03.12.2021

Finanzminister Magnus Brunner: Worauf die Startup-Szene jetzt hoffen darf

Auf Gernot Blümel folgt der Vorarlberger Magnus Brunner als Finanzminister. Einige große Themen der Startup-Politik liegen nun in seiner Hand.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic
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Bislang war er Staatssekretär im Klimaschutzministerium und hat unter anderem das Erneuerbaren Ausbau Gesetz mitverhandelt, nun wird er Finanzminister: der gebürtige Vorarlberger Magnus Brunner folgt Gernot Blümel nach. Blümel hatte sein Amt zurückgelegt nachdem Sebastian Kurz den Rückzug aus der Politik verkündete. Dass die Entscheidungen im Finanz-Ressort durchaus gravierende Auswirkungen auf die Startup-Szene haben können, wurde in seiner Amtszeit immer wieder klar. Blümel zeigte zwar etwa bei einem Austausch mit Vertreter:innen der Szene im Juli dieses Jahres durchaus direktes Interesse an der Startup-Welt. Faktisch kam aber nicht viel. In der Steuerreform wurden Startups bekanntlich nicht gesondert berücksichtigt. Zu Maßnahmen im Rahmen des angekündigten “Gründer:innen-Pakets” kam Blümel nicht mehr.

Brunner als Finanzminister: Abschließen oder sogar verbessern, was Blümel begonnen hat

Damit ergibt sich bereits der erste Punkt, auf den die Szene hoffen darf: Brunner sollte zumindest einmal abschließen, was sein Vorgänger begonnen hat. Oder vielleicht sogar ein wenig verbessern. Konkret geht es hier um die Steuerreform, die derzeit noch bis 6. Dezember in Begutachtung ist und wohl gegen Ende Jänner fixiert wird. Darin enthalten ist bekannterweise eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter. Die ist allerdings, wie berichtet, für Startups als Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in dieser Form unbrauchbar. Der Think-tank Austrian Startups hatte dazu bereits einen Gegenvorschlag vorgelegt. Gleichzeitig liegt es an dieser Steuerreform, wie die Besteuerung von Krypto-Assets in Österreich gestaltet wird. Auch da gab es nicht nur Lob

Entscheidend wird sein, wie sehr die “Neben-Themen” seines vorigen Ministeriums Brunner sensibilisiert haben. Schließlich ist es das “Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie”. Vor allem die letzten zwei Punkte könnten bei intensiver Beschäftigung eine Affinität für die Startup-Welt hervorrufen – könnten. Zudem hat Brunner – allerdings bereits weit in seiner recht geradlinigen Berufspolitiker-Karriere mit Positionen in der Industriellenvereinigung und im ÖVP-Wirtschaftsbund auch einen Bezug zur Wirtschaftspolitik per se. Tatsächlich in Erscheinung getreten ist der neuen Minister im heimischen Startup-Umfeld aber noch nie – ein richtiges “Steckenpferd” Brunners sind Startups also definitiv nicht.

Budgets für die Startup-Politik: Am Ende zählt der Wille

Diese mögliche Affinität, die derzeit noch eine große Unbekannte ist, wird über den zweiten großen Startup-relevanten Punkt entscheiden, der in der Macht des Finanzministers liegt: Die Freigabe von Budgets. Denn wie von Insidern immer wieder zu hören war, scheiterte die Umsetzung mehrerer Forderungen der Startup-Szene in den vergangenen Jahren nicht am Willen von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sondern am Budget, das Gernot Blümel ihr dafür einräumte. So soll es etwa beim beliebten (wenn auch nicht gänzlich treffsicheren) Covid-Startup-Hilfsfonds gewesen sein, der trotz einhelliger Forderung aller relevanten Player kein zweites Mal aufgesetzt wurde. Auch der bis heute nicht existente versprochene “Runway-Fonds” soll Monate lang im Finanzministerium “gehangen” sein.

Das Beispiel Covid-Startup-Hilfsfonds, der mit 50 Millionen Euro budgetiert war, zeigt, dass es in der Startup-Politik meist um vergleichsweise nicht allzu große Summen geht. Natürlich muss auch über achtstellige Beträge mit Bedacht entschieden werden. Doch letztlich ist es eben eine Sache des Willens – beim Budget und bei der Steuer-Gesetzgebung.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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