraut wurde, was zu öffentlicher Kritik führte, da etwa auch Selbstständige aus freien Gewerben (und damit Nicht-WKÖ-Mitglieder) Anspruch haben. Warum also wurde nicht das Finanzamt betraut? Warum müssen nun weitere Unternehmen der Wirtschaftskammer ihre Daten geben, fragte Milborn. „Die Frage war: Wer kann es? Da kommen mehrere Institutionen in Frage, aber wir können es auch“, entgegnete Mahrer. Alle infrage kommenden Institution seien in der Krise schon sehr stark unter Druck – Die Finanzämter und Sozialversicherungen müssten sich um Stundungen und dergleichen kümmern, die aws müsse die nun gewährten Garantien bearbeiten.

So sei sie WKÖ zum Zug gekommen. „Aber keine Sorge, wir habe uns nicht darum gerissen“, scherzt Mahrer. Nun habe man hier „äquidistant als Dienstleiter für die Republik zu agieren“. Auf die Frage nach den vielen Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds haben, weil sie ihre Umsätze etwa nicht im definierten Zeitraum von einigen Monate machen, meint Mahrer, der Härtefallfonds bietet ein gewisses Maß an Flexibilität nicht, das man mit anderen Instrumenten zu schaffen versuche. „Er war auch nicht dafür gedacht. Er war dafür gedacht, dass man schnell hilft“, so der Wirtschaftskammer-Präsident.

WKÖ-Rücklagen: Eigenen Fonds dotiert, „um Fälle abzufangen“

Nicht ganz klar, wofür sie gedacht sind, war sich Milborn auch bei den Rücklagen der Wirtschaftskammer „für Zeiten der Krise“, die laut Beantwortung von Parlamentsanfragen rund 1,5 Milliarden Euro umfassen. Warum würden diese nicht genutzt? „Das wäre schön, wenn das alles Cash wäre. Aber jeder Kaufmann weiß, woraus sich Rücklagen zusammensetzen. Der Großteil sind Immobilien“, erklärt Mahrer. Das wären etwa die WIFIs, Schulen oder Lehrlingswerkstätten. Dann kämen Wertpapiere hinzu: „Die müssen wir aber in der Krise halten, um funktionsfähig zu bleiben“. So war man etwa dazu in der Lage, alle Grundumlagen auszusetzen, was dieses Jahr rund 200 Millionen Euro ausmachte.

Zusätzlich habe man einen Fonds mit mehr als 100 Mio. Euro dotiert, „um Fälle abzufangen, die nicht in Kategorisierungen der Republik fallen“. 50 kämen dabei von der Bundesorganistation, 50 von den Landes-Wirtschaftskammern. Wie es in der Coronakrise nun weitergeht, könne er freilich nicht vorhersehen, so Mahrer. „Stop and Go könnte uns schon blühen“, sagt er in Anspielung auf asiatische Länder, die Auflockerungsmaßnahmen wieder zurücknehmen musste. Jedenfalls brauche es Disziplin, um den „Wirtschaftsmotor wieder zum laufen zu bringen“. Die Einschränkungen der Reisefreiheit blieben wohl länger bestehen. Das sei „brutal für den Tourismus“.

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Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
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  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise „nicht tauglich“

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