18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. „Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),“ sei nicht umfasst von der „nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass „Data-Mining“ und „Data-Scraping“ ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das „Look and Feel“ geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen „large language models“ wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin „The Verge“ berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet „fair use“ Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte „Fair-Use-Doktrin“ berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter „fair use“ fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen „New York Times“-Anwälte nun OpenAI.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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