14.06.2015

Männer und Frauen der Digitalbranche einig: Familienplanung ist Karrierekiller

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Frauen verdienen auch in der Digitalbranche weniger- daher fragen sie öfter nach einer Gehaltserhöhung.

Hat man einen Job in der Digitalbranche steigt man vielleicht nicht mit dem besten Gehalt aus, zufrieden ist man aber allemal. Wirft man einen Blick auf die Zahlen einer aktuellen Studie im Auftrag des Netzwerkes Digitalista zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen MindTake Research ist die Job-Zufriedenheit in der Digitalbranche besonders hoch. Über die Hälfte der mehr als 500 Befragten, die im Digitalbereich arbeiten, sind mit ihrer aktuellen Position zufrieden. Zumindest gilt das für diejenigen, die selbständig tätig sind.

Interessant ist, dass es in der österreichischen Digital-Branche einen Gender Pay Gap gibt. Das Durchschnittsbruttogehalt berufstätiger Frauen in Vollzeit beträgt 2.860 Euro, während das der Männer 3.340 Euro beträgt. “Mehr und mehr Frauen nehmen das nicht hin und und fragen aktiv nach Gehaltserhöhungen und Beförderungen. Dass das funktioniert, zeigt auch die hohe Erfolgsquote,“ so Martina Neidhart von MindTake. Demnach haben über 70 Prozent jener, die aktiv nach einer Beförderung gefragt haben, diese auch bekommen.

Trotzdem ist mehr als die Hälfte aller Befragten mit dem Einkommen zufrieden. Und das, obwohl Digital Worken in Österreich nicht zu den Top-Verdienern zählen: Lediglich ach Prozent der Befragten, die ihr Gehalt angegeben haben, verdienen mehr als 5.000 Euro im Monat.

Sowohl Männer als auch Frauen meinen, eine Familienplanung sei Karrierekiller – Über 40 Prozent der weiblichen Befragten und über 30 Prozent aller männlichen Studienteilnehmer gaben dies an.

Klarer Sieger bei der Frage, nach den erfolgsentscheidenden Faktoren ist unabhängiges Arbeiten. Immer weniger Befragten erklären Karriere zum absoluten Lebensinhalt: Über 60 Prozent legen großen Wert auf Freizeit. „Ein Trend, der sich seit einiger Zeit in etlichen Karriere-Umfragen widerspiegelt, hat auch die Digital-Branche erreicht. Für Arbeitgeber wird es in den kommenden Jahren noch wichtiger, dafür auch entsprechende Angebote zu entwickeln“, so Neidhart.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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